Wie lange muss ein Arbeitgeber Daten von ehemaligen Mitarbeitern aufbewahren?
Hi, ich habe einen neuen Job seit ca einem Monat und brauche jetzt im Nachhinein noch eine Urlaubsbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber.
Kann ich diese ohne Probleme einfordern oder werden die Daten sofort vernichtet nachdem man den Betrieb gewechselt hat ?
5 Antworten
Es gibt im Arbeitsrecht keine genau definierten Bestimmungen, wie lange welche Personalakten aufzubewahren sind.
Es ist aber angebracht, Unterlagen über Urlaub und Krankheit mindestens drei Jahre lang aufzubewahren, bis zum Jahresende alle möglichen Ansprüche verjährt sind.
Normalerweise ist es problemlos möglich, Urlaube aus dem letzten Jahr noch nachvollziehen und auch bescheinigen zu können.
also für gewisse unterlagen besteht eine aufbewahrungsfrist von 10 oder mehr jahren.
mitarbeiterakten werden definitiv nicht sofort nach dessen ausscheiden vernichtet.
da werden schon einige jahren vergehen, bevor der AG dies machen darf
Die Daten werden viele Jahre aufbewahrt. Und die Urlaubsbescheinigung wird Dir sicher ausgestellt
Wozu denn? Nach Ausscheiden hast Du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Die Rentenverischicherungsberäge müssen überwiesen sein. Kannst Du bei dem Rentenversicherungsträger nachfragen.
Sonst brauchst Du nix vom letzten Arbeitgeber.
Eine solche Bescheinigung erhält man eigentlich routinemäßig mit seinem Arbeitszeugnis. Aber selbstverständlich kann der frühere Arbeitgeber das noch erstellen.
Die Betonung liegt auf eigentlich. Selbst das Arbeitszeugnis erhält man häufig nicht automatisch. Leider!