Abrechnung der Betriebskosten Rechtens?
Wir haben unsere Einzelabrechnung der Betriebskosten erhalten.Wir wohnen seit 34 Jahren in einem Mehrfamilienhaus ( 6 ) .Es wurde immer nach der Personenzahl abgerechnet. Jetzt bekommen wir vom Vermieter die Abrechnung die auf die qm umgelegt werden.
Ist dieses zulässig ohne Absprache? Kann er die Wasserkosten und die Abfallgebühren so abrechnen?
Die Abrechnung ist vom 01.07.2017 - 30.05.2018
Der Vermieter möchte jetzt vom 01.01.2019 - 31.12.2019 abrechnen.
Ab wann könnte er frühesten die Änderung vornehmen?
Kann uns jemand helfen?
Danke im vor
aus
5 Antworten
Wenn es beim Kaltwasser keine Einzelzähler in den jeweiligen Wohnungen gibt, kann der Vermieter m.W. tatsächlich auch nach reiner Wohnfläche der einzelnen Wohnungen abrechnen.
Beim Abfall sieht es eigentlich genauso aus, wenn der Vermieter für 6 Mietparteien gemäss der Ortssatzung nur die Mindest-Volumina für die Abfuhrbehälter z.B. in der Rechnung : 6 Wohnungen = 6 Haushalte bereit stellt.
Bei den Heizkosten sehe ich in 50 / 50 ( Eigenverbrauch / Gesamt-Wohnfläche ) auch kein rechtliches Problem, da grundsätzlich zulässig.
Auch bei den anderen Einzelposten in der abgelichteten Abrechnung sehe ich kein Problem in einer Abrechnung nach Wohnfläche.
Wenn der Vermieter hier nicht jahresaktuell die Vorauszahlungspauschale exakt anpasst, könnt Ihr daran auch erst mal nichts machen.
Nur gegen völlig falsche Berechnungen dürfte m.W. rechtlich was möglich sein.
Ich bin aber auch nur Laie...
Wenn vertraglich nicht anders, z. nach Personen, vereinbart ist der Vermieter per Gesetz, BGB § 556a Abs. 1, verpflichtet Betriebskosten die nicht nach Verbrauch umlegbar sind nach der Wohnfläche abzurechnen.
Die Umlage nach der Wohnfläche ist her sogar vertraglich festgelegt.
Ich würde mich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, an den lokalen Mieterschutz wenden.
Die Abrechnung ist vom 01.07.2017 - 30.05.2018
Stimmt das Datum (30.5)? Oder Tippfehler, soll 30.6. heißen?
Was ist tatsächlich vereinbart: Eine Pauschale (so der Vermieter: Der Vermieter ist berechtigt, die Pauschale ...) oder monatliche Vorauszahlungen?
Davon hängt ab, was hier rechtens ist oder nicht und ob formell die Abrechnung überhaupt rechtswirksam ist.
Im Übrigen kann der V. nicht willkürlich die Umlageschlüssel verändern.
soll 30.06. 2018 heißen
Gehe damit lieber zum Mieterbund.
Würde Ihnen die Pauschale aus dem Mietvertrag senden.
Wir haben eine Pauschale und haben 34 Jahre nachgezahlt. Kann ich mich jetzt trotzdem auf meine Pauschale berufen?