Betriebskosten Änderung?
Ich habe vom Vermieter ein Schreiben bekommen, dass ich meine Energiekosten in Zukunft selber tragen soll, als Direktzahler. Ich weiß, dass die Kosten ohne Abrechnung nicht angepasst werden dürfen und dann auch nur, wenn eine Nachzahlung daraus entsteht.
Nun ist es so, dass ich seit einiger Zeit um eine verbrauchsabhängige Berechnung kämpfe,heißt eigene Zähler an der Heizung und, oder ähnliches. Wir haben eine Etagenheizung, für zwei Wohnungen. Die Andere ist im Moment leer und der Vermieter argumentiert so, dass ja nur ich Energie verbrauche. Macht im Sommer Sinn, aber er wird die andere Wohnung im Winter nicht auskühlen lassen,also laufen die Kosten dann über den einzigen Zähler,der dann nur für mich ist.
Nun wäre es ja auch so, dass alle anderen Kosten auf die qm umgelegt werden und Leerstand auf den Vermieter fällt, also alles was mit dem Vertrag anfällt. Es wäre ja eine Änderung des Mietvertrags, was auch nicht einseitig geschehen darf, da die Kosten in den Betriebskosten angegeben sind.
Was meint ihr dazu?
2 Antworten
Was hier der Vermieter will, ist eine Trennung bzw. getrennte Abrechnung der Heiz- und vermutlich auch der Warmwasserkosten. Daher muss er auch die Kosten für die Möglichkeit der getrennten Abrechnung tragen. Nur unter dieser Bedingung kannst du der Änderung des Mietvertrages zustimmen.
So wäre denkbar, dass die Versorgung der Nachbarwohnung ebenfalls auf Eigenversorgung umgestellt wird Kosten etwa 15.000€ oder dass in die wasserführenden Stränge Wärmemengenzähler eigebaut werden am Ausgang der Therme und am Eingang der Nachbarwohnung.
Da kann ich nur zustmmen, die Anwendung der Heizkostenverordnung ist zwingend.
Für die anteiligen Kosten der Nachbarwohnung ist deren Eigentümer zuständig und nicht Sie alleine!
Dann sehe ich das gar nicht so falsch. Mein Vermieter sieht nicht so ganz ein, dass eine Berechnung auf qm "unfair" ist und seit langer Zeit die Heizkostenverordnung besagt, dass es eigene Ablesemöglichkeiten geben muss,in welcher Form auch immer.