Betriebskosten Änderung?

2 Antworten

Was hier der Vermieter will, ist eine Trennung bzw. getrennte Abrechnung der Heiz- und vermutlich auch der Warmwasserkosten. Daher muss er auch die Kosten für die Möglichkeit der getrennten Abrechnung tragen. Nur unter dieser Bedingung kannst du der Änderung des Mietvertrages zustimmen.

So wäre denkbar, dass die Versorgung der Nachbarwohnung ebenfalls auf Eigenversorgung umgestellt wird Kosten etwa 15.000€ oder dass in die wasserführenden Stränge Wärmemengenzähler eigebaut werden am Ausgang der Therme und am Eingang der Nachbarwohnung.

Nachteule1974 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 10:31

Dann sehe ich das gar nicht so falsch. Mein Vermieter sieht nicht so ganz ein, dass eine Berechnung auf qm "unfair" ist und seit langer Zeit die Heizkostenverordnung besagt, dass es eigene Ablesemöglichkeiten geben muss,in welcher Form auch immer.

Gerhart  20.08.2022, 11:26
@Nachteule1974

Da kann ich nur zustmmen, die Anwendung der Heizkostenverordnung ist zwingend.

Für die anteiligen Kosten der Nachbarwohnung ist deren Eigentümer zuständig und nicht Sie alleine!