Abmelden aus einer Bedarfsgemeinschaft

2 Antworten

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@Carbonvater
Nachdem ich jetzt deine Antworten auf helmuts Ausführungen durchgelesen habe, bleibt letztlich nur ein Rat:
Such dir einen kompetenten Beistand vor Ort, denn entweder verar.scht man dich in deinem Jobcenter ganz gewaltig, oder du hast ein Verständnis-Problem.

In deinen Sachverhaltsschilderungen sind so viele schwere Fehler deines Sachbearbeiters - angefangen bei deiner Sanktionierung bis hin zur Lohnanrechnung in der BG - aufgeführt, dass das schon an Rechtsbeugung grenzte. Insofern mag ich das Ganze kaum glauben, obwohl man gerade in den JC Pferde auch schon mal kot.zen sieht.
Also nächsten Termin unbeding mit Beistand wahrnehmen und auf mündliche Aussagen deines SB vollkommen schicen. Und zuckt der nur mit den Augenbrauen, Dienstaufsichtsbeschwerde, erzählt er dir rechtlichen Dreck, eine Fachaufsichtsbeschwerde.

deine Tochter mit dr du eine Bedarfsgemeinschaft bildest, hat Auflagen nicht erfüllt und daher bekommt ihr beide keine Leistungen mehr, habe ich das so richtig verstanden?

Dein Leistungsbezug kann doch überhaupt nicht angetastet werden!

Die angebotenen Lebensmittelgutscheine nimmst du nicht an, weil du diese nicht zurück zahlen kannst?!

Die brauchst du doch überhaupt nicht zurück zahlen!

Mit dem Auszugsanliegen wendet euch gemeinsam an das Jobcenter.

Carbonvater 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 09:11

Ja, das hast du richtig verstanden. Das mein Leistungsbezug nicht gekürzt werden kann habe ich auch schon gehört aber im Jobcenter kommt man mir mit Paragraphen (oder Urteilen) wo das stehen/entschieden sein soll. Auch das mit den Lebensmittelgutscheinen habe ich gehört da diese angeblich nicht zurückgezahlt werden müssen wenn keine Leistungen gezahlt werden aber die Aussage der Arge (Jobcenter) war deutlich: Darlehnsweise!

Carbonvater 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 09:23
@Carbonvater

NACHTRAG: Das Jobcenter argumentiert das ich es hätte mitteilen müssen wenn meine Tochter nicht zur Schule geht bzw. mich darum kümmern müssen das sie ihre Termine einhält. Da ich das versäumt habe, hat man meine Leistungen ebenfalls gekürzt (Versäumnis meinerseits)... Das ist aber bei einem "Erwachsenen" nicht so einfach... ;-) Die Jugendlichen heute wollen schon alles können und sich nicht so gerne von den "alten" reinschauen lassen...

helmutgerke  11.10.2012, 09:54
@Carbonvater

aber im Jobcenter kommt man mir mit Paragraphen (oder Urteilen) wo das stehen/entschieden sein soll

Schriftlich hast du das mit den Paragraphen und Urteilen mit Sicherheit nicht bekommen.

Offenbar kennst du nicht den Jobcenter-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir das schriftlich?

Wenn deine Tochter derzeit nicht im Leistungsbezug steht, dann schnellstens für sie ohne Hilfe vom Jobcenter eine Wohnung suchen. Falls sie dann aus Gründen welche auch immer wieder später einmal wieder in den Bezug fällt, brauchst du sie nicht wieder aufnehmen.

Zum weiteren ist die Aufnahme der Tätigkeit dem Jobcenter unverzüglich zu melden und es erfolgt Anrechnung auf den künftigen Leistungsanspruch.

Carbonvater 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 19:29
@helmutgerke

Ich war heute nochmal beim Jobcenter und habe dort den Arbeitsvertrag meiner Tochter vorgelegt. Selbstverständlich würde man den Lohn dort anrechnen aber man hat mir die Wahl gelassen: entweder sie bleibt bei mir und der Lohn wird auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet oder ich "schmeiße" sie aus meiner Wohnung (das ginge weil sie keine Leistungen bezieht hätte sie auch keinen Anspruch auf Wohnrecht), melde sie bis Montag beim Einwohnermeldeamt ab und ich bekäme eine Nachzahlung für Oktober und ab November meinen normalen Satz. Rein moralisch unverantwortlich die eigene Tochter "rauszuschmeißen" aber einerseits will sie sowieso eine eigene Wohnung die näher an der Arbeitsstelle liegt und andererseits wäre das ok da sie sich diese Suppe durch Meldeversäumnis selber eingebrockt hat.