Hat eine schwangere 17-jährige Anspruch auf eine eigene Wohnung mit ihrem Freund?
Hallo,
vorab wünsche ich allen für 2015 alles Gute.
Ich habe eine Frage an Euch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation:
Meine 17-jährige Tochter (wird im April 18) ist schwanger und wohnt noch bei meiner Ex-Frau in einer Bedarfsgemeinschaft und meine Ex bezieht Hartz 4 für meine Tochter.
Doch mittlerweile wohnt meine Tochter aufgrund dass sie schwanger ist schon seit längerer Zeit bei ihrem Freund, der ebenfalls hartz 4 bekommt.
Doch meine Ex-Frau gibt meiner Tochter weder das Hartz 4 Geld was sie für meine Tochter bekommt noch das Kindergeld und der Mehrbedarf für Schwangere ab der 12. SW an meine Tochter weiter.
Es kann nicht sein, das meine Ex-Frau mit ihrem Mann Hartz 4 für 3 Personen bekommt und das Kindergeld und meine Tochter wohnt aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr bei denen. Stattdessen müssen meine Tochter und ihr Freund mit Hartz 4 Leistungen die nur für ihren Freund gezahlt werden im Monat über die Runden kommen.
Meine Frage:
Da meine Tochter, die ja im April 18 jahre wird und ihr Freund im Juni das Kind bekommen und auch eine größere Wohnung mit dem Kind benötigen (wohnen momentan in einer 1,5 Zi. Wohnung) ist es aufgrund dieser Situation schon jetzt möglich das die beiden schon jetzt Anspruch auf eine größere Wohnung haben ?
Und hat meine Tochter aufgrund der Situation (schwanger) schon jetzt vor dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit in eine geeignete Wohnung mit ihrem Freund zu ziehen ?
Oder darf das Jobcenter es verweigern, eine werdende Familie vor dem 18. Lebensjahr und Geburt zu genehmigen ?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich.
Euer SonnenPaul
6 Antworten
Deine Tochter muss ihre Anschrift erst einmal ändern lassen. Hierfür geht sie zum Einwohnermeldeamt. Danach MUSS sie das dem Jobcenter mitteilen, da die Mutter ja Leistungen bezieht, die mit dem Auszug der Tochter beendet werden. Der Freund deiner Tochter muss jetzt dem Jobcenter mitteilen, dass die Freundin bei ihm wohnt und sie wird mit in seine Bedarfsgemeinschaft aufgenommen. Ein Anspruch auf Wohnraum besteht jedoch nicht. Deine Tochter und der Freund können jedoch im Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen um sich eine Sozialwohnung zu bewerben. Auf dem privaten Wohnungsmarkt werden sie sowieso so gut wie keine Chance haben, da sie nicht arbeiten. Hoffe, dass ich behilflich sein konnte. Alles Gute!
Danke für Deine Antwort. Kann meine Tochter auch schon bevor sie im April 18 wird mit ihrem Freund eine eigene geeignete Wohnung nehmen ? Da ja im Juni die Geburt des Kindes ist. Oder muss sie erst abwarten bis sie 18 ist ? Danke nochmal für Deine Hilfe
Zuerst einmal sollte die Tochter zum Amt gehen und dort dafür sorgen,dass sie ihre Leistungen selbst erhält. Und zwar sowohl vom Jobcenter, als auch von der Kindergeldstelle.
Des Weiteren kommt ein Umzug erst dann in Frage, wenn das Kind da ist. Das Amt wird begründen, dass man vorerst nocht mit den 1,5 Zimmern auskommt, hat ja scheinabr bis jetzt auch gegangen und zwei Mal werden die die Kosten nicht übernehmen für einen Umzug. Also warten bis nach der Geburt.
Das Geld steht deiner Tochter auch jetzt schon zu, eine größere Wohnung erst, wenn der Nachwuchs da ist.
eine minderjährige darf nie alleine wohnen, hat somit auch keinen Anspruch auf Wohnung oder sonstiges, egal ob schwanger oder nicht, bis mind. 18 sind auf jeden Fall die Eltern zurständig (erziehungsberechtigt bzw. verpflichtet....)
Blödsinn ...
FROHES NEUES auch:-) Frag mal erst beim Jugendamt nach sag Ihnen die Mutter behält das ganze Geld ein-was sie eh nicht darf- NUr wenn die Tochter bei IHR wohnt was ja nicht der Fall ist.
Ansprüche hat deine Tochter zunächst einmal gegen dich. Und zwar Unterhaltsansprüche.
Diese Anspruch kannst du scheinbar nicht bedienen.
In dem Fall tritt der Staat für dich ein und erfüllt den Unterhaltsanspruch, den deine Tochter eigentlich gegenüber ihren Eltern hat.
Dass deine Ex ihrer Tochter zustehendes geld vorenthält, sollte deine Tochter gegenüber dem Jobcenter melden und sich um ein eigenes Konto bemühen, auf das die ihr zustehenden zahlungen gezahlt werden können, wenn sie nicht ohnehin eins hat.
Alswerdende Mutter hat deine Tochter alterunabhängig immer einen eigenen Anspruch auf eine eigene Wohnung - zunächst einmal wie gesagt gegenüber ihren eigenen Eltern und dem Kindsvater.
Können die mangels eigener wirtschaftlicher leistungsfähigkeit nicht leisten, springt auch hier der Staat ein.
Deine Tochter und ihr Freund können sich eine neue, größere Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Angemessenheit suchen und sich das Anmieten dieser Wohnung VOR der Mietsvertragsunterschrift durch das JC genehmigen lassen.
Danke für Deine Antwort. Geht das auch schon jetzt mit 17 jahre ? oder muß meine Tochter abwarten bis sie im April 18 wird ? Denn die Wohnung wo sie mit ihrem Freund wohnt ist sehr klein für 3 Personen. Muss erst abgewartet werden bis im Juni das Kind geboren ist oder besteht schon jetzt ein Anspruch darauf ? Muß das Jobcenter schon jetzt meiner Tochter und Freund einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft zustimmen oder geht das erst wenn sie 18 ist. Es ist ja ddie Situation, dass meine Tochter schwanger ist und im Juni Nachwuchs kommt. Danke für Deine Hilfe