Lebensmittelgutschein oder Vorschuss beim Jobcenter?
Halo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.. Ich habe am 30.01.2017 einen Hauptantrag auf ALG 2 und Schwangerenmehrbedarf gestellt, also mich normal beim Jobcenter angemeldet. Das Amt sagte mir sie haben eine Zeit von 14 Tage zum Bearbeiten und in der Zeit bekomme ich meinen Bescheid was mir zusteht. Diese Zeit ist nun rum. Dann habe ich jeden Tag angerufen und war auch vor Ort und habe mich logischer weiße aufgeregt. Dann haben die meine Unterlagen nochmal weitergeleitet und um dringende Bearbeitung gebeten die eine Zeit von 3 Tagen hatten. Diese Zeit ist heute rum! Nun bin ich stinksauer und hatte vorhin wieder angerufen. Da wurde mir gesagt sie leiten es nun nochmal durch und ich solle mich wieder mal Anfang nächster Woche melden. Ich sitze seit ende Januar OHNE Geld da und die Frist ist definitiv rum, mehr als rum. Nun meine Frage an euch, steht mir ein Vorschuss oder Lebensmittelgutschein zu da ich ja von etwas Leben muss und die sind ihren Pflichten ja nicht nachgekommen? Ich leben in Chemnitz/Sachsen. Vielleicht kann mir ja jemand seine Meinung oder Erfahrung dazu schreiben. Vielen Dank! :)
4 Antworten
Hast Du den Bescheid in Kopie mit Datum (Eingangsstempel) versehen lassen?
Warum die Sachbearbeiterin Dir eine 14-Wöchige Bearbeitungszeit genannt hat, ist mir unschlüssig. Ich kenne eine 4-6 Wöchige Bearbeitungszeit.
Und es geht jetzt in die 6. Woche, theoretisch wäre eine Antwort diese Woche üblich.
Und warum Du den Antrag erst am 30.01. gestellt hast, obwohl Du ab dem 30.01. keine finanzielle Unterstützung bekommst, ersinnt sich mich leider auch nicht.
Ich denke, dass ein Vorschuss durchaus drin sein kann, den du dann bei deiner Gemeinde abholen müsstest, soweit ich das weiß.
Dieser Vorschuss wird dir natürlich bei der Zahlung deiner regulären Leistungen abgezogen. Mit deinem Antrag auf ALG 2 hast du ja deine Mittellosigkeit erklärt.
Und am besten, vor allem auch bei Ämtern, stets alles schriftlich machen und die Kopien anfertigen, da hat kiara36 recht. LG.
Bei dem verhalten nimm dir einen Anwalt der wird dir dein Geld schnellsten besorgen Sogar ohne Gerichtsverfahren!.
Eine vorschuß müsse sie dir auszahlen.!
Ob das Jobcenter seinen Pflichten tatsächlich nicht nachgekommen ist, lässt sich so pauschal nicht sagen. Eine Untätigkeitsklage könntest du beim Sozialgericht erst nach 6 Monaten (!) erheben. Man kann zwar auch kürzere Bearbeitungsfristen setzen, aber da kommt es erstens auf die Umstände des Antrags an wie lang die Frist sein muss, und zweitens zählen zu solchen Fristen nicht automatisch bereits abgelaufene Zeiten dazu.
Wenn du kein Geld mehr hast (auch keine Ersparnisse, die durch Schonvermögen abgedeckt sind), dann besorg dir Kontoauszüge der letzten 14 Tage bis zum aktuellen Datum und melde dich damit in der Eingangszone des Jobcenters. Bei Mittellosigkeit ist die Gewährung von Gutscheinen oder eines Barvorschusses möglich. Ob du Gutscheine oder eine Barzahlung erhältst, ist eine Ermessensentscheidung (für Lebensmittel reichen Gutscheine; wenn man nachweislich für verschriebene Medikamente zuzahlen muss, würde ein Gutschein nichts nützen).
Oft beschleunigt Mittellosigkeit die Bearbeitung des Antrags, weil es intern ungern gesehen wird, dass Vorschüsse auf ungeklärte Leistungsansprüche gezahlt werden.
Zusätzlich kann du dem Jobcenter schriftlich eine Frist setzen, bis zu der dein Antrag bearbeitet sein soll. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist kannst du dann einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen, damit von dort (vorläufig) angeordnet wird, was dir ausgezahlt werden soll. Wie lang die Frist sein muss, solltest du im Vorfeld mit der Geschäftsstelle bzw. Rechtsantragstelle des zuständigen Sozialgerichts klären.