Unterschied Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft?

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Siehe VirtualSelfs Beiträge.- Das Problem ist, dass die ARGE die Dinge häufig gerne so auslegt, wie sie möchte. Eigentlich ist mit Haushaltsgemeinschaft grundsätzlich nur das Zusammenleben von Verwandten in derselben Wohnung gemeint. Dieses Zusammenleben muss aber ja nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (und nur bei eben so einer Wirtschaftsgemeinschaft wäre das Einkommen u. Vermögen der Mitbewohner ggf. relevant und hätte Einfluss auf die Bedarfsberechnung des ALG2- beziehenen Verwandten).

Es kann aber ja auch sein, dass man sich im Sinne einer Wohngemeinschaft mit Oma oder Tante lediglich die Wohnungskosten, Klopapier-10er-Pack u. Grundnahrungsmittel teilt, ansonsten aber getrennte Kasse macht und getrennt wirtschaftet, ohne einander wirtschaftlich / finanziell zu unterstützen. In dem Fall liegt keine Wirtschaftsgemeinschaft vor.

Die ARGE geht nach § 9 Abs. 5 SGB II aber automatisch von der Vermutung aus, dass zusammenlebende Verwandte einander Unterhalt gewähren. Dieser Vermutung kann man aber (nachweislich schriftlich) widersprechen mit einer kurzen Erklärung der Betroffenen, dass sie einander nicht finanz./ wirtschaftl. unterstützen und einander auch keine Auskünfte zum eigenen Vermögen oder Einkommen erteilen.

Wenn es vorübergehend ist (bis zu einem Jahr) ist es auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Und da ihr ja wohl nicht aus einer Haushaltskasse lebt, wird das auch in der Zukunft nicht anders sein. Nur die Miete ist in drei Teile aufzuschlüsseln.

VirtualSelf  21.11.2010, 14:14

Großelter + Elter + Kind bilden niemals und unter keinen Umständen eine gemeinsame BG.
Eine Drei-Genrationen-BG existiert im SGB II-Recht schlichtweg nicht, egal wie lange man zusammen wohnt, oder ob man sich gegenseitig Geld in den Hintern schiebt.

Haushaltsgemeinschaft.
Deine Tochter und ihr Kind bilden eine BG, du alleine eine zweite.
Auch wenn ihr in einem Haushalt wirtschaftet, behaltet ihr Anspruch auf jeweils volle Regelleistung und deine Tochter ggf. auf Alleinerziehendenmehrbedarf. (Das muss man manchmal gegenüber einer ARGE etwas nachdrücklicher klar machen)

Bedarfsgemeinschaft = man hat den Gleichen Bedarf, also ist das Ganze Geld eines Jeden in der Bedarfsgemeinschaft dazu da um diesen zu decken.


Haushaltsgemeinschaft = man wohnt in einem Haushalt, aber jeder Kümmert sich um sich selber und hat seinen Eigenen Bedarf denn man versucht zu decken.