Abmahnung wegen Unfreundlichkeit/ Respektlosigkeit?

12 Antworten

Ein korrekter Umgang gehört unter anderem zu den Arbeitspflichten. Ein Verstoß dagegen kann daher auch zu einer Abmahnung führen.

Allerdings kann man dann nicht einfach "unhöfliches/respektloses Verhalten" ankreiden, sondern muss den Vorfall schon genauer beschreiben.

Denk mal dran, wer für dein Gehalt aufkommt. NICHT dein Chef, sondern dessen KUNDEN zahlen letztlich dein Gehalt.

Wenn einer meiner Mitarbeiter unverschämt/respektlos mit MEINEN Kunden umgegangen wäre, hätte er noch am gleichen Tag zum Arbeitsamt gehen können.

DerGottKoenig 
Beitragsersteller
 09.04.2020, 20:19

Und wenn das ein einmaliges Fehlverhalten war kann ich nicht gekündigt werden da ich davor ja eine Abmahnung haben muss?

Morningstar194  09.04.2020, 21:07
@DerGottKoenig

Es kommt darauf an, wie schwerwiegend das Fehlverhalten ist/war. Wenn man nur unfreundlich war, dann würde eine Abmahnung eher in betracht kommen

Jeder hat einen Vorgesetzten, natürlich kann man dann abgemahnt werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Selbstverständlich kannst Du für ein derartiges Fehlverhalten abgemahnt und letztendlich auch berechtigt entlassen werden.

Also ich möchte in keinem Supermarkt oder Discounter von einem rotzlöffeligen Azubi / oder einem solchen Angestellten ( bzw. dem weiblichen Pendent ) "bedient" werden

Bekanntlich ist ja der Kunde König. Somit ist das in jedem Fall ein Grund für eine Abmahnung.