Kann der Fertigungsleiter uns abmahnen, wenn man die Stückzahl nicht erreicht?

16 Antworten

Ich würde mir unter solchen Voraussetzungen schnellstmöglich eine Rechtschutzversicherung zulegen oder der Gewerkschaft beitreten.

Ansonsten wegen derartiger Abmahnungen ( nicht erfüllter "Akkord" ) oder dann folgender Kündigung kommt das Unternehmen nicht durch.

Ansonsten gilt noch immer die Aussage .... gemeinsam ist man stark. Wichtig ist, dass ihr Kollegen zusammenhaltet .... dan ist eher ein solcher Fertigungsleiter weg, als ihr alle.

Sumbun 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 07:21

das schlimme ist wir werden ja nicht nach Akkord bezahlt und sollen jetzt Stückzahlen raushauen. das ist nicht machbar

RefaUlm  18.06.2020, 07:24
@Sumbun

Das geht aber nicht!

Wenn ihr nicht nach Akkord bezahlt werdet kann er nicht verlangen, daß ihr so arbeitet, da bekommt er sonst massiven Ärger 😅

wilees  18.06.2020, 07:24
@Sumbun

Setzt Euch als Kollegen zusammen und versucht eine gemeinsame Linie zu finden .... sprich im Falle X .... nutzt den gleichen Fachanwalt.

Viele Antwortgeber haben dich an den Betriebsrat verwiesen. Deine Kommentare lassen darauf schließen, dass ihr entweder einen sehr passiven Betriebsrat habt oder ihr von vorn herein glaubt, dieser könnte eh nichts machen. Das ist falsch. Was habt ihr zu verlieren? Euren Arbeitsplatz! Ihr solltet schnellstens offiziell euren Betriebsrat einschalten. Gegen die Abmahnung würde ich arbeitsrechtlich vorgehen. Was meinst du, wievielen Unternehmen seitens des Arbeitsgerichtes schon auf die Finger geklopft wurde.

Grundsätzlich: Lasst euch doch nicht so einschüchtern!

Schon gegen die Abmahnung wegen "zu wenig Leistung" sollte der Kollege vorgehen! Die ist nicht rechtens, denn es ist eine reine Schikane des Ferttigungsleiters. Eine Abmahnung ist bei verhaltensvbedingten sachen rechtens, also besffen zum Job kommen oder so. Eine nicht geschaffte Stückzahl (weil diese unrealistisch ist) ist nicht verhaltensbedingt.

Ist sich der Kollege unsicher, wie man das formuliert, empfehle ich einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft!

Eine Kündigung ist auch erst nach mehreren RECHTMÄSSIGEN Abmahnungen denkbar. Und so eine Kündigung lässt man ggf vom Arbeitsgericht überprüfen.

WENN ihr Eier in der Hose habt, dann wehrt ihr euch gegen die Schikanen! Immer wieder! Und wendet euch wegen der überhöhten Stückzahlen an den Betriebsrat.

All das zu tun ist euer gesetzliches Recht. Droht der Fertigungsleiter mit Kündigung und Co, begeht er sogar Nötigung. Und das kann man dann beim nächsthöheren Vorgesetzten als gezieltes Bossing melden und Abhilfe fordern. Denn eine derartige Drohkulisse ist alles andere als förderlich für Effizienz und Betriebsklima.

https://www.abmahnung.org/widerspruch/

Kann der Fertigungsleiter uns abmahnen, wenn man die Stückzahl nicht erreicht?

Das kann er, wenn du die Stückzahl vorsätzlich nicht erreichst. Wenn die Vorgabe aber unrealistisch hoch ist, kann er das zwar auch, aber die Abmahnung wäre wirkungslos.

Ich habe deine Kommentare gelesen. Du solltest aufstehen und dich wehren. Wer heutzutage etwas mit sich machen lässt, wird ausgenutzt. Wer sofort um sich beisst, den lässt man in Ruhe.

Also wehre dich. Du bist dem Fertigungsleiter nicht ausgeliefert. Betriebsrat, Gewerkschaft... sie sind da, um dir zu helfen.

Diese Abmahnungen sind m.M. nach wirkungslos.

Ich habe gelesen, dass es einen Betriebsrat gibt. Warum geht Ihr nicht mal geschlossen zu diesem? Wenn es unrealistische Vorgaben für die Stückzahlen gibt, kann man auch etwas daran ändern und z.B. eine neue Zeitaufnahme machen.

Dass bei Maschinenstillstand nicht produziert werden kann, erklärt sich von selbst. Es muss doch Nachweise geben, warum der Stillstand war.

Die Drohung mit der Kündigung wird wohl mehr "Säbelrasseln" und Einschüchterungsversuch sein. Wenn der Fertigungsleiter ein wenig Ahnung hat, wird er wissen, dass er aus den von Dir genannten Gründen nicht kündigen kann.

Der Betriebsrat kann mit dem AG über die Arbeit/Zeitvorgaben/Vorgesetzten usw. reden und ggf. auch fordern.

Das Betriebsverfassungsgesetz hat dem BR aus gutem Grund einen "besonderen Kündigungsschutz" gegeben, da ein AG den Betriebsräten nicht kündigen kann, wenn die ihren "Job" machen und sich für die AN einsetzen und helfen, dass z.B. Vorgesetzte wie Euer Fertigungsleiter "ausgebremst" werden.

Ich gehe mal davon aus, der BR ist geschult, falls nicht, sollte er sich bei Bedarf Hilfe von der Gewerkschaft oder von einem Anwalt holen und Schulungen unbedingt zeitnah nachholen.

Sumbun 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 07:34

wir haben ein Betriebsrat das stimmt. aber wenn der fertigunsleiter erfährt dass wir dahin gehen dann kündigt er uns und die leute aus dem Betriebsrat fristlos. einen mann der 25 Jahre in der Firma ist steht kurz vor der Kündigung weil er die Stückzahl nicht erreicht.und der gute mann ist schon 60 Jahre alt

sonnenperlchen  18.06.2020, 07:37
@Sumbun

Sag mal, hat der euch dermaßen eingeschüchtert? Was glaubst du, welche Macht dieser Fertigungsleiter hat???? Ab zum Betriebsrat!

Sumbun 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 07:38
@sonnenperlchen

ist ok ich muss das mal. machen wenn ich Frühschicht habe

sonnenperlchen  18.06.2020, 07:38
@Sumbun

Na endlich :-)

RefaUlm  18.06.2020, 07:40
@Sumbun

Er kann niemanden aus dem Betriebsrat kündigen und auch niemanden dafür kündigen, das sie zum Betriebsrat gehen, denn dieser ist genau dafür da! Vor Gericht würden die eine Kündigung sowie Abmahnungen wegen sowas in der Luft zerfetzen!

Der alte Kollege wird auch nicht gekündigt, zumal die Abmahnung auch nicht rechtens und somit unwirksam ist.

Hör auf dir ins Hemd zu machen und geh mit deinen Kollegen zum Betriebsrat!

Glaubst du ernsthaft, die feuern euch alle? Wer soll dann die Arbeit machen? Ungelernte, die keine Ahnung von euren Abläufen haben sicher nicht 😂

Und noch was, der Fertigungsleiter kann euch nicht kündigen, das kann nur der Chef!

PeterSchu  18.06.2020, 13:38
@Sumbun

"...aber wenn der fertigunsleiter erfährt dass wir dahin gehen dann kündigt er uns und die leute aus dem Betriebsrat fristlos."

Dann würde ich erst recht zum Betriebsrat gehen, denn du hast einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf. Eine Behinderung deines Rechts muss man als Behinderung der Betriebsratsarbeit bertrachten und dafür gilt:

"Bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die die Arbeit des Betriebsrats oder seiner Mitglieder behindern, kann der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG mit der Androhung eines Ordnungs- oder Zwangsgeldes beim Arbeitsgericht geltend machen. Wird die Tätigkeit des Betriebsrats vorsätzlich behindert oder gestört, kann der Betriebsrat Strafantrag stellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BetrVG). Der Antrag setzt eine bereits eingetretene Störung oder Behinderung der Organtätigkeit voraus."

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/behinderung-der-betriebsratsarbeit.html