Hilfe, darf mir der Arbeigeber eine Abmahnung wegen einer Beschwerde geben?
Ich hatte schon einmal vor kurzem eine Frage gestellt bzgl. einer Androhung einer Kundenbeschwerde weil mich eine Kollegin diesbezüglich verpetzt hat. Nun wurde ich von der Teamleiterin Heute deswegen richtig fertig gemacht. Statt den Vorfall sachlich zu besprechen hat sie dies in einer hochnäsigen und arroganten Art vorgenommen und mir sogar gedroht. Nun will sie mir wegen der Beschwerde eine Abmahnung geben. Ist das rechtlich einfach so machbar? Ist das ein Grund für eine Abmahnung? Wie soll ich nun reagieren und was kann ich dagegen machen? Und wie gesagt, hat sie mir angedroht dass ich ja keine weitere Beschwerde verursachen darf (arbeite in einem Call Center) und hat mich nun in Angst und Verunsicherung gesetzt. Durch die grosse Angst Fehler zu machen weiss ich nun nicht mehr weiter. Ich denke gerade wenn man mit Angst und Unsicherheit arbeiten muss, dass dann der nächste Fehler vorprogrammiert ist. Was soll ich bloss machen? Ich bin Heulend aus der Firma gelaufen und bin nun echt verzweifelt.
5 Antworten
Hallo.
Dies kommt gans auf dein persoenliches Verhalten in der genannten Situation an.
Da ein Unternehmer, respektive dein Chef, auf Kunden als Lebenserhaltung des Unternehmens angewiesen ist, hat er die Moeglichkeit, dir eine rechtskonforme Abmahnung auszusprechen, WENN diese gerechtfertigt ist !
Die bloße Kundenbeschwerde reicht laengst nicht fuer eine Abmahnung. Die Beschwerde muss nachvollziehbar und berechtigt sein, bevor irgendeine Abmahnung ausgesprochen werden darf.
Wenn du dir nichts hast zu schulden kommen lassen, so mach dir keine zu großen Sorgen. Sollte es zu einer Abmahnung kommen, so solltest du deinen Chef/ deine Chefin um eine Rechtfertigung, bzw. Begruendung fuer die Abmahnung mit genauer Angabe des Grundes beten.
MFG
Jonas
So, nachdem ich erstmal den erwähnten anderen Beitrag in Deinen über 2.000 Fragen gefunden habe...
Ja, in diesem Fall kannst du abgemahnt werden - Deine Kollegin (so unkollegial, wie sie sich auch verhalten haben mag) hat ja nicht die Unwahrheit gesagt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du bei einem Gespräch "überreagiert", weil Du eine private Nachricht bekommen hat (Schwiegervater krank). So unschön eine solche Nachricht auch ist, sie darf Deine Arbeit nicht beeinflussen. Und wenn Du dadurch einen Kunden vergrault hast - also geschäftsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt hast - dürfen die Dich auch abmahnen...
Das mag übertrieben sein, ist aber rechtlich möglich...
Jetzt sag nicht du bist derjenige der letztens gesagt hat, dass er sein Handy am Arbeitsplatz hatte, ein schlechtes privates Telefonat führte und dann was an Kunden ausgelassen hat...? Jedenfalls sind Abmahnungen exakt dafür da, dir einen Denkzettel zu verpassen, damit du deinen Job Ernst nimmst. Ich hab öfters Mal welche furs Zu Spät kommen erhalten, war aber relativ locker, weil ich an anderer Stelle wieder übervertragliches Engagement zeigte...aber klar Sind Kundenbeschwerden Ernst zu nehmen und je nach Schwere auch hochgradig Image- sowie Geschäftsgefährend
Deine Vermutung zur Vorgeschichte ist vollkommen richtig: http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-kollegin-will-mich-verpetzen
das wäre dann ein Fall für das Arbeitsgericht!
Ich verstehe immer noch nicht, was eigentlich genau passiert ist. Du hast also irgendwie gedroht, dich zu beschweren? Bei wem und ueber was?
da könnte ja jeder kommen und Storys erzählen!
Nein, ein Kunde hat sich über mich beschwert weil er nicht das bekommen hat was er wollte. Und nun droht mir halt die Chefin dass das auf keinen Fall ein zweites Mal passieren darf, sonst hätte das folgenschwere Konsequenzen für mich.