Abmahnung wegen so einer Kleinigkeit?
Hallo Community, ich war heute arbeiten und hätte nach 12 Uhr, also nachdem ich Feierabend gemacht habe Übungen am Computer machen müssen bis 12:30. Ich bekomme jetzt eine Abmahnung dafür, dass ich das vergessen habe. Ist das berechtigt oder kann ich dagegen irgendwie Vorgehen, weil das echt ungerecht ist, wenn man schon 20 Jahre dort arbeitet.
10 Antworten
Normalerweise erteilen Chefs nicht einfach mal so ein Abmahnung. Eigentlich wird dieses disziplinarische Mittel nur dann genutzt, wenn durch Deine Handlungen/Verhalten jemand gefährdet wurde oder Du schon so viel Mist gebaut hast, dass Du mal nen Schuss vorn Bug brauchst.
Sofortige Abmahnung gibt es in der Regel bei Missachtung der Sicherheitsbestimmungen. Bei einigen Betrieben reicht es schon, wenn Du den Handlauf beim Treppensteigen nicht benutzt (weil eben schon mehrere Unfälle passiert sind).
In der Regel ist es jedoch so, dass Dein Chef Dir vor einer Abmahnung mehrere Male zu verstehen gibt, dass Dein Verhalten/Handlungen nicht in Ordnung war. Gemäß dem Motto: Fehler machen wir alle mal, aber pass bitte besser auf.
Was Du machen kannst:
Du hast das Recht, dass eine Stellungnahme zur Abmahnung in Deine Personalakte aufnehmen zu lassen. Der Zeitpunkt ist dabei egal. Das kannst Du auch noch in 10 Jahren machen (wenn Du dann da noch arbeiten solltest).
Abmahnungen werden neben der Disziplinierung von Mitarbeitern auch dazu genutzt, um Kündigen zu rechtfertigen. Mit Deiner Stellungnahme kannst Du zumindest die Abmahnungen schwächen. Voraussetzung ist natürlich, dass Du sauber argumentierst und Deine Argumente valide sind.
Mögleich ja, allerdings finde ich es überzogen. (Edit: Kommt auf die ganze Geschichte an)
Aber dass du dort 20 jahre arbeitest, nehme ich dir nicht ab.
Vor 291 Tagen warst du noch 16. Das heißt du hast dort 4 Jahre vor deiner Geburt angefangen zu arbeiten XD
Edit: und mit 20 Jahren Berufserfahrung ne Abmahnung wegen nicht gemachter Übungen halte ich für sehr unrealistisch.
Viel eher glaube ich, dass du in einer Ausbildung bist und wir nicht die ganze Geschichte kennen.
Dafür müsste man wissen was du dir bei deinem Arbeitgeber zuvor schon geleistet hast?! Solltet ihr in eurer Firma einen Personalrat haben würde ich diesen mit dieser Frage einmal kontaktieren. Grundsätzlich ist eine mündliche Ansprache durch den Vorgesetzten bei dienstlichen Fehltritten (auch wie in diesem Fall) absolut angemessen. Sollte bei dir also im Vorfeld keinerlei Fehlverhalten aufgetreten sein, ist diese Reaktion nach einer einmaligen Verfehlung übertrieben hoch angesetzt.
Du hattest halt um 12 Uhr nicht Feierabend, sondern die dienstliche Anweisung, bis 12.30 Uhr diese Übungen zu absolvieren. Das ist dann quasi das arbeitsrechtliche Äquivalent zum Schwänzen in der Schule, nur dass in der Arbeitswelt die Konsequenz daraus nun mal eine Abmahnung sein kann.
Eine Abmahnung an sich ist aber jetzt auch kein super schlimmes Drama. Darfst halt nicht wieder so einen Bock schießen, dann hat diese Abmahnung erst mal keine weiteren Konsequenzen für dich.
Hallo Community, ich war heute arbeiten und hätte nach 12 Uhr, also nachdem ich Feierabend gemacht habe Übungen am Computer machen müssen bis 12:30.
Ich bin etwas irritiert.
Wenn Du bis 12.00 Uhr gearbeitet hast, bzw. dann Feierabend hattest, wie will dich dein AG dann für etwas abmahnen, das nach deiner Arbeitszeit stattgefunden hat.
Was sollen das für Übungen gewesen sein?
Das kann sein, ist mir aber zu spekulativ, um das abschließend beantworten zu können. Es soll ja auch Arbeitgeber geben, die ihre Angestellte unberechtigterweise zu unnötigen Überstunden "zwingen".
Sie ist 17 und noch in der Ausbildung ... von wegen 20 Jahre dort gearbeitet
es wird etliches verschwiegen
schätze kein Feierabend, sondern diese Aufgaben im Homeoffice abarbeiten; er durfte deswegen früher gehen