Nach Abmahnung krank geschrieben

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Jemandem, der bereits gekündigt wurde noch eine Abmahnung zu schreiben läßt doch tief blicken. Hier glaube ich das Mobbing absolut und würde trotz meiner eher Arbeitgeberlastigen Einstellung zur sofortigen Krankschreibung sogar raten, weil diese Abmahnung nur den einen Grund haben kann: vor Ablauf der Kündigungsfrist noch etwas zu finden, womit man sich dieses Arbeitnehmers noch schnell fristlos entledigen kann.

Während der Krankheit kann er keinen Grund zur fristlosen mehr liefern und die Krankheit selbst ist auch kein Grund das Arbeitsverhältnis nochmal vorzeitig und/oder fristlos zu kündigen. Andernfalls würde jedes Arbeitsgericht diese für ungültig erklären.

Ylva82 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 22:03

Das hört sich gut an.Und sprichst du aus eigener Erfahrung,oder weißt du es einfach?

ralosaviv  28.09.2011, 22:09
@Ylva82

Die Abmahnung ergibt sonst keinen Sinn. Der erste Absatz ist eine aus meiner Praxis resultierende Vermutung.

Absatz zwei ergibt sich aus dem Gesetz. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt bei einer Erkrankung nicht vor.

Ylva82 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 22:14
@ralosaviv

Also auch wenn nun eine abmahnung vorliegt,können die ihn,wenn er nun Krank wäre,NICHT kündigen,bzw.nicht Fristlos entlassen?!

ralosaviv  28.09.2011, 22:28
@Ylva82

Nein, können sie nicht. Und wenn sie es tun sollten, sofort einen Anwalt einschalten. Es wäre rechtlich nicht haltbar.

Ylva82 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 22:35
@ralosaviv

Super danke dir!Anwalt is diesbezüglich eh schon eingeschaltet,weil die schon so einige Dinger gerissen haben.Aber nu kommt das noch dazu

ralosaviv  28.09.2011, 22:42
@Ylva82

Danke fürs Sternchen.

Denk nur daran, VOR Arbeitsbeginn telefonisch krankmelden und Bescheinigung am liebsten noch am gleichen Tag nachreichen.

PeterSchu  29.09.2011, 09:06
@ralosaviv

Voraussetzung ist allerdings, dass die Krankheit wirklich begründet ist (was unter diesen Umständen durchaus sein kann) und er sich nicht während der Krankschreibung übertrieben öffentlich betätigt. Denn sonst könnte es tatsächlich noch einen Grund für eine fristlose Kündigung geben.

Ein solcher Arbeitgeber wird ihm sicher auch das Kranksein nach der Abmahnung noch übelnehmen. Und da sollte man ihm keinen Angrifspunkt liefern.

Ylva82 
Beitragsersteller
 29.09.2011, 14:23
@PeterSchu

Also Gründe kann er nennen und es IST auch begründet,die Krankmeldung.Er hat immer eingesteckt,hat seit Monaten Schmerzen im Handgelenk geht aber trotzdem arbeiten ohne zu murren.Und nu kommt noch dazu,das er echt fertig gemacht wird.Die ziehn nun alle Register um ihn raus zu ekeln.Und das schlägt natürlich auch auf die Psyche!!

Wenn er krank ist, ist er krank, ob physisch oder Psychisch. Die Arbeit kann ihm eigentlich garnichts, wenn er sich krankschreiben lässt. Sollte es doch zur Fristlosen Kündigung kommen, kann er vor das Arbeitsgericht gehen, wo er höchstwahrscheinlich Recht bekommen wird.

Eine Krankschreibung ist kein Kündigungsschutzgrund.

h567b123  28.09.2011, 20:48

Aber auch kein Kündigungsgrund.

Hi

http://www.mittelstanddirekt.de/c201/m194/um250/d128/default.html

schau mal den Link an, könnte hilfreich sein.

Ylva82 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 21:00

Ja,das betrifft die Abmahnung.Aber leider finde ich da nichts,wie es aussieht wenn er nach der Abmahnung krank wird.