Nach Abmahnung krank geschrieben
Hi,also ein Freund hat eine Abmahnung bekommen,unbegründet. Vorher wurde er schon mit Frist zum 31.10. gekündigt. Jetzt ist es für ihn auf der Arbeit nur noch Horror.Er wird gemobbt,nichts wird ihm geglaubt,die wollen ihn raus ekeln. Wie sieht es nun aus,wenn er sich deswegen (Mobbing etc.) NACH der Abmahnung krank schreiben lässt?Hat er dann auch Kündigungsschutz? Oder können die mit der Abmahnung auf ne Fristlose hin arbeiten?
4 Antworten
Jemandem, der bereits gekündigt wurde noch eine Abmahnung zu schreiben läßt doch tief blicken. Hier glaube ich das Mobbing absolut und würde trotz meiner eher Arbeitgeberlastigen Einstellung zur sofortigen Krankschreibung sogar raten, weil diese Abmahnung nur den einen Grund haben kann: vor Ablauf der Kündigungsfrist noch etwas zu finden, womit man sich dieses Arbeitnehmers noch schnell fristlos entledigen kann.
Während der Krankheit kann er keinen Grund zur fristlosen mehr liefern und die Krankheit selbst ist auch kein Grund das Arbeitsverhältnis nochmal vorzeitig und/oder fristlos zu kündigen. Andernfalls würde jedes Arbeitsgericht diese für ungültig erklären.
Die Abmahnung ergibt sonst keinen Sinn. Der erste Absatz ist eine aus meiner Praxis resultierende Vermutung.
Absatz zwei ergibt sich aus dem Gesetz. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt bei einer Erkrankung nicht vor.
Also auch wenn nun eine abmahnung vorliegt,können die ihn,wenn er nun Krank wäre,NICHT kündigen,bzw.nicht Fristlos entlassen?!
Nein, können sie nicht. Und wenn sie es tun sollten, sofort einen Anwalt einschalten. Es wäre rechtlich nicht haltbar.
Super danke dir!Anwalt is diesbezüglich eh schon eingeschaltet,weil die schon so einige Dinger gerissen haben.Aber nu kommt das noch dazu
Danke fürs Sternchen.
Denk nur daran, VOR Arbeitsbeginn telefonisch krankmelden und Bescheinigung am liebsten noch am gleichen Tag nachreichen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Krankheit wirklich begründet ist (was unter diesen Umständen durchaus sein kann) und er sich nicht während der Krankschreibung übertrieben öffentlich betätigt. Denn sonst könnte es tatsächlich noch einen Grund für eine fristlose Kündigung geben.
Ein solcher Arbeitgeber wird ihm sicher auch das Kranksein nach der Abmahnung noch übelnehmen. Und da sollte man ihm keinen Angrifspunkt liefern.
Also Gründe kann er nennen und es IST auch begründet,die Krankmeldung.Er hat immer eingesteckt,hat seit Monaten Schmerzen im Handgelenk geht aber trotzdem arbeiten ohne zu murren.Und nu kommt noch dazu,das er echt fertig gemacht wird.Die ziehn nun alle Register um ihn raus zu ekeln.Und das schlägt natürlich auch auf die Psyche!!
Wenn er krank ist, ist er krank, ob physisch oder Psychisch. Die Arbeit kann ihm eigentlich garnichts, wenn er sich krankschreiben lässt. Sollte es doch zur Fristlosen Kündigung kommen, kann er vor das Arbeitsgericht gehen, wo er höchstwahrscheinlich Recht bekommen wird.
Eine Krankschreibung ist kein Kündigungsschutzgrund.
Aber auch kein Kündigungsgrund.
Stimmt.
Hi
http://www.mittelstanddirekt.de/c201/m194/um250/d128/default.html
schau mal den Link an, könnte hilfreich sein.
Ja,das betrifft die Abmahnung.Aber leider finde ich da nichts,wie es aussieht wenn er nach der Abmahnung krank wird.
Das hört sich gut an.Und sprichst du aus eigener Erfahrung,oder weißt du es einfach?