Nachbarschaftsstreit - Vermieter will sich raushalten
Hallo,
wer Lust hat kann sich gerne die letzten Fragen anschauen Es geht um einen Nachbarschaftsstreit, eigentlich weniger einen Streit, denn eine durch angeblichen Lärm belästigte Nachbarin, die ihre Wut durch Belästigung an uns auslässt. Nachdem diversen einmaligen Aktionen, beschloss sie uns zeitweise jeden zweiten oder dritten Tag durch nächtliches Klingeln zu wecken. Mittlerweile klingelt bei uns regelmäßig das Telefon mit unterdrückter Rufnummer (1-2 Mal), weswegen wir bereits eine Fangschaltung beantragt haben.
Wir werden nun zivilrechtlich gegen die Nachbarin vorgehen, wollen aber gleichzeitig eine Abmahnung des Vermieter erwirken. Die Hausverwaltung sagt nun aber, dass das unsere persönliche Sache ist. Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter keine Abmahnung schicken muss, selbst wenn Beweise vorliegen? Ist das Sache der Eigentümerversammlung? Wie kann man hier am besten weiter vorgehen?
9 Antworten
Ob der Vermieter abmahnt oder nicht kann dieser selbst entscheiden. Der Zivilrechtliche Weg ist vermutlich das einzig sinnvolle, um wirksam gegen so etwas vorzugehen, wenn eine anderweitige Kommunikation nicht möglich ist.
Der Vermieter hat keine Veranlassung (ausser den Hausfrieden) sich da einzumischen.
Er könnte, wenn überhaupt, eine Abmahnung schicken wegen der
"Störung des Hausfriedens"
dieser ist aber rein Rechtlich gesehen auch sehr schwer zu halten.
Denn es müssten sich schon mehr als nur eine Partei, bei Vermieter über die nächtlichen Klingelattaken an der Haustür, beschweren!
Es gibt eine Hausordnung und es handelt sich um nächtliche Ruhestörung.Alle Verstöße gegen eine Hausordnung , da muss der Vermieter tätig werden, Telefonterror gehört nicht dazu.Ich hatte auch so eine nette Nachbarin, habe einfach das Klinglen abgestellt und habe mich gefreut, das sie sich die Mühe macht, anzurufen und ich höre nichts.
woher kenne ich das?
Viele Vermieter reagieren leider erst auf gekürzte Miete. Hier solltest Du Dich aber im Internet belesen, da 3x gekürzte Miete ein Kündigungsgrund ist - auch wenn der Vermieter keine Abhilfe schafft. Das musste ich so erleben.
Mein Tipp: soweit finanziell zum Anwalt gehen. Oder einem Mieterverein beitreten, auch der kann helfen.
Fortgesetzte Störung des Hausfriedens durch eine bestimmte Person ist ein Mietmangel.
Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter, Aufforderung zur Abhilfe mit Fristsetzung (nicht "14 Tage", sondern "spästens bis 00.00.2011") und Ankündigung, bei Nichtabhilfe den Mieterschutzbund zwecks Ermittlung einer angemessenen Mietkürzungsrate zu kontaktieren.
Sicherheitshalber, wenn nicht schon geschehen, dem Mieterschutzbund jetzt schon beitreten!