Abmahnung wegen Falschen Urlaubsgrund?

12 Antworten

In diesem kausalen Zusammenhang könnte eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein, da Du Deinem Chef laut Deinen Angaben aus eigenem Willen einen " wichtigen Grund " für einen Urlaubsantrag nanntest, der sich im nachhinein als so garnicht vorhanden herausstellte.

Du bist zwar grundlegend nicht verpflichtet, einen Urlaubsantrag zu begründen, aber Du darfst Deinen Chef auch nicht anlügen, wenn Du dringend in einem bestimmten Zeitraum Urlaub benötigst.

Damit wäre dann eine Abmahnung wegen Verletzung der innerbetrieblichen Vertraulichkeit durchaus gerechtfertigt.

Eigentlich muss der AN keinen Grund für seinen Urlaub angeben.

Wenn der Urlaub aber nur gegeben wurde, weil ein wichtiger Grund nur vorgegeben wurde, dann ist die Abmahnung ok (man lügt seinen Chef nicht an um etwas zu bekommen was man eigentlich nicht bekommen hätte).

Nein das kann er nicht wen du das als Grund genant hättest hätte er dir keine Urlaub gegeben aber dich freistellen müssen !

Gehe gegen die Chef vor notfalls gerichtlich den so ein Grund ist eine Privatsache die den Chef nichts angeht! (Schutz der Privatsphäre ,Datenschutzgesetz)

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Im Grunde geht es den AG nichts an, wie Sie Ihren Urlaub verbringen, solange Sie keinen anderen Job währenddessen ausüben. Sie sind weder verpflichtet anzugeben, was Sie im Urlaub machen, noch darf eine falsche Angabe sanktioniert werden.

Gegen die Abmahnung sollten Sie ggf. durch Einschaltung eines RA vorgehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

Snopy1337 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 18:06

Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

also auch wie in meinem Fall obwohl ich gelogen habe bezüglich des Urlaubsgrund.

ist die Abmahnung ungerechtfertigt? Bisher habe ich auch noch nichts unterschrieben, wird jetzt die Tage kommen

AnwaltMeyer  06.08.2019, 18:14
@Snopy1337

wie ausgeführt, müssen Sie keinen Urlaubsgrund angeben und damit ist natürlich auch die Angabe eines falschen Grundes unschädlich.

Nehmen wir mal an, Sie würden sich z.B. für die Vornahme einer Abtreibung oder einer Schönheitsop, also ggf. peinliche Gründe, beurlauben lssen, geht dies den AG nichts an. Sie müssten den wahren Grund nicht nennen !

Die Abmahnung ist falsch ! Lassen Sie diese unbedingt nochmals durch einen RA überprüfen und fordern den AG auf, diese aus der Personalakte zu entfernen.

Wenn dein Chef dir den Urlaub genehmigt hat passiert gar nichts. Den Grund geht deinen Vorgesetzten nichts an.