Abmahnung wegen fehlerhafter Eintragung ins Fahrtenbuch des Dienstautos legitim?
Wurde abgemahnt, da ich mich bei den Kilometerangaben verschrieben hatte
4 Antworten
das Fahrtenbuch ist die Basis für das Finanzamt und auch für die Bewertung der Unterhaltskosten des KFZ und des Fuhrparks. Somit ist das Führen des Fahrtenbuchs keine Fleißarbeit sondern eine rechtliche Maßnahme. Eine Abmahnung ist somit gerechtfertigt. Wenn es das erste Mal war, und du dir sonst nichts vorzuwerfen hast in letzter Zeit, finde ich die Abmahnung aber übertrieben. Ich gehe davon aus, da steckt noch was anderes dahinter ;-)
Generell ja wenn die Pflege des Fahrtenbuchs vom AG vorgeschrieben ist verstösst du gegen deine Arbeitsvertraglichen Pflichten.
Die Firma braucht es für das Finanzamt und da ist Genauigkeit gefragt sonst kann es teuer werden für die Firma ich denke es ist gerechtfertigt. War bestimmt auch nicht dass 1. mal.
Ist möglich. War es nur einmal fehlerhaft und wie sieht der Fehler aus?
Wenn dies Dein einziges "Vergehen" ist, so finde ich eine Abmahnung hier übertrieben. Ein ganz normales Gespräch hätte genügt. Du kannst Dich ja auch bei den Eintragungen mal verschreiben und schon kommt eine völlig andere Zahl dabei raus.
Als ich mit dem Dienstauto vor einen Monat gefahren bin, habe ich vergessen die Fahrt einzutragen. Das habe ich am Samstag bemerkt und habe die Fahrt nachgetragen (Den Kilometerstand habe ich dabei erfunden), weil ich ja ungefähr wusste, wie weit ich gefahren bin. Dummerweise habe ich die Fahrt verwechselt, d.h. zu wenige Km angegeben. Naja am Monatsende hat der Abteilungsleiter den Fahrtenplan kontrolliert und hat ihn mit meinem Terminplan verglichen. Dabei hat er es bemerkt