Nicht zur Prüfung zugelassen - welche Möglichkeiten?
Hallo zusammen,
einer Person die leider während der Ausbildung öfter im Krankenhaus war, hat von Lehrer und Schulleitung gesagt bekommen, dass aufgrund der hohen Fehlzeit durch Krankheit, sie nicht zur Prüfung zugelassen werden kann. Die Ausbildung geht über 4 Jahre, 20 Monate sind bereits geschafft. Alle Klausuren wurden mitgeschrieben. Die schlechteste Note war eine 2.
Kann aufgrund der entschuldigten Fehlzeiten fristlos gekündigt werden? Abmahnungen erfolgten keine (wegen entschuldigter Krankheit kann auch nicht abgemahnt werden). Besteht die Möglichkeit ein Jahr nachzuholen um dann für die Prüfung zugelassen zu werden?
Sie ist bei einem Unternehmen eingestellt bei dem Sie die Praxiseinsätze durchführt. Zusätzlich gibt es Blockunterricht in der Beruffschule. Die Berufsschule leitet die Ausbildung. Ausbilder gibt es nicht.
5 Antworten
Kann aufgrund der entschuldigten Fehlzeiten fristlos gekündigt werden?
Nein. Wie ist die fristlose Kündigung begründet worden? Widerspruch einlegen und bei Betriebsrat, sofern vorh. Rat suchen.
Besteht die Möglichkeit ein Jahr nachzuholen um dann für die Prüfung zugelassen zu werden?
Prinzipiell ja und immer. Für den Einzelfall jedoch individuell und manchmal auch fraglich. Was sind die Ursachen der Krankheit, die zu den Fehlzeiten führt.?
Die hohen Fehlzeiten können für den Arbeitgeber ein Hinweis darauf sein, daß der gewählte Beruf nicht der richtige ist. Kann das eindeutig widerlegt werden, weil z.B. die Ursache der Krankheit nachweislich völlig außerhalb eines beruflichen Zusammenhanges liegt? Ist absehbar, daß die Krankheit in Zukunft bewältigt wird und die Fehlzeiten reduziert werden?
@guinan: den AG gaht das nichts an, aber zur Klärung, ob man an de rausbildung festhalten soll, ist es schon wichtig zu fragen, ob die Krankheiten berufsbedingt sind oder nicht um festzustellen, ob der Beruf überhaupt der richtige ist.
@Gaswechsler: Die betroffene Mutter soll das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen - evtl. nach Beratung durch die Berufsschule. Blinddarmentzündung - max. 3 Wochen Fehlzeit, Lumbalpunktion = 2 Wochen - gesamt 5 Wochen zzgl. "Kinderkrankheiten" - da müssen die Kinderkrankheiten schon sehr umfangreich gewesen sein, um einen Ausschluß von der Prüfung durch Fehlzeiten zu begründen. (mind. noch einmal 5 Wochen? - Du hast verschiegen, wieviel die Fehlzeiten in den 20 Monaten insgesamt waren - wenn es mehr als ein Drittel war, ist es bedenklich - sonst eher nicht)
Der Ausbildungsbetrieb ist darauf angewiesen, daß die Pflegekräfte regelmäßig zur Verfügung stehen und hat auch nicht genug Geld, um ständig "Krankengeld" zu zahlen. Es ist herauszufinden, wie ein Inteessensausgleich erfolgen kann, der dem Ausbildungsbetrieb und der Mutter gerecht wird.
Bei nur 1en und 2en dürfte es dem Arbeitgeber schwer fallen zu behaupten, dass der Beruf nicht der richtige ist. Die Krankheitsdiagnose geht ihn eigentlich auch nichts an.
Für das Unternehmen gelten sicher ähnliche Bestimmungen wie bei normalen Berufstätigen. Also wer länger als 1 Jahr am Stück krank geschrieben ist, ist da für das Unternehmen nicht mehr tragbar, weil die Arbeit ja dennoch gemacht werden muss.
Allerdings glaube ich nicht, dass die Freundin so lange krank war. Und selbst wenn kann sie sich dann einen anderen Ausbildungsbetrieb suchen und dort weitermachen. Aber ich bin sicher, wenn man nur 1en und 2en hat, wird der bisherige Ausbildungsbetrieb sie mit Kusshand behalten wollen.
Für mich klingt es überzogen, jemanden nicht zur Prüfung zulassen zu wollen, der nur gute Noten hatten und nur krank war. Ich bin sicher, dass sie 1 Jahr nachholen kann. Ich glaube aber, es genügen auch die fehlenden Monate. Also wenn sie 4 Monate gefehlt hat, dürfte die Prüfung eben 4 Monate später stattfinden. Ist ja nicht wie in der Schule, wo nur zum Schuljahresende geprüft wird.
Ansonsten würde ich aber nach den Richtlinien fragen, nach denen sie nicht zugelassen werden soll. Irgendwelche verbindlichen Standarts muss es da geben. In der Schule heißt sowas Schulgesetz, im Studium heißt sowas Studienordnung. In der Ausbildung mal direkt nach fragen.
Wer fordert denn eine Verlängerung bzw Nichtzulassung? Der Betrieb oder die Berufsschule? Hat sie Atteste wegen der Krankheit? Liegt eine Behinderung vor? Vorsicht, nicht vorschnell nein sagen....Behinderung kann auch bei längerer Krankheit vorübergehend attestiert werden, dann kann die Behindertenbeauftragte helfen.
Hab noch ne Idee: Wie ist sie an diese Ausbildungsstelle gekommen? Wenn das eine "Bildungseinrichtung" ist, die mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, kann es sehr gut auch sein, dass nur billige Arbeitskräfte gesucht werden und die Bildungseinrichtungen sich einen Bär verdienen an ihren Auszubildenden. In dem Falle liegts nicht an der Freundin...da will man einfach noch ein bischen länger verdienen. Deutschland braucht Lohnsklaven. Aber das weiß ich ja nicht .... nur so ne Idee, was auch dahinterstecken könnte.
Ausbilder gibt es nicht.
Sicher gibt es die.
- in der Berufsschule fragen, wer das in einem ausbildenden Betrieb ist, bzw. welche Qualifikationen ein Betrieb haben muß, damit er als "Ausbildungsbetrieb" zugelassen wird. Daraus ergibt sich auch, wer in dem Betrieb für die Ausbildung zuständig ist und damit auch der "Ausbilder" (im Betrieblichen Ablauf) ist.
- im Ausbildungsvertrag nachlesen - da muß eine Ansprechpartner im Ausbildungsbetrieb benannt sein!
Gibt es nicht. Die Schule leitet die Ausbildung. Die sind auch die sozusagenen Ausbilder. In praktischen Teil im Betrieb kriegst du nur eine entsprechende Person bei der Abteilung zugewiesen die dir ein bisschen erklärt und dich unterstützt.
Was qualifiziert dann den Betrieb, daß Du dort überhaupt die Ausbildung machen darfst? und WER trägt in dem Betrieb die Verantwortung für den Azubi? Da gibt es immer einen - und wenn es nur der Ansprechpartner für die Berufsschule ist!
Die Verantwortung für die Praxistätigkeit kann nicht ausschließlich bei der Berufsschule liegen. Der Azubi ist Azubi und per se nicht vollständig verantwortlich.
Also, wer dann? Jeweils die Person in der Abteilung, die zufällig gerade da ist? das kann nicht sein - und wenn es so wäre, dann wäre es ein Fall für den Staatsanwalt oder Bildzeitung bzw. "Report Mainz" oder vergleichbare Sendungen.
soviel ich weiß kann man dann einen antrag stellen beim Kultusministerium, wenn die noten entsprechend gut sind.
zur sicherheit kann man aber auch mal erst dort nachfragen...
oder zum Anwalt wenn sonst nix hilft
Ein korrekte Antwort kann nur die entsprehende Kammer geben, alles Andere waere Spekulation.
Das Problem ist, dass es für diesen Ausbildungsberuf keine Kammer gibt. Es müsste die "Pflegekammer" für Pflegeberufe sein. Diese gibt es aber noch nicht.
Ich habe auch schon im Internet nach der Zuständigkeit gesucht. Leider ohne Erfolg.
Vielen Dank für die Antwort.
Erst war es eine Blinddarmentzündung. Später war es eine Lumpalpunktion die sie zwei Wochen außer gefecht gesetzt hat. Zwischenzeitlich auch mal Krankheit des Kindes die aber vom Arzt und der Krankenkasse abgesegnet wurde.
Also keine Krankheiten die mit dem Beruf etwas gemeinsam haben. Die Krankheiten dürften auch nicht mehr kommen.
Wegen der Kinder ist zu sagen, dass diese Ausbildung extra über 4 Jahre geht weil es eine Teilzeitausbildung für Mütter/Väter/Pflegende ist.