Verstoß gegen Unterlassungserklärung wegen den Bildern aus beendeten Auktionen ebay!

5 Antworten

dann hast Bilder eingestellt die entweder das Urheberrecht verletzen oder welche von anderen rauskopiert. Ein Bekannter hat mal bei Tickets die Band als Bild eingestellt und musste über 1.000,00 € bezahlen. Vor allem hättest die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben sollen, damit hast Deine Schuld eingestanden. Null Chance!!

jennygirl90  15.12.2013, 03:30

Vor allem hättest die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben sollen, damit hast Deine Schuld eingestanden.

Doch die sollte man immer unterscheiben, damit man nicht direkt verklagt wird, ABER man sollte nur eine vom eigenen Anwalt modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Darin kann man sich dann vor Dingen schützen auf die man kaum Einfluss hat.

Margita1881  15.12.2013, 17:15
@jennygirl90

der damalige Anwalt hat strikt von einer Unterlassungserklärung unterschreiben abgeraten, auch er gab keine zum unterschreiben

Dany021 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 19:21

erstmal danke für deine Antwort aber ich hab das gefühl du hast die Sache vielleicht falsch verstanden... also ich muß erstmal sagen seit dem ich die Unterlassungserklärung unterschrieben habe ,habe keine Bilder mehr bei ebay hochgeladen sondern die sind aus beendeten Auktionen ebay !!! bevor ich die Unterlassungserklärung unterschreibe hab versucht die Bilder zulöschen aber nicht geklappt da Beendete Auktionen werden erst nach 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum automatisch gelöscht !! also von mir aus hab überhaupt nicht gegen Unterlassungserklärung verstoßen...

jennygirl90  15.12.2013, 03:33
@Dany021

also von mir aus hab überhaupt nicht gegen Unterlassungserklärung verstoßen...

Doch. Du wirst garantiert haben, dass die von dir eingestellten Bilder nie wieder im Netz auftauchen. Das machen sie aber. Wenn man das nicht garantieren kann, dann darf man das auch nicht garantieren.

Da würde ich ganz sicher als 1. mal den ebay-Support kontaktieren! 0800”666 5722 gratis

Margita1881  14.12.2013, 18:49

ja, genau und ebay verbietet sowas zu machen!!, die helfen dann ganz bestimmt:-)

Dany021 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 19:26
@Margita1881

danke für deine Info,aber ich hab schon die unter die Nummer 0800”666 5722 angerufen,die Sache ist ebay hat auch seine eigene Gesetze und wegen eBay-Käuferschutz werden Beendete Auktionen erst nach 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum gelöscht!!!

ist doch egal ob die Auktion beendet war oder nicht; Urheberrecht ist trotzdem verletzt worden. Auch schreibst Du...."wieder wegen Verstoß", also schon mehrmals getan?

Dany021 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 17:45

nein ich wurde einmal wegen urheberrecht abgemahnt und diesmal wegen Verstoß.. und die Sache ist einfach "Verkaufte Artikel sind nicht löschbar" Ich kann nichts dafür....

Ich würde folgendes versuchen:

  1. Auf "Artikel wiedereinstellen" klicken
  2. Auf "Angebot bearbeiten" klicken
  3. Bilder ändern
  4. Auktion einstellen
  5. Auktion beenden
Dany021 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 17:29

also Ich werde es gar nicht erst versuchen weil durch Aktion einstellen werde ich wieder gegen Unterlassungserklärung verstoßen da ich diese Ware nich mehr verkaufen darf !! und zweitens hab mein profil auf privat umgestellt und da kann man sowieso kein Artikel mehr wiedereinstellen..!!

jennygirl90  19.12.2013, 13:05
@Dany021

Dann stelle eine Startzeit ein. Es geht ja nur um Punkt 3.

Lies Dir mal den Beitrag eines Fachanwaltes zu dem Thema durch, der zu dem Problem hier Stellung nimmt.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/10/04/vertragstrafe-fuer-unberechtigte-nutzung-von-produktfotografien-in-beendeten-ebay-auktionen/

Dany021 
Beitragsersteller
 14.12.2013, 20:34

ja danke für den Beitrag.Ich weiß nicht ob ich mich überhaupt retten kann.... mein anwalt hat leider das fehler gemacht und hat mich nicht gut beraten leider !! jetzt weiß ich wie wichtig ist dass man zu einem guten anwalt geht...