Verstoß gegen Unterlassungserklärung wegen den Bildern aus beendeten Auktionen ebay!
Hallo, ich wurde ( nach einer Abmahnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung )wieder wegen Verstoß gegen Unterlassungserklärung abgemahnt !! Die Begründung ist :die Bilder aus beendeten Auktionen sind bei ebay nach wie vor noch abrufbar !! Es gibt da nur 2 Probleme. Das erste wäre das beendete eBay Auktionen grundsätzlich öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Es sei den man kennt den Link. Das zweite Problem ist das man als Verkäufer gar kein Zugriff auf den eBay Servern hat, also demnach die Bilder gar nicht löschen kann. Beendete Auktionen werden erst nach 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum automatisch gelöscht !!! Ihre Erfahrung ist für mich hilfreich und wichtig.kann man in solchen Fällen tatsächlich was machen? die wollen doch nur von mir die kohle haben....... Wie kann man richtig mit der Abmahnung umgehen ? Ich bitte um ihre allgemeine Ratschläge...
5 Antworten
dann hast Bilder eingestellt die entweder das Urheberrecht verletzen oder welche von anderen rauskopiert. Ein Bekannter hat mal bei Tickets die Band als Bild eingestellt und musste über 1.000,00 € bezahlen. Vor allem hättest die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben sollen, damit hast Deine Schuld eingestanden. Null Chance!!
der damalige Anwalt hat strikt von einer Unterlassungserklärung unterschreiben abgeraten, auch er gab keine zum unterschreiben
erstmal danke für deine Antwort aber ich hab das gefühl du hast die Sache vielleicht falsch verstanden... also ich muß erstmal sagen seit dem ich die Unterlassungserklärung unterschrieben habe ,habe keine Bilder mehr bei ebay hochgeladen sondern die sind aus beendeten Auktionen ebay !!! bevor ich die Unterlassungserklärung unterschreibe hab versucht die Bilder zulöschen aber nicht geklappt da Beendete Auktionen werden erst nach 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum automatisch gelöscht !! also von mir aus hab überhaupt nicht gegen Unterlassungserklärung verstoßen...
also von mir aus hab überhaupt nicht gegen Unterlassungserklärung verstoßen...
Doch. Du wirst garantiert haben, dass die von dir eingestellten Bilder nie wieder im Netz auftauchen. Das machen sie aber. Wenn man das nicht garantieren kann, dann darf man das auch nicht garantieren.
Da würde ich ganz sicher als 1. mal den ebay-Support kontaktieren! 0800”666 5722 gratis
ja, genau und ebay verbietet sowas zu machen!!, die helfen dann ganz bestimmt:-)
danke für deine Info,aber ich hab schon die unter die Nummer 0800”666 5722 angerufen,die Sache ist ebay hat auch seine eigene Gesetze und wegen eBay-Käuferschutz werden Beendete Auktionen erst nach 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum gelöscht!!!
ist doch egal ob die Auktion beendet war oder nicht; Urheberrecht ist trotzdem verletzt worden. Auch schreibst Du...."wieder wegen Verstoß", also schon mehrmals getan?
nein ich wurde einmal wegen urheberrecht abgemahnt und diesmal wegen Verstoß.. und die Sache ist einfach "Verkaufte Artikel sind nicht löschbar" Ich kann nichts dafür....
Ich würde folgendes versuchen:
- Auf "Artikel wiedereinstellen" klicken
- Auf "Angebot bearbeiten" klicken
- Bilder ändern
- Auktion einstellen
- Auktion beenden
also Ich werde es gar nicht erst versuchen weil durch Aktion einstellen werde ich wieder gegen Unterlassungserklärung verstoßen da ich diese Ware nich mehr verkaufen darf !! und zweitens hab mein profil auf privat umgestellt und da kann man sowieso kein Artikel mehr wiedereinstellen..!!
Dann stelle eine Startzeit ein. Es geht ja nur um Punkt 3.
Lies Dir mal den Beitrag eines Fachanwaltes zu dem Thema durch, der zu dem Problem hier Stellung nimmt.
ja danke für den Beitrag.Ich weiß nicht ob ich mich überhaupt retten kann.... mein anwalt hat leider das fehler gemacht und hat mich nicht gut beraten leider !! jetzt weiß ich wie wichtig ist dass man zu einem guten anwalt geht...
Doch die sollte man immer unterscheiben, damit man nicht direkt verklagt wird, ABER man sollte nur eine vom eigenen Anwalt modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Darin kann man sich dann vor Dingen schützen auf die man kaum Einfluss hat.