Abmahnung wegen vergessener Klausel bei Ebay?
Hallo ihr Lieben! Kann man bei ebay kostenpflichtig durch Firmen abgemahnt werden, wenn man die Klausel: "Genannte Markennamen sind ggf. urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Rechte-Inhabers. Sie werden hier nur genannt, weil sie ggf. Bestandteil des Produktes sind und/oder die Markenqualität kennzeichnen" nicht in dem Text erwähnt hat? Bei dem angebotenen Produkt handelt es sich um Originalware aus einem Geschäft, Kassenbon vorhanden. Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.
5 Antworten
wie bereits von mir in Deiner vorangegangenen Frage zu Markenrechtsverletzung geschrieben, ist es so! Nochmals: EBAY WEIST DICH VOR ABSENDUNG DEINER AUKTION IM GROSSFORMAT DARAUFHIN!!...aber vielen Dank für die Veröffentlichung meines korrekten Textes:-))
es ist egal ob geschenkt, einmalig oder sonstiges.....dieser Satz MUSS in die Auktion. Warum ist das so schwer zu verstehen? Kanebo ist ein hochpreisiges Produkt und wird deshalb in entsprechenden Parfümerien angeboten, aber es kann natürich auch bei ebay verkauft werden; es gibt zig Auktionen dazu.
Ich finde sehr viele Auktionen, wo nie dieser Hinweis steht und wo private Anbieter mehrere Kanebo-Produkte schon verkauft haben.
es ist wie beim falschparken , die einen werden erwischt , die anderen nicht
Ich finde, dass hier die Markennamen und deren Verwendung durchaus übertreiben gehandhabt wird. Da sollte der gesetzgeber ganz schnell Rechtssicherheit für insb esondere private Verkäufer schaffen.
Es ist völlig klar, dass ich Marke und Typ eines PKWs nenne,w enn ich ihn verkaufen möchte. Auch ohne diese Floskel sollte die Nennung des Herstellers und Produktes ohne Probleme möglich sein.
Nur wenn man Markennamen "vergleichend" benutzt, so gibt es ein Recht des Markeninhabers, dagegen vorzugehen, so sehe ich das.
Danke, das klingt plausibel. Im Text unter der Überschrift habe ich auch geschrieben, dass es sich um Originalware handelt.
E-Mail von Ebay
wenn es nur von ebay kam, dürfte eigentlich nichts passieren (die Auktion wurde ja entfernt), aber wenn der KANEBO-Anwalt auf Dich zukommt!
Das Shampoo wurde ja nachweislich bei der Stadtparfumerie P. gekauft. Transaktion auch in Kundenkarte festgehalten. Ich habe es ja nur verkauft, weil ich das Shampoo nicht so mag.
Bin ich eine echte Konkurenz
das ist doch nicht das Thema...nein bestimmt nicht!:-)
ja, kann man.. die verdienen damit ihr geld..................
machen das auch firmen, in meinem Fall der Kosmetikhersteller Kanebo? Also keine Mitbewerber? Habe das Produkt (Shampoo) einmal nur angeboten.
du musst davon ausgehen, dass das jeder machen kann, der was gegen konkurrenz bei ebay hat...............
aber die u.a. machen das am liebsten:-))
Konkret hat sich die Firma Kanebo um die Löschung des Angebotes bei Ebay gemeldet, wie in der E-Mail stand.
"Warnhinweis zu Verstoß gegen den Grundsatz für das Einstellen von Artikel: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot" mit dem Text: beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir festgestellt, dass Sie gegen den eBay-Grundsatz Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot verstoßen haben. Aus diesem Grund haben wir auf Ihrem Konto folgende Maßnahmen ergriffen: - Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail. - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Ihr Angebot wurde entfernt, da uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Ihr Artikel seine Schutz- und Urheberrechte verletzt.
Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen...."
Bin ich eine echte Konkurenz, wenn ich einmlig mein Weihnachtsgeschenk bei Ebay anbiete?
kind, warum fragst du uns, wenn kanebo dir schon geschrieben hat???
reine zeitverschwendung, hier zu antworten... hätte ich wissen müssen...
Kanebo hat Ebay um Löschung des Angebotes gebeten und Ebay hat es gelöscht und dann kam dieser Hinweis. Ich wollte halt nur wissen, ob Kanebo jetzt etwas gegen mich unternimmt, in Form einer Abmahnung oder ob es bei dem Hinweis von Ebay bleibt.
ICH an DEINER Stelle würde dies vorerst NICHT so schnell wieder einstellen! Die beobachten Dich nun sehr genau... Aber wenn Du unbelehrbar bist!!!
Ich werde sicherlich kein Produkt in der Art mehr verkaufen. Kosmetik Produkte habe ich ohnehin sehr selten angeboten, vielleicht 2-3 in einigen Jahren. Bin seit Jahren bei Ebay und habe knapp über 100 Bewertungen, seit 2006 ca.
@ Karambole ....ja, ich gebe auch ermattet auf, ich kann nicht mehr:-) dafür müsste man Zusatzpunkte von GF erhalten
Danke trotzdem jedenfalls, ich sehe es ja dann, ob etwas kommt.
Ja, diesen Hinweis habe ich gesehen, aber ich glaube mir wird eher vorgeworfen, als nicht authorisierte Person ein Kanebo Produkt angeboten zu haben. Allerdings war dies nur einmalig (Geschenk halt, was nicht gefiel) Kanebo darf soweit ich gesehen habe, nur von bestimmten Parfumerien angeboten werden.