Arbeitszeitbetrug ohne wirtschaftlichen schaden?

5 Antworten

Betrug i.S.d. § 263 StGB setzt einen Vermögensschaden voraus. Ein solcher wäre gegeben, wenn dir Arbeitslohn ausgezahlt worden wäre, ohne dass du eine dem Lohn entsprechende Arbeitsleistung erbracht hättest. Das ist aber nach deiner Frage nicht der Fall. Vielmehr wird aus organisatorischen/sonstigen Gründen die Stundenanzahl aus dem Stundenplan in den Arbeitszettel übertragen. Hierzu muss ggf. vorgetragen werden, aus welchen Gründen dies folgt und insbes., dass sich die Lohnabrechnung nicht nach dem Arbeitszettel, sondern der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung richtet.

In Betracht kommt daher nur ein versuchter Betrug. Für diesen müsstest du den Tatentschluss gehabt haben, deinen Arbeitgeber

a) zu täuschen und einen Irrtum zu verursachen;

b) einen Vermögensschaden zuzufügen;

c) dich dadurch zu bereichern.

Man könnte bereits bei a) aussteigen mit der Begründung, dass allen Beteiligten klar war, dass der Arbeitszettel nicht maßgeblich für die Bestimmung der tatsächlich geleisteten Arbeit ist. Jedenfalls aber hattest du keinen Vorsatz hinsichtlich b) und c), was auf die Einweisung deiner Kollegin zurückgeführt werden kann. Insoweit könntest du allenfalls fahrlässig gehandelt haben, was für den Tatbestand des Betruges nicht von Bedeutung ist.

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 14:19

Vielen lieben Dank für die ausführlich und rasche Antwort! Ich werde jetzt bis morgen abwarten müssen und kann dann gerne nochmal erläutern, wie sich alles weiter ergeben hat.

ich möchte nicht aufgrund solch eines dummen Fehlers ins Gefängnis kommen oder eine Geldstrafe zahlen, da ich selber auch nicht wirklich in der Lage wäre das zu bezahlen..

Wegen sowas kommst du nicht ins Gefängnis!

Maximal könnte Dir die Abmahnung / Kündigung drohen.

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:24

Also muss ich mir quasi keine Sorgen machen strafrechtlich dafür belangt zu werden? Weil ich habe mich nicht an den std bereichert, sondern sie einfach so übernommen wie sie im Stundenplan vorgemerkt sind.

Shagleg  03.02.2020, 12:37
@Carlito23

Hättest du 9Mon lang mehr Geld kassiert wäre der Fall ja nochmal anders aber auch da ist dann die Kündigung am wahrscheinlichsten. Man würde dir dann vielleicht dein letztes Gehalt nicht zahlen oder kürzen und sich je nach dem beim Arbeitsgericht wiedersehen. Aber Gefängnis definitiv nicht und Strafanzeige... nee, gibt keine Grundlage für eine Straftat.

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:39
@Shagleg

Ich hoffe wirklich dass du recht mit deiner Aussage hast! Ein Gerichtsverfahren wegen solch einem Fehler wäre katastrophal!

Shagleg  03.02.2020, 12:41
@Carlito23

Ja das glaube ich. Aber ich denke eine Abmahnung, wenn man eine Reaktion für nötig ansieht, sollte reichen. Kündigung unter diesen Umständen wäre ja schon hart. Kannst du denn deine Aussagen beweisen? Also, dass du nicht zu wenig gearbeitet hast aber auch nicht zuviel Geld bekommen hast?

nanfxD  03.02.2020, 12:43
@Carlito23

Man könnte einen versuchten Betrug annehmen

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:50
@Shagleg

Ja meine Aussagen kann ich beweisen und meine Chefs wissen auch dass man sich dort nicht mehr Geld erschleichen kann da dieses erstmal im Vertrag abgeändert werden müsste um mehr Geld zu erwirtschaften.

das ist ein wirtschaftlicher Schaden, dir sind Stunden bezahlt worden, die du nicht gearbeitet hast.

komisch, du hast vertraglich 28 Std./Woche - arbeitest aber ca. 32 und im Dienstplan sogar 38 -- wie passt das zusammen?

wenn du NUR 32 Std. arbeitest - so hast 4 Überstunden, und keine 10

rechne das mal auf die 9 Monate hoch 4 Wochen/Monat 4x6x9 da kommt was zusammen

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:23

Ich habe keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht, da ich nur meine vertraglich geregelten 28 std ausbezahlt bekomme. Das ändert sich nicht, ob ich nun 38 std arbeite oder 26 std. Wir bekommen auf der Schule einen Stundenplan und da habe ich dann quasi den Stundenplan so auch auf meiner Stundenauswertung übernommen weil noch nicht ganz klar war ob das betreute Kind diese Stunden (jeweils 2 Förderstunden an 3 Tagen in der Woche) wahrnehmen wird oder nicht.

Für einen Betrug muss eine Bereicherungsabsicht vorliegen.

Dennoch wurde hier ein wirtschaftlicher Schaden verursacht. Ich denke, du hast ziemlich glaubhaft dargelegt, dass du keinen solchen verursachen wolltest, und hast ja auch eine Korrektur angeboten.

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:34

Ich verstehe leider nicht ganz, wieso ich einen wirtschaftlichen Schaden verursacht haben soll. Mir wurde ja das selbe Geld ausbezahlt wie es vertraglich vereinbart ist. Und zwar nur die 28 std.

Also arbeitest du mehr Stunden als vertraglich vereinbart sind und bezahlt werden? Vermutlich rutscht du dann über die Stundenzettel unter den Mindestlohn.

Warum lässt du dir nicht eine Stundenerhöhung in den Vertrag schreiben und bekommst dann mehr bezahlt?

Carlito23 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 12:28

Ich arbeite 4 std die Woche mehr, richtig. Die Stunden im Arbeitsvertrag wollte ich ab dem heutigen Tage auch erhöhen, nur ist dann „aufgefallen“ das ich die Stundenzettel quasi jeden Monat falsch ausgefüllt habe und da wohl irgendwas nicht stimmen könnte. Jetzt habe ich Angst strafrechtlich dafür belangt zu werden, obwohl ich mich, obwohl die Zettel falsch ausgefüllt worden sind, nicht wirtschaftlich oder finanziell bereichert habe, da ich ja immer das selbe Geld bekomme.