Muss ich als Azubi das reckige Geschirr meiner Kollegen wegräumen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin Azubi (2. Lehrjahr) in einem Büro. Ich bin hier nur der Dubel vom Dienst... Heißt: Müll rausbringen, sauber machen, Bilder aufhängen, Kartons klein machen, Küche putzen, Geschirrspühlmaschine aus/einräumen, Kaffemaschine putzen.
Gut. Ich verstehe, dass ich als Azubi solche Dinge einfach übernehmen muss und mich da nicht querstellen brauch.
Da gibt es allerdings eines was mich stört... Meine Kollegen (und Ausbilder) gehen jeden Mittag Einkaufen und Essen dann in der Küche. Das komplette dreckige Geschirr wird dann einfach in die Spüle gestellt, frei nach dem Motto "Der Azubi darfs wegmachen". Ich bin der Meinung die können Ihr dreckiges Geschirr ruhig selbst in die Spühlmaschiene packen und mich da nicht für ausnutzen... Als ich das aber mal angesprochen habe, wurde mir gleich mit ner Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung gedroht.
Wie ist da die Rechtslage? Bin ich dazu verpflichtet deren Geschirr / Müll aufzuräumen?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße Raphael
16 Antworten
Dein Ausbilder soll sich mal den § 14 Abs. 5 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchlesen. Da steht: "Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."
Es steht ja außer Frage, dass auch Azubis mal etwas wegräumen oder sauber machen müssen. Es kann aber nicht sein, dass ein Azubi regelmäßig hinter anderen AN herräumen muss. Wenn Du Dich hier wehrst ist das keine Arbeitsverweigerung sondern Dein gutes Recht. Auf die Abmahnung würde ich es ankommen lassen und falls Du sie bekommst damit zur IHK gehen. Die wäre ein Witz und das weiß der Ausbilder wahrscheinlich auch.
Ich zitiere Dir mal zum o.g. § 14 BBiG aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde: "Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende":
Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig. Die gelegentliche Heranziehung von Azubis im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem AG eine Putzkraft einzusparen."
Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft zu einzusparen
Das steht, ich glaube, im selben Text..
Danke fürs Sternchen
Hallo Raphael, immer wieder gerne.
Oh oh.. ! Die Abmahnung ist auf der anderen Seite fällig!!!! Du musst da sicher nicht die Putze machen! Da sollte sich dein Ausbilder warm anziehen!!
Lass dir das nicht gefallen, du musst keine Küche putzen etc. dafür hat ein Betrieb eine Reinigungskraft, wenn nicht, muss jeder Kaffee kochen und Maschine reinigen etc. nicht nur du.
Vor Arbeitsgericht kommt das für deinen Lehrbetrieb gar nicht gut, dein Arbeitgeber hat dich davor zu schützen!
Beim Arbeitsgericht braucht der Richter länger zum Robe an- und wieder ausziehen, als um den Fall zu entscheiden - so eindeutig ist die Rechtslage zu Ungunsten des Chefs.
Es gibt einfach Tätigkeiten, die halt für Azubis reserviert sind. Solange du nicht nur solche Sachen machen musst und du auch noch was lernst geht das klar. Und immer dran denken: Irgendwann kommt ein neuer Azubi und darf dein Geschirr dann wegräumen.
dazu gehört aber nicht, den Kolligen ihren Privatkram nachzuräumen. Und Essensgeschirr ist Privatkram.
und was soll man definitiv dagegen tun? Sich beschweren? Ich möchte dann nicht mehr dort arbeiten. Die Lehrzeit geht rum.
Z.B. auf Vertragserfüllung betehen? Das kann man tun. In keinem Ausbildungsvertrag steht was davon, daß man das dreckige Pausengeschirr der Kollegen wegräumen muß. In so einem Betrieb, wo der Lehrling nix lernt als putzen und den Kollegen den Hintern nachtragen, möchte ich nicht ausgebildet werden.
so pauschal kann man das nicht sagen. Ich bin seit 40 Jahren in dem Betrieb, in dem ich gelernt habe und ich bin gerne dort. Aber wie gesagt, es hat sich geändert, weil einer es anders gemacht hat und damit die anderen quasi bloßgestellt hat. Auf Vertragserfüllung bestehen - wird man dann übernommen?
In einem Betrieb, der seine Lehrlinge wie Dreck behandelt will man doch nicht übernommen werden. Und immer nur ja und Amen sagen, nur um keinen Nachteil zu erleiden, dann bekommt man halt Magengeschwüre - ob das besser ist?
dann ist man auch nicht besser. Ich war Vorbild und habe meine Sachen selbst erledigt. Nach und nach wurde es den anderen peinlich. Jetzt geht's!
Generell kann man einem Azubi so eine Aufgabe MAL geben. Aber in erster Linie bist du da, um den Beruf zu erlernen und nicht als Haussklave. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
Lehrjahre sind aber dazu da, daß man was lernt und nicht dazu, daß man privaten Dreck der Kollegen wegmacht.
Dein Spruch beantworter in keiner Weise die Frage.
Das wird wohl immer so sein
Zum Glück ist das an den meisten Orten nicht mehr so und Ausbilder die das verlangen werden bestraft.
Hallo Hexle2,
ich danke Dir vielmals für Deine Antwort. Nach solchen Paragraphen habe ich gesucht.
Liebe Grüße Raphael