Abmahnung - unentschuldigtes Fehlen am Feiertag?
Hallo, wie oben beschrieben habe ich eine Abmahnung erhalten. Die Begründung: unerlaubtes Fernbleiben.
der besagte Tag war ein Feiertag und damit ein arbeitsfreier Tag und da dort kein Kindergarten auf hat musste ich die Kinderbetreuung übernehmen. Zu dem habe ich meine Vorgesetzten informiert das ich aus diesen Gründen nicht arbeiten kann.
Wie gehe ich jetzt vor?
15 Antworten
Was steht denn zu Wochenend-/Feiertagsarbeit im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag?
Gibt es einen Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan im Voraus? Wenn ja, wann wurde bekannt gegeben, wer wann arbeiten muss?
Wann hast Du die Vorgesetzten informiert dass Du nicht arbeiten willst/kannst und was haben die geantwortet?
Ohne zusätzliche Infos kann ich Dir nicht sagen, ob die Abmahnung gerechtfertigt war oder nicht.
Den schichtplan gab es 3 Tage im Voraus. Der Vorarbeiter hat meine Ankündigung zum Fernbleiben akzeptiert. Allerdings alles mündlich
Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht hängt vom Betrieb ab, Feiertag heißt nicht automatisch freier Tag. Wenn normal gearbeitet wird hast du auch zu erscheinen. Eine Beurlaubung muss wie auch üblich genehmigt werden, nicht nur angekündigt.
Feiertage sind doch keine Arbeitsfreien Tage xD für manche Berufe vielleicht. Im Endeffekt kommt es auf den Chef an er bestimmt wann gearbeitet wir und wann nicht.
Wenn Du arbeiten musstest und keinen Urlaub beantragt und genehmigt bekommen hast, ist das ein rechtmäßiger Vorgang.
Wie du vorgehst? Deine persönlichen Statuten lesen und dich in Zukunft daran halten.
Ich weiß nicht worum es im speziellen geht, aber offensichtlich ist hier was unklar. FEIERTAG heißt noch lange nicht ARBEITSFREI. Solls geben. In sozialen Bereichen ganz bestimmt sogar.
Pflege, Gastro, Hotel, generell die meisten Touristikjobs..
Und aus dem Arbeitsvertrag ist ja auch klar, worauf man sich einlässt.
Eben.
Wenn dem so wäre... warum dann die Abmahnung? - Was heißt "Den Vorgesetzten darüber informiert?" Hast du ihn nur vollendete Tatsache gestellt oder um den Frei-Tag gebeten?
Hallo, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn du sagst:"ich kann nicht, tut mir leid". Dann ist das keine Entschuldigung. Diese setzt ein, wenn das Gegenüber diesen Grund akzeptiert.
Aber mal ganz ehrlich, was soll man am Feiertag auf einer Baustelle?
Auch im Baugewerbe kommt es ja offensichtlich vor, dass man an einem Feiertag arbeiten muss. Im Straßenbau z.B. werden bestimmte Reparaturarbeiten extra so gelegt, dass der Verkehr möglichst wenig behindert wird.
Ich bin im Baugewerbe. Feiertag also arbeitsfrei. Zudem habe ich meine Vorgesetzen darüber informiert und somit ist unentschuldigtes Fernbleiben einfach nicht richtig. 🤔