Abmahnung 450 Euro Job Gültigkeit
Hallo ich arbeite seid einigen Jahren in einem Minijob und habe dort letztes Jahr berechtigterweise eine Abmahnung erhalten. Jetzt haben wir aber Anfang dieses Jahres neue Verträge erhalten die ebenfalls immer nur 1 Jahr gültig waren und daher jetzt meine Frage es war keine Vertrags Verlängerung sondern ein neuer vertrag und ist dann meine Abmahnung hinfällig bzw gelöscht?
2 Antworten
Wenn es eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit neuem Vertrag ist, würde ich davon ausgehen, dass die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses weiter bestehen. Auch die Abmahnung. Deine Betriebszugehörigkeit zum Beispiel wird doch sicher auch nicht neu beginnen.
Andererseits würde ich mir auch keine großen Gedanken machen. Denn nach der Rechtsprechung verliert eine Abmahnung ihre Wirkung, wenn nach einer gewissen Zeit keine weiteren Probleme auftreten. Je nach Schwere des Sachverhaltes geht man von einer Zeit von etwa 2 Jahren aus, nach der eine Abmahnung als "erledigt" zu betrachten ist und nicht mehr als Begründung für eine mögliche Kündigung herangezogen werden kann. Auch wenn sie weiterhin in der Akte ist.
Wenn Du jetzt wegen dem Mindestlohn einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, hat das mit der Abmahnung überhaupt nichts zu tun. Da hat Dir @PeterSchu schon eine richtige Antwort gegeben. Es ist kein neues Arbeitsverhältnis.
Eine Abmahnung ist immer eine Aufforderung sein Verhalten zu ändern. Wenn Du jetzt nicht noch einmal den gleichen Fehler machst, passiert sowieso nichts.
Was mich mehr irritiert sind die Befristungen Deines Arbeitsvertrages auf "immer" ein Jahr. Wie viele Verträge dieser Art hattest Du denn schon bei dem jetzigen AG? Sind diese mit oder ohne Sachgrund? Vielleicht hast Du ja jetzt schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Nebenbei; wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, ist der AG sowieso nicht darauf angewiesen die Abmahnung bei Wiederholung als Kündigungsgrund heranzuziehen. Bei einer rechtmäßigen Befristung kann er den Vertrag einfach auslaufen lassen und braucht keinen Kündigungsgrund.