Arbeitskollege droht mit schläge

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wen nes einen Betriebsrat gibt, dan nsol ldein Bekannter sich an diesen wenden. Was dort passiert ist Störung des Betriebsfriedens und sollte auch Konsequenzen haben.

Gibt es keinen Betriebsrat, sol ler sich schriftlich an die Geschäftsführung wenden und den Fall sachlich, aber wahrhgeitsgemäß schildern.

Ja, klingt "nicht gut" - "solchen Leuten" entgeht man scheinbar zeitweise nicht einmal am Arbeitsplatz. Vielleicht hätte ich ihn einfach nach der Versetzung gemieden. Ihn jetzt innerbetrieblich belangen zu wollen, ist denkbar - aber ob wünschenswert? Vor allem muss der erste Vorfall durch den damals Angegriffen bestätigt werden, bzw. bereits aktenkundig sein, um einen haltbaren Vorwurf darzustellen.

Man sollte bei aller Wut überlegen, ob der Angreifer nicht "bloß" ein Trottel ist und man vor disziplinarischen Schritten gegen ihn "Gnade vor Recht" ergehen lassen könnte.

Ich empfehle, einen solchen Vorfall schriftlich (Protokoll!) festzuhalten, und zwar:

  • Datum und Uhrzeit
  • Bezeichnung der beteiligten Personen (Name, Lebensalter)
  • Sachverhalt (kurze Schilderung, was sich zugetragen hat)

Dann mit diesem Protokoll zur zuständigen Stelle gehen (Chef, Betriebsrat bzw. Personalrat, Personalabteilung etc.) und um Klärung bitten.

Mündliche Schilderungen werden leider nicht immer ernst genommen, auch weil sie nicht im Dokument festgehalten werden für spätere ähnliche Geschehnisse, und es passiert dann oftmals nichts.

Aliyah 
Beitragsersteller
 21.12.2011, 09:09

danke für den tipp!!!

eine Abmahnung wäre fällig. Für die Kündigung reicht das nicht.

Wenn er davor keine Abmahnung bekommen hat ist es schwer ihn zu kündigen. Ich würde das ganze mal dem Personalleiter melden und dann mal abwarten. Auf keinen Fall den Fehler machen und sich auf ein Gefecht mit ihm einlassen. Immer locker bleiben. Gruß