Arbeitskollege droht mit schläge
Hallo,
frage das für einen bekannten. Er hat einen Arbeitskollegen der ihn nach einer Meinungsverschiedenheit zur Seite geschubst hat und ihm eine reinhauen wollte. Hatte die Hände schon an seinem Kragen. Daraufhin hat mein Bekannter ihm gesagt er solle aufpassen was er tut!! Dann hat er von ihm abgelassen. Dieser besagte Arbeitskollege hat die gleiche Nummer vor 2 Jahren mit einem anderen Arbeitskollegen abgezogen. Nun war es so, dass der Vorarbeiter informiert wurde, aber nichts passierte. Keine Konsequenz, gar nichts. Mein Bekannter wurde jetzt in eine andere Schicht versetzt. Er will aber dass der Kollege nicht so ohne weiteres davon kommt. Was kann er da tun?? Dem Vorarbeiter geht das ganze wohl wieder am Hintern vorbei... Mein Bekannter hat nun den Betriebsratvorsitzenden informiert und Konsequenzen gefordert. Mal abwarten was passiert. Was kann dem Kollegen passieren?? Eine Abmahnung?? Eine Kündigung?? Es ist ja nun schon zum 2.mal passiert dass er sich nicht im Griff hat...und das auf der Arbeit!! Sowas geht doch nicht!! Danke im Voraus für Eure Tipps!!!! Lg
13 Antworten
Wen nes einen Betriebsrat gibt, dan nsol ldein Bekannter sich an diesen wenden. Was dort passiert ist Störung des Betriebsfriedens und sollte auch Konsequenzen haben.
Gibt es keinen Betriebsrat, sol ler sich schriftlich an die Geschäftsführung wenden und den Fall sachlich, aber wahrhgeitsgemäß schildern.
Ja, klingt "nicht gut" - "solchen Leuten" entgeht man scheinbar zeitweise nicht einmal am Arbeitsplatz. Vielleicht hätte ich ihn einfach nach der Versetzung gemieden. Ihn jetzt innerbetrieblich belangen zu wollen, ist denkbar - aber ob wünschenswert? Vor allem muss der erste Vorfall durch den damals Angegriffen bestätigt werden, bzw. bereits aktenkundig sein, um einen haltbaren Vorwurf darzustellen.
Man sollte bei aller Wut überlegen, ob der Angreifer nicht "bloß" ein Trottel ist und man vor disziplinarischen Schritten gegen ihn "Gnade vor Recht" ergehen lassen könnte.
Ich empfehle, einen solchen Vorfall schriftlich (Protokoll!) festzuhalten, und zwar:
- Datum und Uhrzeit
- Bezeichnung der beteiligten Personen (Name, Lebensalter)
- Sachverhalt (kurze Schilderung, was sich zugetragen hat)
Dann mit diesem Protokoll zur zuständigen Stelle gehen (Chef, Betriebsrat bzw. Personalrat, Personalabteilung etc.) und um Klärung bitten.
Mündliche Schilderungen werden leider nicht immer ernst genommen, auch weil sie nicht im Dokument festgehalten werden für spätere ähnliche Geschehnisse, und es passiert dann oftmals nichts.
danke für den tipp!!!
eine Abmahnung wäre fällig. Für die Kündigung reicht das nicht.
Wenn er davor keine Abmahnung bekommen hat ist es schwer ihn zu kündigen. Ich würde das ganze mal dem Personalleiter melden und dann mal abwarten. Auf keinen Fall den Fehler machen und sich auf ein Gefecht mit ihm einlassen. Immer locker bleiben. Gruß