Sturmschaden an abgemeldetem Auto durch Ast wer zahlt
Hallo Bin zur Zeit etwas verwirrt. Duch den Sturm am letzten Montag wurde mein abgemeldetes Auto durch einen Ast beschädigt. Der Baum steht beim Nachbar auf dem Grundstück. Der Nachbar würde ihn gerne entfernen aber der Hausbesitzer (Gesellschaft) stimmt dem nicht zu. Durch den Sturm sind 3 Äste von dem Baum abgerissen und einer davon ist auf das Auto gefallen. Die Windschutzscheibe hat Risse und der Kotflügel hat eine dicke Delle. Das Auto ist abgemeldet ich wollte es verkaufen. Nun weiß ich das bei einem angemeldetem Auto die Teil Kasko solche Schäden übernimmt, aber wie sieht es mit meinem abgemeldetem Auto aus. Zahlt da eine Versicherung des Nachbarn bzw der Gesellschaft?
9 Antworten
Also, der Nachbar ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben doch raus und den Schaden ordnet die Versicherung des Halters und wenn der keine hat, kennt er ja die Folgen und öffnet eben seine Geldbörse und gut ist. Alles doch ganz einfach, oder?
Es ist völlig irrelevant, wo das Auto stand, ebenso ist es völlig irrelevant, was der Nachbar sagt. Einzig entscheidend ist: wem gehört der Baum, von dem der Ast runtergefallen ist. Also, auf wessen Grundstück steht er. Der Nachbar ist "nur" Mieter und somit nicht in der Pflicht.
Lachnummer? Es war Sturm, und werfe bitte einen kleinen Blick in die Literatur. Dort wirst Du nichts finden über Ast festhalten, kippende Bäume umlenken, Baumbesitzer muß zahlen etc.. Also bitte!
Du wirst auf deinen Kosten sitzen bleiben.
Wem gehört(e) der Baum? Wende dich an dessen Versicherung. Also an den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht.
Sturm ab Windstärke 8? Dann zahlt die Versicherung vom Grundstücksbesitzer.
Unter Windstärke 8 zahlt sie nicht.
Kann sein, daß du noch eine Ruheversicherung für dein KFZ hast, falls du vor Abmeldung eine Teilkasko hattest, ruf doch dort mal an und frag nach.
Du müßtest also zuerst rausbekommen, welche Windstärke ihr hattet. Ruf das Wetteramt an.
Umgekehrt wird ein Schuh draus :-)