Baustelle mit Vollsperrung innerorts? Darf ich als unmittelbarer Anwohner an die gesperrte Straße durchfahren, auch ohne das Zusatzzeichen "Anlieger frei?
Hallo zusammen,
Wie schon kurz beschrieben, soll direkt vor meiner Haustür die Staatsstrasse gesperrt werden. (Zeichen 250, ohne Zusatz "Anlieger frei"). Ich hab dann keine Möglichkeit ,mit meinem Kfz von meinem Grundstück zu kommen und die nächste Parkmöglichkeit ist rund 2 km entfernt.
Nun zur eigentlichen Frage darf ich (als Anwohner) trotzdem zu meiner Wohnung / Tiefgarage fahren oder nicht??
7 Antworten
Wenn die Zufahrt zur Garage weiter möglich ist, also z.B., kein Loch dir den Weg versperrt, müssen die Verantwortlichen dir eine Zufahrtmöglichkeit schaffen.
das ist nicht der fall ! nicht machbar ! sonst wäre das geplant worden .
Da würde ich heutzutage nicht von ausgehen.
Gerade HEUTE ! Wo jeder A... sofort den Anwalt sucht !
Das merke ich immer wieder. Heutzutage ist doch Flachdenken modern.
Da wendet man sich ans Ordnungsamt. Nicht die Stadt ist diejenige, die die Baustelle eröffnet und leider kommt es heutzutage häufig vor, dass die ausführenden Firmen nicht für 5 Cent nachdenken und einfach hirnlos sperren.
Ich fragte nach der Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Stadt (oder wer auch immer Baulastträger ist) bei Bauarbeiten die Zufahrt zum eigenen Grundstück ermöglichen muss. Die kannst du offensichtlich nicht nennen. Was warscheinlich daran liegt dass es die nicht gibt.
Ich rede aus praktischer Erfahrung weil das in meinem Umfeld schon praktiziert wurde und eine Zufahrtsmöglichkeit angelegt werden mußte.
Dann nenne doch bitte die Rechtsgrundlage, danke.
Ich rede aus praktischer Erfahrung weil das in meinem Umfeld schon praktiziert wurde und eine Zufahrtsmöglichkeit angelegt werden mußte.
Die muß es ja offensichtlich geben, sont hätte ich keine praktischer Erfahrung damit. Googlen mußt du schon selbst danach.
Die muß es ja offensichtlich geben
Nein, muss es nicht. Kann ja auch sein, dass in deinem Fall die Behörde einfach so entschieden hat ohne rechtlich dazu verpflichtet gewesen zu sein. Ich kann mir da einige passende Szenarien zu vorstellen. Aber das ist letztendlich spekulation.
Googlen mußt du schon selbst danach.
Muss ich nicht, wer behauptet ist in der Beweispflicht. Die Einschlägigen Gesetze und Vorschriften geben das jedenfalls nicht her. Geprüft hab ich die StVO, VvV-StVO und RSA. Jeweils negativ.
Ich hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem. Aber auf dem Land. Da war die Bundesstraße an der das Haus liegt voll gesperrt.
Ich hätte praktisch einen Hubschrauber gebraucht 😅. Man könnte ja schlecht das Auto im nächsten Dorf abstellen und dann erst 2 Kilometer zu Fuß auf der stark befahrenen Bundesstraße laufen und dann noch einmal 1,5 entlang der Baustelle
Wir haben dann mit der Baufirmen gesprochen zu welchen Zeiten wir ggf. Nur links oder rechts auf die Straße auffahren können bzw von welcher Seite wir das Grundstück erreichen können. Zwei Tage lang mussten wir mit dem Auto über den ebenfalls gesperrten Fahrrad weg der neben der Straße verläuft bis zu einem Feldweg fahren über den wir dann zur nächste Straße fahren konnten.
auch wenn es also eigentlich nicht erlaubt es hilft es immer mit den Betroffenen zu sprechen. Normalerweise hat da ja jeder Verständnis. Ohne Kläger gibt es auch keinen Richter
Nein darfst du nicht. In dem Moment missachtest du ja ein Verkehrszeichen und begehst somit einen Verstoß gegen die StVO.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie und was machen die anderen Anwohner der Straße? Ich würde mich mit denen mal austauschen und evtl. als Gemeinschaft mal bei der zuständigen Behörde eine Anfrage stellen was und wie sie sich dies Gedacht haben. Sind ältere und gebrechliche Mitmenschen dabei? Dann die Frage stellen wie diese ihre Einkäufe nach Hause bekommen? Ich hatte das schon zwei mal erlebt. Zwei mal stellte sich heraus, die Ausführende Firma hatte einfach das Schild 250 Anliegen frei nicht angebracht. Ob zu Faul dazu, vergessen oder keines dabei, kann ich nicht sagen. Jedenfalls nach dem Auftritt bei der Behörde war als ich 20 min später wieder zurück kam das Zeichen 250 angebracht. Es wurde jeweils nur eine Straßenseite abgesperrt und mit Stahlplatten die Garagenzufahrten befahrbar gemacht.
Ich hab dann keine Möglichkeit ,mit meinem Kfz von meinem Grundstück zu kommen
Vom Grundstück kommst du, oder steht da auch ein Z. 250?
die nächste Parkmöglichkeit ist rund 2 km entfernt.
Kann passieren, dennoch darfst du auch dann nicht an einem Z 250 vorbeifahren.
Bei Anlieger frei kann dann wieder jeder fahren. Man braucht nur ein Anliegen bei einem Anlieger haben. Mit Absprache der Bauarbeiter wird das praktiziert. Gegenseitige Rücksichtnahme ist da angebracht. Wenn ein Bagger gerade seine Arbeit verrichtet, kann ich nicht darauf pochen durchfahren zu wollen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?