Darf der Vermieter Hoftor entfernen?
Wir wohnen in einem 9-Parteienhaus und haben mit dem Nachbarhaus einen gemeinsamen Hinterhof, in dem sich ein paar Parkplätze, Wäscheplatz, Fahrradständer und Sandkasten befinden. Bisher war in der Durchfahrt zum Hof ein Tor. Dieses hatte nach meiner Einschätzung nur eine lose Türklinke, wurde jetzt aber vom Vermieter entfernt, mit der Begründung die Reparatur sei ihm zu teuer und es würde eh meist offen stehen. Allerdings kommt die Wohnungsgesellschaft nicht nachts, wo immer geschlossen ist und auch tags, wenn die Kinder im Hof spielen war das Tor immer eine große Hilfe. Darf der Vermieter das Tor einfach ersatzlos streichen? Wie könnte man vorgehen?
4 Antworten
Wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich ein abschließbarer Hof genannt wird, kann der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen, wie er will. Wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist, kann er das Tor auch entfernen.
sicher es ist sein eigentum und kann mit machen was er will,man muss kein hoftor haben es geht auch ohne
Darf der Vermieter das Tor einfach ersatzlos streichen?
Wenn vertraglich kein Tor zugesichert ist, darf er das tor entfernen.
Wie könnte man vorgehen?
Ihm anbieten, sich an den Kosten zu beteiligen.
Wie könnte man vorgehen?
Gar nicht ....
wenn er diese Veränderungen an seinem Eigentum vornehmen möchte darf er das ...
außer ihr hättet einen Hof mit Hoftor vertraglich zugesichert ....