Namensschilder entfernen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
 Meine Frage: das ist meine Wohnung - kann ich den Namen wieder anbringen

Könnte teuer für dich werden :

Man braucht, wenn man mit personenbezogenen Daten umgeht, entweder eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung der Betroffenen. Hier geht es um das personenbezogene Datum des Namens, welcher auf dem jeweiligen Klingelschild vom Vermieter angebracht wird. Der Name auf dem Klingelschild enthält die Information, dass hier eine bestimmte Person wohnt. Darin ist eine Datenübermittlung an eine unbekannte Anzahl von Personen zu sehen. Und hierfür bräuchte der Vermieter als Verantwortlicher der Datenübermittlung eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung des Mieters. Fehlt beides, so ist die Veröffentlichung des namens auf dem Namensschild rechtlich unzulässig.

https://www.wbs-law.de/datenschutz/datenschutz-keine-namen-mehr-auf-klingelschildern-78518/

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 18:45

Und man kann so einfach untertauchen ?

Woelfin1  08.12.2018, 18:48
@ttina02

Ja .... stell dir mal vor, du hast einen gewalttätigen Ex- Partner oder einen Stalker .....

Würdest du dann noch deinen Namen groß an die Türe pinnen ?

Sicher nicht !

Bitte immer auch daran denken, dass man auch Opfer sein kann.

An den Briefkasten, die Haustür, Wohnung gehört der Name desjenigen der dort wohnt und nicht derselbe ist, des Eigentümers.

Wohnst Du noch in dieser Wohnung ?

Falls nein, wieso solltest Du dort erreichbar sein ?

Ich vermute, Du hast eine eigene(s) Wohnung / Haus. Dort gehören Deine Namensschilder hin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alle Schilder hat Sie "gemietet", es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Was gehts dich an.

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 18:45

Die Wohnung ist mein Eigentum und ich würde sie z.B. gern mal ansehen

Woelfin1  08.12.2018, 18:51
@ttina02

Tja...dann hättest du sie nicht vermieten dürfen.

Ein Vermieter hat nur in ganz besonderen Einzelfällen das Recht, die Wohnung zu betreten.

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 18:53
@Woelfin1

Das stimmt nicht ganz, ich habe als Eigentümerin jährlich das Recht - natürlich mit Absprache des Mieters - die Wohnung zu "begutachten". Und dass sie sich so entwickelt, war vor 10 Jahren noch nicht absehbar.

Woelfin1  08.12.2018, 18:55
@ttina02

Wo hast du dass denn her?

Lies dir den Link von @NoName08154711 durch.

Solange die Mieterin pünktlich ihre Miete zahlt hast du die Füße still zu halten.

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 18:55
@NoName08154711

danke...ein Glück, dass ich wenigstens weiß, welche Wohnung es ist, um mich schriftlich anzumelden

Woelfin1  08.12.2018, 18:57
@ttina02

Und ich hoffe, die Mieterin untersagt einer Wohnungsbegehung.

Solche Vermieter will man nicht geschenkt haben.

(Übrigens bin ich selber Vermieter- nur so nebenbei)

Übrigens ...wenn du so an einer Transparenz interessiert bist, kannst du uns doch sicher auch deine Daten hier offen legen, oder?

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 19:01
@Woelfin1

ich weiß nicht, warum du mich jetzt angreifst. Du kennst den Hintergrund doch gar nicht: Mieterhöhungszustimmung einklagen, Gerichtstermine, bei der die Dame nicht erschienen ist, monatlich die Polizei im Haus wegen gefährlicher Körperverletzung und Schikane der Nachbarn. Du möchtest die Vermieter nicht geschenkt...aber solch einen Mieter bestimmt auch nicht.

Woelfin1  08.12.2018, 19:04
@ttina02

Und da sind die Namensschilder dein größtes Problem?

Sorry, aber das ist lächerlich.

Ämter und Behörden haben ihre eigenen Methoden, um Leute aufzuspüren, die sind nicht auf kleine Papierstreifen angewiesen

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 19:08
@Woelfin1

ja sorry, du hast Recht, das gehört nicht hierher. Es war ja die Frage mit den Namensschildern - aber nach all den Infos hier muss ich die Post eben persönlich unter Zeugen einwerfen.

Ja und? Ich verstehe nicht. Sie wird ihre eigenen Schilder anbringen wollen.

ttina02 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 18:37

sorry, dies ist meine erste Aktion hier. Nein, da kommt nichts neues, sie ist mehr oder weniger untergetaucht und will weder für die Polizei, das Jobcenter oder mich erreichbar sein. Meine Frage: das ist meine Wohnung - kann ich den Namen wieder anbringen ?

Minerva78  08.12.2018, 18:40
@ttina02

würde ich lassen. Blicke durch diese neuen Datenschutzsachen nicht durch. An deinem Namen kannst du ja den Vermerk "Vermieter" anbringen. Die Leute werden dich dann schon fragen

Judith171  08.12.2018, 18:44
@ttina02

Ich verstehe nicht wozu? Ich hab bei mir auch keinen Namen an der Türe, das ist mir bei all den Gaunern zu gefährlich.

Ich habe aber auch keine Behörden im Nacken.

Meine Freunde wissen wo ich wohne, der Briefträger wirft die Post in eine seperate Briefkastenanlage.