Abgabe vermögensauskunft?

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Brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Bei der Vermögensauskunft geht es um tatsächliche Vermögenswerte in Bankguthaben, Wertpapieren, Kfz, Grundbesitz und wertvollen Gegenständen, z.B. eine kostbare Briefmarkensammlung usw.

Hallo ankamir,

die Vermögensauskunft (§802 c ff ZPO) wird deshalb vom Gläubiger in Auftrag gegeben, damit dieser ein Verzeichnis Deines Positivvermögens hat, aus dem er eventuelle Pfändungen betreiben kann. Zwar kann der Gläubiger eine VAK bereits als erste Vollstreckungsmassnahme einleiten (also bevor überhaupt ein Pfändungsversuch stattgefunden hat), aber unmittelbar vor der Abnahme muss Dich der Gerichtsvollzieher fragen, ob Du die Gesamtforderung an Ort und Stelle begleichen kannst. Wenn nicht, dann findet die Abnahme statt. Sofern aus dem Vermögensverzeichnis keine pfändbare Handhabe hervorgeht, kann auch nicht gepfändet werden, wobei der Gläubiger einen Pfändungsauftrag gegeben haben muss - ein Auftrag zur Abnahme der VAK alleine reicht nicht. Besteht ein solcher Pfändungsauftrag, weil der Gläubiger z. B. diesen parallel mit der VAK- Abnahme erteilt hat, dann könnte der GV theoretisch auch den Schmuck den Du trägst pfänden. Gleiches gilt für die Designertasche. Allerdings ist das in der Realität eher selten der Fall. Vielmehr hat es der Gläubiger darauf abgesehen, Konten, Rentenversicherungen und andere Wertgegenstände in Erfahrung zu bringen.

Ferner kann nach erfolgter VAK auch noch eine Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802 b ZPO getroffen werden.

Beste Grüße

itasca

Du machst Dir unnötig Sorgen. Für den GV ist das Routine, da wird auch nicht die Wohnung gefilzt

Wieviel hat die Tasche gekostet ?

ankamlr 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 15:29

wie viel er bezahlt hat, wollte er mir nicht sagen. Es ist allerdings eine Tasche von Louis Vuitton. Sie hat einen Neuwert von 1000€. Ich denke mal das er locker so um die 600-700€ bezahlt hat.

Also muss ich mir keine Sorgen machen, dass sie mir Handy oder ähnliches abnehmen wird?

Alles was man noch zu Geld machen kann, kann der GV pfänden . Auch deine Tasche und den Schmuck.

EXInkassoMA  22.05.2018, 14:29

Musste etwas lachen über den Beitrag von Dir

Tasche und Schmuck ?  Wenn es eine Gucci Tasche mit Autogramm von john Lennon ist kann das sein. Die Pfändungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt. Außerdem plaziert kaum ein Schuldner eine Luxusausführung des i phone oder der mit Diamanten besetzte Armreif in GV Nähe ;)

ankamlr 
Beitragsersteller
 22.05.2018, 15:31
@EXInkassoMA

es handelt sich um eine Louis Vuitton Tasche. Leider hab ich auch nur diese, könnte also nicht mal eine andere benutzen morgen. Aber deine Antwort war keine Antwort auf meine Frage ..

itasca  22.05.2018, 17:31
@EXInkassoMA

Hallo EXInkassoMA,

"Außerdem plaziert kaum ein Schuldner eine Luxusausführung des i phone oder der mit Diamanten besetzte Armreif in GV Nähe ;)".

Das braucht er auch nicht. Bei der VAK hat der Schuldner an Eides statt sämtliches Positivvermögen anzugeben. Die Pfändungsausschlüsse begrenzen sich auf § 811 ZPO. Ein i-phone, Armreife und Handtaschen fallen nicht hierunter, können also gepfändet werden.

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