P-Konto & 2 Forderungen. Was tun?

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Wenn du ein P-Konto hast, kannst du auch nur über diesen Betrag verfügen. Du kannst also eigentlich gar keine zusätzliche Rate bedienen.

Diese Situation kannst du nur gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher bereinigen.

Im Grund gilt, bei Pfändungen, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der zweite Gläubiger hat dann einfach Pech gehabt und muss warten, bis er dran ist.

Es soll ja nicht dazu führen, dass du wegen der Pfändungen zum Sozialamt musst. Dann würden ja letztlich die Steuerzahler deine Schulden abtragen.

Sofern Pfändungen auf deinem Konto sind , wird immer die erste Pfändung vor der zweiten Pfändung beglichen.

sobald die erste Pfändung also beglichen ist , wird angefangen die zweite Pfändung zu begleichen.

Classic9911 
Beitragsersteller
 10.07.2020, 09:32

Okay danke, aber so konnte ich es mir schon denken.

mir ging es nur darum, das die Möglichkeit besteht, mich mit dem GV auf eine Pfändung zu vereinbaren. Für mich wäre es der einfachste weg schuldenfrei zu werden.

aktuell hat der eine ja nur gepfändet und der andere hat eine ratenvereinbarung mit mir die ich nicht leisten kann.

Richi008  10.07.2020, 09:51
@Classic9911

Ich schätze nach platzen der Ratenzahlung wird der GV eine kontopfändung einleiten.

es ist aber auch möglich das er deinen Lohn pfändet. Dies wurde dann bedeutet die Kontopfändung die gerade getilgt wird , wird dann wahrscheinlich nicht mehr geteilt da nicht genug auf dein Bankkonto überwiesen wird.

eventuell lässt sich der GV ja auf eine niedrigere Ratenvereinbarung.

DasOrakel  10.07.2020, 10:19
@Classic9911
mich mit dem GV auf eine Pfändung zu vereinbaren

Du kannst als Schuldner keine Pfändung mit dem GV "vereinbaren".

Der Gläubiger beantragt den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluß", welchen der GV nur an das Geldistitut zustellt.

Hast du das Prinzip des P-Kontos verstanden?

Was du dir da zusammen rechnest wird kaum funktionieren. Im Gegenteil, die Schulden vermehren sich, weil jeder Pfändungsversuch mit weiteren Kosten verbunden ist.

Habe mich da mit dem GV geeinigt 100,00€ jeden Monat zu zahlen das diese in unter 12 Monaten abbezahlt sind.

Wie oft hast du diese 100,- EUR bezahlt?

Wenn du deine Schulden loswerden willst, solltest du ganz anders vorgehen!

DIE FAKTEN

Es gibt 2 Gläubiger, die zusammen einen Betrag X von dir haben wollen.

Die Gläubiger haben inzwischen einen Vollstreckungstitel gegen dich erwirkt und ihre Ansprüche für die nächsten 30 Jahre gesichert haben!

Wie hoch sind die Schulden im Einzelnen?

Du solltest den Gläubigern einen vernünftigen Ratenplan anbieten.

Wenn du anbietest einen Dauerauftrag einzurichten, hast du gute Chancen, dass sich die Gläubiger darauf einlassen.

Wenn du dich entscheiden musst, zahl an, der die kleinere Forderung hat.

Eine weitere Option wäre ein Vergleich!

In dem Fall würde man dir einen erheblichen Teil erlassen, den Rest müsstest du aber auf einel bezahlen.

Schuldnerberatung könnte ebenfalls eine Idee sein.

DerHans  10.07.2020, 14:12

Damit wird der erste Gläubiger nicht einverstanden sein. der bekommt sein Geld ja relativ regelmäßig. Der sagt: Nach mir die Sintflut

heurekaforyou  13.07.2020, 03:33
@DerHans

Damit kannst du Recht haben. Vielleicht wäre es das Beste, sich wirklich an die Schulderberatung zu wenden?!

Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher sind gesetzlich in der Anlage zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) festgelegt. Für die persönliche Zustellung eines Titels fallen etwa Gebühren in Höhe von 10 Euro an, die Bewirkung einer Pfändung schlägt mit 26 Euro zu Buche.

Der aktuelle Grundfreibetrag auf dem P-Konto ist einkommensunabhängig und beträgt pauschal 1.178,59 EUR.

https://p-konto.de/wiki/freibetrag/

Wie hoch ist der Überschuss zur Schuldentilgung überhaupt?

Fakt ist: Vereinbarungen mit dem Gerichtsvollzieher konnten ebenso wenig gehalten werden, wie eine Ratenzahlung mit einem Gläubiger.

Hier muss ein vernünftiger Tilgungsplan erstellt werden.

Warum versuchst Du angesichts Deines inzwischen schlechten scores nicht einen Vergleich auszuhandeln ?

Wieviel über den 1180 werden gepfändet ?

Bergfex49  10.07.2020, 11:28

das mit dem Vergleich ist natürlich auch eine gute Möglichkeit;

Classic9911 
Beitragsersteller
 10.07.2020, 13:20

Hallo,

das ist monatlich unterschiedlich durch Zulagen für Nachtschicht, sonntags und feiertagsarbeit.

liegt im durschnitt bei circa 400-500 Euro.
bei Feiertagsarmen Monaten kann es aber auch mal „nur“ 200 sein. Zudem bekomme ich Urlaubs sowie Weihnachtsgeld was direkt mit im Lohn verrechnet ist.

daher habe ich nichts gegen die Pfändung, da es die beste Option ist die Sache aus der Welt zu schaffen.

wenn die Zinsen nicht so hoch ausfallen sollte ich in 12 Monaten spätestens fertig sein.

und meine gesamten Ausgaben liegen bei circa 1.100 und da sowieso schon eine Pfändung vor liegt, wäre es halt passend wenn ich die andere Forderung auch direkt so hinten dran hängen könnte.

EXInkassoMA  10.07.2020, 15:02
@Classic9911

Biete dem zweiten Gl einen Vergleich an : Ein Familien Angehöriger leiht Dir zweckgebunden und befristet x Euro gegen Rückgabe des Titels bzw Erledigungsschreiben. ( Bei Vergleichen hat man nie selbst das Geld) Biete 30 Prozent der Summe. Du hast nichts zu verlieren. Es wird funktionieren. Schriftlich machen!

Wenn Du die zweite "Schuld" via Pfändung abzahlen willst, mußt Du das dem Gläubiger mitteilen.

Falls die Pfändung schon auf dem Konto ist, wird sie bedient, wenn die vorangegangene erledigt ist.