abfindung bei mc Donalds?
hallo, ich hätte eine frage und zwar habe bei mcdonalds gearbeitet seit 2009 habe dort auch meine ausbildung gemacht dann war ich schichtleiterin , und jtz bin ich nur noch auf 450 euro schichtleiterin weil ich ein anderen job habe. jtzt ist die sache so sie wollen das ich kündige , sie haben mich nicht mehr eingeteilt weil ich paar mal abgesprungen bin aber ich hab noch nie eine abmahnung bekommen oder sonst was ich habe noch keine kündigung geschrieben , und habe gesagt das ich ja ein unbefristeten vertrag habe und ich ja eigentlich nicht kündigen muss wen ich net möchte. und wie es aussieht wegen der abfindung wen der cheff mich kündigt . liege ich da richtig ?????????
3 Antworten
Wie auch Hexle2 schreibt, befindet der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug, wenn Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst aber nicht eingeteilt wirst. Wenn möglich, lass es Dir schriftlich geben, dass Du Dich zur Arbeit gemeldet hast, aber Du im Schichtplan nicht berücksichtigt wurdest, damit hinterher nicht behauptet werden kann, Du wärst nicht verfügbar gewesen.
Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es allerdings nur in wenigen Fällen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - meist wird sie verhandelt. Wenn Du eine Kündigung erhalten solltest, kann man noch prüfen, ob sich aus anderen Gründen eine Abfindung verhandeln lässt.
Warum solltest Du kündigen?
Wenn der AG Dich nicht mehr arbeiten lassen möchte, soll er das doch tun. Dass man Dir eine Eigenkündigung nahelegt zeigt, dass der AG weiß, dass er so einfach nicht kündigen kann.
Sollte Dein AG Dich nicht mehr einteilen obwohl Du Deinen Arbeitsvertrag erfüllen willst, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Es können dadurch keine Minusstunden entstehen und muss auch nicht nachgearbeitet werden. Wenn der AG auf die "Schnapsidee" kommt und Dir unberechtigt Urlaub berechnet, darf er das auf keinen Fall (gab es auch schon).
Ein "Recht" auf Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen wie bei betriebsbedingten Kündigungen. Geregelt ist das im § 1a Kündigungsschutzgesetz. Der trifft aber hier nicht zu.
Abfindungen werden i.d.R. gezahlt, wenn ein AG einen AN sonst nicht "regulär" kündigen kann, um lange Kündigungsfristen zu umgehen, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder im Rahmen eines Sozialplans. Außerdem schlägt ein Arbeitsrichter beim Gütetermin oft eine Abfindung vor. Meist geht man dann von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Das ist aber oft Verhandlungssache zwischen den Parteien.
Sollte der AG kündigen, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort nimmt man Deine Klage kostenlos zu Protokoll und hilft Dir bei der Klageformulierung.
wieso wirst du gekündigt, nur weil du paar mal abgesprungen bist. Ausserdem brauchst du keine Kündigung einreichen da dein vertrag unbefristet ist. bei einem befristeten vertrag wär es was anderes.
So wie du es richtig beschrieben hast. Du musst nicht kündigen, wenn du nicht willst. Das haben deine Kollegen zu akzeptieren.