Ausbildung , KÜNDIGUNG WEGEN SCHLECHTEN NOTEN?
hallo ! folgendes Problem : ich mache zurzeit eine ausbildung zur altenpflegerin , im 2 Lehrjahr ich verstehe mich überhaupt nicht gut mit meinem chef , es ist aber nie etwas vorgefallen. dennoch spüre ich das er mich absolut nicht leiden kann !
jetzt hatte ich heute ein gespräch mit ihm in dem er mein Zeugnis in den Händen hielt . auf meinem Zeugnis habe ich fast nur vieren , zwei dreien darunter und eine 2 .
es ist ein durchschnitt von 3,5 . ( ich weiß das ich mich bessern muss !!!)
nun ist es so das er sagt ich muss mich bis juni erheblich bessern sonst kündigt er mich !! das hat er mir eiskalt gesagt . er sagt eine 3,5 wäre Leistungsverweigerung und das duldet er nicht!!!
ich will mich bessern aber falls ich es nicht schaffe DARF ER MICH DESWEGEN KÜNDIGEN ???? :-(
ich habe keine 5en und auch keine 6en !! und es gab bisher keinerlei abmahnung, nur ein gespräch !!
4 Antworten
das ist das reinste "säbelrasseln"! ein ausbildungsverhältnis darf nur aus wichtigen oder betrieblichen gründen gekündigt werden. verhaltenbedingte gründe müssen schon erheblich sein und so ein relativ durchschnittlicher notendurchschnitt ist als grund einfach lächerlich.
allerdings zeigt das irgendwo den miesen charakter deines chefs. anders als er kannst du aber die ausbildung abbrechen, wenn du das z.b. bei der kammer reklamierst und gerade dieses mobbing des chefs/ausbilders als grund für die nicht so guten noten angibst. das sollte man aber erst machen, wenn mein eine fortsetzung der ausbildung sicher hat, sonst kann es furchtbar schwer werden, einen neuen, passenden ausbildungsplatz zu finden.
vllt. solltest du versuchen, ob du (ohne wissen deines chefs) nicht hilfe von der kammer bekommst, wenn du dort mal deine sorgen vorträgst und "zufällig" jemand bei euch im betrieb von der kammer auftaucht, um sich mal gemeinsam mit azubis und chef über qualität der ausbildung und die rahmenbedingungen zu unterhalten.
danke !
wenn mein ganzes Zeugnis voller 5en wäre dann könnte ich das verstehen . aber es sind 4en und 3en .
ich will mich bessern aber bis juni sind es nurnoch 1 1/2 monate .
ich finde auch nicht das eine 3,5 eine leistungsverweigerung ist !. wenn ich die leistung verweigere schreibe ich 5en und 6en -.- das ist doch vollkommen überzogen !
So lange durch deine Noten dein Ausbildungsziel nicht gefährdet ist, ist das keinesfalls ein Kündigungsgrund. Fall dort überhaupt die Azubis anschließend in eine Anstellung übernommen werden, kommt es dem Betrieb eher darauf an, dass du deine dortige praktische Arbeit zufriedenstellend erledigst.
Ganz profan sind dann Mitarbeiter mit schlechtem Zeugnis auch billiger.
Schlechte Ausbildungsnoten sind kein Kündigungsgrund. Allerdings kann es passieren, das Du das Lehrziel nicht erreichst, also die Prüfung nicht bestehst.
Aber selbst dann ist es noch kein Grund Dich aus dem Betrieb zu werfen. Das Lehrverhältnis muß verlängert werden.
Du hast selbst erkannt das eine Verbesserung notwendig ist. Also los!
Ganz so einfach wird er deinen Ausbildungsvertrag nicht kündigen könnne. Lies die entsprechenden Formulierungen mal durch.
Die zum Thema "Auflösen des Ausbildungsvertrages"!
welche Formulierungen ?