Kündigung von Zeitarbeitsfirma im Krankheitsfall möglich / rechtens?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

es darf zwar nicht wegen, aber durchaus während einer Krankschreibung gekündigt werden.

Dazu müssen aber die Voraussetzungen gegeben sein.

In der Probezeit brauchts keine Begrünung, -einfach fristgerecht und fertich.

Bei ner betriebsbedingten Kündigung müssten die dir den Arbeitsplatz frei halten.

Wenn die Probezeit rum ist, und das da tatsächlich so steht, wie du das angibst, sollteste zum Anwalt gehen.

Wie gesagt, ne Krankschreibung kann ne ansonsten rechtmäßige Kündigung nicht verhindern. - Dann springt erst die Krankenkasse mit Lohnfortzahlung ein, danach das Arbeitsamt.

Wenn die Probezeit rum ist, stellt sich aber die Frage, ob überhaupt gekündigt werden kann.

Betriebsbedingt ist mehr als unwahrscheinlich.

Dann müsste ja wirklich Auftragsmangel vorliegen. - bei ner Zeitbude???

Das würde vermutlich auch das Arbeitsamt so sehen und eher ne verhaltensbedingte Kündigung unterstellen.

Wenn der Zuhälter auf die Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt betriebsbedingt draufschreibt, muss er dir die Stelle frei halten.

Wenn der wirklich keinen Auftrag hat, kann er ja logischerweise auch keinen Anderen einstellen.

Also muss der Zuhälter auf die Bescheinigung fürs Amt Verhaltensbedingt, bzw Personenbedingt drauf schreiben, sonst kann er keinen anderen einstellen.

Damit würde es vermutlich ne Sperrzeit geben.

Wenn die Probezeit rum ist halte ich so ne Kündigung für seehr dubios.

Dann würde auch das Amt von dir erwarten, dass du "alles unternimmst um den Arbeitsplatz zu erhalten".

Die erwarten also dass du zum Anwalt gehst.

Wenn die Probezeit rum ist, gibts nur 2 möglichkeiten der Kündigung.

Betriebsbedingt:

Dann kannst DU nix dafür, wenn der Chef keinen Auftrag hat.

Ersetzen kann er dich dann aber logischerweise auch nicht, weil er ja für jeden Anderen auch keinen Auftrag hätte.

Andere Möglichkeit

Verhaltensbedingt, bzw. Personenbedingt:

Dann bist DU selbst Schuld, dass der Job weg is.

Das gäbe dann Stress mit der Arbeitsagentur.

Personenbedingt kann aber auch bedeuten, dass es dem Chef nicht zuzumuten ist den Job für dich zu erhalten.

Die Hürden dafür sind aber ziemlich hoch.

Es müssten dann erstmal andere Einsatzmöglichkeiten usw. gesucht werden.

Beispiel ist Krebs, Schlaganfall, schwerer Unfall usw.

Kündigen kann der Chef dann, wenn begründet zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit nicht, bzw woanders eingesetz werden kann.

Z.B. n Dachdecker mit amputiertem Fuß.

In nem Bürojob wäre sowas kein Grund n Arbeitsverhältnis aufzulösen.

In deinem Fall denke ich, dass es sich der Zuhälter zuu einfach macht.

ab zum Anwalt

 

 

 

 

 

Solange noch eine Probezeit herrscht, dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich auch ohne nähere Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Was die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle betrifft, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung zu versichern. D.h. der Arbeitgeber schließt eine Versicherung ab und wenn ein Mitarbeiter krank wird und für die Krankheitstage einen Lohn erhält, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen, dann zahlt ihm die Versicherung die Lohnaufwendungen für diese Tage. Eine solche Versicherung haben viele Arbeitgeber und vor allem auch Zeitarbeitsfirmen, wodurch ihnen durch die Krankheiten des Einzelnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Von daher muss sich der Arbeitgeber eventuell garnicht den Stress machen, dich schnell loswerden zu müssen, um Kosten zu sparen.

Rechtlich gesehen ist es möglich, jemanden zu kündigen, wenn er durch häufige Krankheitsausfälle (z.B. aufgrund chronischer Krankheiten) seinen Job nicht vernünftig machen kann und dies dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist. Das ist aber garnicht so einfach zu begründen und kommt auch nicht immer ohne Weiteres in Frage. Wenn jemand gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Job vernünftig auszuüben, ist eine Kündigung im Einzelfall auch möglich, ohne dass jemand unbedingt ausfallen muss (z.B. ein Bäcker muss aufgrund einer Allergie husten, wenn er Mehlpartikel einatmet oder ein Pilot könnte beim Flug einen epileptischen Anfall bekommen).

Auch als Zeitarbeitsnehmer hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das schützt dich aber nicht vor einer fristgerechten Kündigung. Wenn du außerhalb der probezeit bist, kannst du ja eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt. Dafür hast du 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit.

fastnews 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 13:45

Ab wann darf der Arbeitgeber denn eine Kündigung zukommen lassen? Auch während meiner Krankheitszeit so, dass die Kündigung sofort wirksam wird nach dem letzten Krankheitstag? Also wenn der 3.2.2011 dort als letzter Krankheitstag angegeben ist, wird ab dem 04.02. die Kündigung wirksam und ab da läuft die Kündigungsfrist? Funktioniert dies auch wenn ich am letzten Tag einen weiteren Arztbesuch eingeplant hatte und noch eine AU erhalten habe?

DerHans  12.05.2011, 12:30
@fastnews

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden darf. Fristgemäß kündigen kann der Arbeitgeber jederzeit. Ob die Kündigung überhaupt rechtens ist, überprüft dann das Arbeitsgericht.