Krankengeld und Kindesunterhalt Selbstbehalt?

2 Antworten

Erwerbsunfähig ist jemand, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zeitlich unabsehbar keine, oder nur noch geringe Einkünfte (bis 1/7 der monatlichen Bezugsgröße § 18 SGB V) aus seiner Erwerbstätigkeit erzielen kann. Dies ist insbesondere bei Selbständigen aber oft schwierig zu beurteilen.

 

Erwerbsunfähigkeit kann nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Selbst bei einer langen Arbeitsunfähigkeit muss noch keine Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da diese unumkehrbar ist, während bei einer Arbeitsunfähigkeit davon auszugehen ist, dass der Betroffene auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.

Michael3428 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 08:04

Ich bin nicht selbstständig, wie kann ich mich da gegen wehren ? Die Dame von Jugendamt hat mich als Erwerbsunfähig eingestuft und meinen Selbstbehalt auf 880 Euro runter gesetzt

Hier handelt es sich um die Bemessungsgrundlage im Unterhaltsrecht. Es geht dabei um den Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.

Das wird anhand der Düsseldorfer Tabelle geklärt wie z. B. hier...

so beträgt der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern sowie privilegierten volljährigen Kindern, die unverheiratet sind und sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, soweit sie im Haushalt eines Elternteiles leben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 € monatlich und beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 € monatlich.

https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/leistungsfaehigkeit.html