Ab wann muss ich Erbschulden bezahlen?
Guten Tag,
ich habe eine Wohnung geerbt. Wir haben nun einen Notar beauftragt der einen Erbschein beantragt hat. Dies hat alles länger gedauert als gedacht. Weiterhin wissen wir nur sehr wenig über das Erbe und die Erbscheinbeantragung ist weiterhin im Prozess. Nun kommen schon die ersten Gläubiger, wegen Grundsteuerzahlungen für die Wohnung und nun auch Kreditschulden.
Die Frage ist ob wir diese schon bezahlen müssen bevor wir einen Erbschein haben. Wir haben noch keinen Mietvertrag oder sonst irgendwas. Ich hatte gehofft wir würden die Schulden auch mit dem Rest des Erbes gleichzeitig bekommen. Lag ich Falsch oder darf ich die Schulden auf die lange Bank schieben bis wir das Erbe auch wirklich angetreten haben?
Freue mich um Antwort.
3 Antworten
Erbe wird man automatisch und nicht erst nach Erteilung des Erbscheins.
das heißt, wenn die Forderungen der Gläubiger fällig sind, dann können sie die sich von dir als Erben einfordern
Ok, danke dann weiß ich jetzt bescheid
Erbe wurdest du mit Tod des Erblassers, die Erbschaft bekannt ist dir spätestens seit Erhalt des Testament.
Du hast durch Beantragung des Erbschein das Erbe angenommen und bist damit ab Tod des Erblasser mit allen Rechten und Pflichten in dessen Verträge eingestiegen.
Inwieweit du nun allein für alles verantwortlich bist? zu wenig Information. Sofern du die Wohnung allein geerbt hast, zumindest für die Grundsteuer und das Darlehen.
Geerbt hast du doch schon. Ja, du solltest die "Schulden" zeitnah bezahlen, wenn du das Haus/Wohnung halten willst.