Wann muss ich den Mietvertrag mit Kündigungsverzicht kündigen?

5 Antworten

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Meine Frage wäre: Beinhaltet der Künsigungsverzicht den Zeitraum der Kündigungsfrist?

Das kommt auf den exakten Wortlaut der Vereinbarung an.

Steht da z. B. "Die Kündigung ist erstmals zum 31.03.2016  möglich",

könntest Du noch bis 03.03.2016 zum 31.05.2016 kündigen.

Steht da aber "Die Kündigung ist erstmals ab 31.03.2016  möglich"

oder

"Beide Parteien verzichten bis 31.03.2016 auf Recht zur ordentlichen Kündigung."

Kannst Du frühestens zum 30.06.2016 kündigen.

Sollte der Kündigungsverzicht jedoch nur einseitig für Dich gelten, wäre er unwirksam und Du könntest bis 03.03. zum 31.05. kündigen.

Ausnahme Staffelmietvertrag.

Dann kannst du am 1.4. zum 30.6. kündigen. Dafür muss die schriftliche Kündigung aber am 3. Werktag des April beim Vermieter vorliegen.

Beinhaltet der Künsigungsverzicht den Zeitraum der Kündigungsfrist?

Das kommt auf die Vereinbarung an: Es könnte sein, das eine ordentliche Kündigung vor dem  01.04. ausgeschlossen wurde und daher erst frühstmöglich zum 30.06. erklärt werden darf oder eben eine Mindesmietdauer einschl. dreimonatiger Kündigungsfrist zum 01.04. bestimmt ist.

Und auf die Wirksamkeit der Vereinbarung, die zwingend wechselseitig oder nicht mit kürzeren Fristen für den VM vereinbart werden durfte noch ordentliche wie außerordentliche Kündigungsrechte auschliessen dürfte.

Wenn du die Klausel wörtlich einstellst, kann man dazu zielführend und belastbar Stellung nehmen.

Im Übrigen: Ein Mietvertrag kann im Falle eines unberschuldeten Jobwechsels oder Jobverlusts zwar nicht aus wichtigem Grund außerordentlich gem. § 543 BGB gekündigt werden. Aber in seltenen Ausnahmefällen kommt eine Kündigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht. Hat der Mieter den Jobverlust oder Jobwechsel nicht selbst veranlasst, kann ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsaufhebung gegen den Vermieter gegen Stellung eines Nachmieters bestehen. Bei einer rel. kurzen Verzichtsdauer von nur einem Jahr ist das allerdings besonders schwierig.

Sofern der Kündigungsverzicht wirksam wäre, sollte man es aber wenigstens versuchen, um durch übereinstimmenden Aufhebungsvertrag vorfristige seiner mehrmonatigen Mietzahlungspflicht zu entkommen.

G imager761

Kündigungsverzicht sollte sich auf Mietzeitraum beschränken,  so dass Du Kündigung zum Ablauf des Jahres,  oder wie bei Dir jetzt zum 31.05.2016 aussprechen kannst. 

HansMuster100  23.02.2016, 07:44

Ich kenne zwar nur Formulierungen zum Ablauf, aber Albatros hat schon Recht.

ShinTwo 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 23:03

Vielen Dank! Aber wer von Euch beiden hat denn nun recht... :/?

Es kommt auf die Formulierung an. Entweder zum Ablauf, das hieße drei Monate vor Fristablauf, oder nach Ablauf, das hieße, du darfst erst nach dem Ablauf der KF kündigen.  Die Mietzeit betrüge dann 4 Jahre und drei Monate.