Ab wann kommt eine Straftat in die Polizeiakte?
Ich meine diese, die auch von dem Arbeitgeber einsehbar ist. Wenn eine Person zu Arbeitsstunden oder Geldstrafe verurteilt wird kann der Arbeigeber das dann in der Akte sehen. Oder muss eine Haft- oder Bewährungsstrafe vorliegen?
10 Antworten
Zunächst ist festzustellen, dass kein Arbeitgeber in das Führungszeugnis seines Arbeitnehmers Einsicht nehmen kann. Vielmehr kann der Arbeitnehmer dieses dem Arbeitgeberzur Verfügung stellen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber daraus Rückschlüsse ziehen.
Was steht in einem Führungszeugnis?
Entweder ist im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung" vermerkt, d.h. sie sind nicht vorbestraft, anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, das Datum der Verurteilung, das Gericht, das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) aufgeführt. Für eine vollständige Auskunft müssen Sie eine Einsicht in das Bundeszentralregister beantragen.
Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Eine Jugendbewährungsbewährung von bis zu 2 Jahren wird in der Regel nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nämlich nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes). Ist dort jedoch eine weitere Verurteilung vermerkt, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz).
Indes ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wegen Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches auch dann in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Strafe handelt (§ 32 Abs. 1 Satz 2 Bundeszentralregistergesetz). Gleiches gilt bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs, wenn ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a oder § 31 Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz erteilt wird.
siehe auch http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/E-bis-F/fuehrungszeugnis.html
In das "polizeiliche Führungszeugnis" werden bei Erwachsenen Geldstrafen ab 91 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten eingetragen, sofern man nicht schon mehrfach aufgefallen ist. Bei Jugendlichen sieht das anders aus: Da ist ein Eintrag im Führungszeugnis nur in seltenen Ausnahmefällen drin. Nämlich, wenn man zu Knast (nicht Arrest) verurteilt wird und man keine Bewährung bekommt oder wenn es sich um eine Sexualstraftat handelt.
sobald du eine anzeige bekommen hast soweit ich weiß. Also jede Straftat bei der es zu einer verurteilung kommt.
das wweiß ich weil n freund von mir beim sprayen erwischt wurde und sozialstunden und ne geldstrafe bekommen hat.
jetzt steht was wegen sachbeschädigung in seiner plizeiakte..
So ist es in Führungszeugnis stehen nur Verurteileungen von über 90 TS od. Haftstrafen. Im KAN der Polizei sind auch Zeugenaussagen od, Eingestellte Verfahren erfaßt.
dann ist das fügrungszeugnis das was man bei anfrage seinem arbeitgeber vorlegen muss?
Nein in Führungszeugnis sind nur Verurteilungen über 90 TS.welches Du vorlegen mußt. Es gibt allerdings noch das KAN der Polizei welches nur für die Polizei selbst das BKA den BND und den MAD zugaänglich ist.
Ich denke, dass das, was du meinst, ein sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis ist. Das kann aber nicht willkürlich von deinem Arbeitgeber eingesehen werden.
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Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
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Das Privatführungszeugnis wird im allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
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http://www.bundesjustizamt.de/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html
Es gibt neben den Führungszeungnis in welchen nur Veurteileungen ab einer gewissen Höhe eingetragen werden noch den KAN der Polizei. Dort wird die akte unabhängig von ausgang des Verfahrens gespeichert. Mann kann also nicht vorbestraft sein , eine sauberes Führungszeugnis haben und trotsdem im KAN erfasst sein. ( vgl . meine Antwort )
Darauf hat doch aber der AG keinen Zugriff.
Ein privater nicht. Jedoch Sichheitsrelevante Behörden wie NATO od. Eurocontrol schon. Ein priv. Arbeitgeber z. B. ein Handwerksbetrieb od. auch die große FA. SIEMENS bekommt nur das normale Führungszeugnis.
Immer wenn eine Anzeige erfolgt legt die Polizei eine Akte an, sieht diese einen Restatverdacht kann diese die Akte selbst bei Freispruch noch 10 Jahre bei Erwachsenen 5. J. bei Jugendlichen und 2 Jahre bei Kinder im KAN ( elektronischer Polizeiaktenachweis ) gespeichert lassen. Die sist im PAG ( Polizeiaufgabengestz ) der Länder geregelt.Jeder Bürger kann um auskumft ersuchen was über ihn gespeichert ist und die Löschung beantragen , wird dies nicht gewährt kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Der KAN ist nicht mit Bundeszentralregister vergleichbar in welchen nur Verurteileungen über 90 TS ( Tagesätze ) eingetragen werden, sondern eine Polizeinterne Akte, man kann sich hier bei einem Eintrag im Gegensatz zum Führungszeugnis noch als nicht vorbestraft zutreffend bezeichen. Jedoch kann ein Eitrag im KAN bei einer Bewerbung bei NATO , Eurocontrol od. ähnlichen hochsensieblen Beriechen denoch zur Ablehnung führen, vgl. Beschluß VG - BT B4 S 98 . 808.
In die Polizeiakte kommt alles, aber es steht nicht alles in einem Führungszeugnis!!