Ebay Betrug, Wiederholungstäter, auf Bewährung, Wie lange muss ich wohl sitzen?
Hallo,
Ich habe da eine Frage und hoffe, dass mir irgendwer eine gute Antwort liefern kann, statt irgendwelche blöden Sprüche zu drücken. denn mir ist durchaus bewusst was ich angestellt habe.
Also ich wurde im Februar für 9 Betrügerein im Wert von ca 3000 € zu einer Bewährung von 3 Jahren verurteilt,
Leider habe ich mit dieser Betrügerei weiter gemacht und habe noch ca 10 Straftaten mit ähnlichem Wert begangen.
Ich habe mich nun Freunden anvertraut damit die mir helfen damit aufzuhören und evtl Schadensausgleich vor der Verhandlung. Würde mir auch professionelle Hilfe holen. Ich habe Das Geld anfangs benötigt und meine Spiel und alkoholsucht zu finanzieren, die ich aber seit längerem hinter mir gelassen habe, die letzten Taten waren um private Schulden auszugleichen
Meine wichtigste Frage ist, habe ich überhaupt eine chance ohne Knast davon zu kommen, wenn ja wie ? falls nicht, mit welcher dauer von Haft habe ich zu rechnen. Ich habe vor der Polizei alles offen zugegeben und reinen Tisch gemacht und warte auf den Prozess, versuche noch so viel Schaden wie möglich wieder gut zu machen vor der Verhandlung.
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Vielleicht hast du Glück, daß ein Richter das anerkennt. Da du aber eine enorme kriminelle Energie gezeigt hast wird es verdammt schwer nicht einzufahren.
Ich nehme es dir ab das du bereust. Vielleicht kann dir ein Anwalt helfen. Es macht auch Sinn einen Psychologen mit ins Boot zu holen.
kleines Beispiel. In meinem Büro wurde eingebrochen. Der Täter wurde ermittelt und stand vor Gericht. Vor dem Richter bedrohte er noch Zeugen.
Der kleine Ganove hatte schon 16 Monate auf bewährung. Was passierte? Der Richter gab ihm weiter 12 Monate auf die Bewährung und er konnte als freier mann das Gericht verlassen ;)
ja die deutsche justiz ist unberechenbar, wenn ich mir manche urteile durchlese wo drogensüchtige mit dem leben anderer spielen und , trotz mehrfacher vorbestrafung und btm nutzung, und die so gut wie frei daraus kommt, ist mir das unverständlich
Was geschehen ist läßt sich leider nicht rückgängig machen. Doch wie sich Deinem Text entnehmen läßt, bist Du jetzt auf dem richtigen Wege. Ich gehe mal davon aus, daß Du im Febr. anlässlich Deiner 1. Verurteilung einen Rechtsanwalt hattest. Wenn nicht, wirst Du auf jeden Fall jetzt einen brauchen. Der muß auf alle Fälle wissen daß Du Automatenspielsüchtig "warst" und Dir Deinen Frust darüber weggesoffen hast". An einer Verurteilung wird es wohl nicht vorbeigehen (vorausgesetzt es kommt zur Verhandlung). Tendenziell hast Du hier eine typische Automatenspielsuchtkarriere offeriert. Die damit verbundenen Folgen sind kein Einzelfall und den Juristen bekannt. Ich kann Dir nur raten Deine Linie beizubehalten, um zumindest mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen. Alles Gute dafür und viel Erfolg !
ich hatte bei der ersten verhandlung leider keinen anwalt weil ich mich absolut niemandem anvertraut habe, und im nachhinein war das wohl der fehler, da mir freunde die sich ein bisschen im recht auskennen, dass sie strafe viel zu hoch sei.
naja aktueller stand ist, dass mein jetziger anwalt die akte angefordert hat und dann sehen wir weiter, spielt es ein rolle ob automatensucht oder sportwettensucht/casino war ? ich werde meiner linie defintiv treu bleiben, ich lege überall alles offen und versuche , hoffe und bete
Also ich wurde im Februar für 9 Betrügerein im Wert von ca 3000 € zu einer Bewährung von 3 Jahren verurteilt,
Das kann nicht sein, nur Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bitte wende dich an einen Strafverteidiger.
9x 2 Monate, und 3 Jahre Bewährung
Ich verstehe vllt nicht sehr viel davon, aber das Problem ist dass sie nach dem ersten Prozess weiter gemacht haben und dadurch steigt natürlich auch die Strafe. Sie müssen sich entscheiden, ob sie die Wahrheit sagen oder nichts sagen und hoffen, dass es nie herauskommt.
ich werde überall die wahrheit sagen, da ich das defintiv beenden will bzw beendet habe
Also meiner Meinung nach wirst du definitiv in den Bau gehen.
Selbe Straftat... Unbelehrbar...
Du wirst erstmal deine Bewährung absitzen und dann die neue Strafe.
Solange die neue Strafe noch nicht verurteilt wurden, hast du keine Chance auf offenen Vollzug.
Fang am besten schonmal an alles dafür vorzubereiten.
Nur ein guter Tipp und nicht mies gemeint.
Im Jugendstrafrecht maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung im Erwachsenenstrafrecht bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe und bis zu 5 Jahren Bewährung wobei du hier mehrere Bewährungen gleichzeitig haben kannst ! Im jugendstrafrecht ist ne zweite Bewährung auch möglich aber selten !
Das heisst du hast 18Monate Bewährung und diese Bewährung läuft erst nach 3 Jahren aus.
ja so ist es denk ich besser ausgedrückt
es gab 9x2 monate und 3 jahre bewährung
Okay das ist natürlich möglich. Als Ersttäter 3Jahre wäre auch etwas hart gewesen.
Aber 3 Jahre auf Bewährung? Soviel ich weiss ist das Maximum 2 Jahre in Deutschland...
Ich geh mal davon aus dass er nicht 3 Jahre auf Bewährung bekommen hat sondern eine Strafe mit einer 3- jährigen Bewährungszeit. Daher kommts drauf an wie das Urteil ursprünglich war.
alles gut, deswegen frage ich ja hier um infos zu bekommen
danke für die antwort. die meinungen gehen leider auseinander, ich hoffe auch minimal darauf, dass ich wenn ich vorher alles ausgeglichen habe, nicht einsitzen muss, aber ich denke dass ich leider absitzen muss