Ab wann ist Vermietung umsatzsteuerpflichtig?
Hallo,
ich habe vor kurzem bei meinem Haus eine alte Scheune hergerichtet welche 75m² hat und diese möchte ich nun gerne vermieten.
Ich habe auch schon potentielle Mieter, diese wollen nebenbei dort etwas an ihren Autos schrauben sprich sind nicht gewerblich. Muss ich nun eine Umsatzsteuer mit dazuverlangen?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Umsatzsteuer. Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland ...https://de.wikipedia.org › wiki › Einkünfte_aus_Vermietung_und_Verpachtu...
Man hat die Option, UST zu verlangen. Dann hat man bei Ausgaben für die Halle auch den Vorsteuerabzug.
Verlangst du keine Mwst, kriegst du die Vorsteuer deiner Rechnungen für z.B. Sanierung deiner Halle nicht zurück vom Finanzamt.
Du kannst also wählen.
Mwst darfst du aber nur verlangen, wenn der MIETER Unternehmer wäre.
Paragraph 9 USTG.
Ok
Ein Vermieter ist immer (!) Unternehmer. Daher ist die Aussage so nicht richtig,
Ich dachte auch, dass er damit zum Unternehmer werden würde.
jupp, steht auch in § 2 UStG
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
Ein Vermieter ist immer (!) Unternehmer.
Nein. Das ist falsch. Vermietung gehört zur privaten Vermögensverwaltung. Ein Vermieter ist also zunächst mal Privatperson. Daher ist dein Hinweis auf §2 UstG hier unpassend, weil diese Paragraph bezieht sich auf Gewerbetreibende.
Ob ein privater Vermieter als Unternehmer einzustufen ist bemisst sich danach, wieviele Ojekte er hat oder aber wieviel Zeit er für die Verwaltung seiner Objekte investieren muss. Siehe hierzu das Urteil des AG Hannover vom 24.9.2009 – 414 C 6115/09 sowie weitere Urteile zum Thema.
Im Übrigen muss auch der Mieter Unternehmer sein um die Option nach §9 UstG nutzen zu können, was wie gesagt hier nicht gegeben ist.
Optieren kann man nach §9 UStG nicht da der Mieter kein Unternehmer ist.
Der Vermieter wird aber zum Unternehmer und zählt in den §2 UStG rein, da das UStG mit "gewerblich" nicht das Gewerbe nach § 15 EStG meint. Lies dazu mal den Abschnitt 2.3. (1) UStAE im Grunde zählt jeder der Einnahmen erwirtschaftet als gewerblich tätig.
Nur auf Gewerbetreibende?
Haben wir ein unterschiedliches UStG?
Bei mir steht dieses hier "Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen,....."
Ein Urteil des AG interessiert im Steuerrecht überhaupt nicht.
Ob der Mieter umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht ist nicht relevant für die Frage, ob der Vermieter Unternehmer ist.
So ist es.
Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG
Er kann aber umsatzsteuerpflichtig vermieten, wenn der Mieter umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze tätigt
Solange Du privat vermietest, ist lediglich Einkommensteuer fällig.
Er kann aber umsatzsteuerpflichtig vermieten, wenn der Mieter umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze tätigt
Das ist falsch. Die Option des Verzichts auf die Steuerfreiheit bezüglich der Umsatzsteuer besteht nur, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter als Unternehmer eingestuft werden können. Für die hier gestellte Frage besteht also keine Wahl.