gewerblich genutzten Anhänger gewerblich vermieten
Hallo,
ich möchte meinen gewerblich genutzten Anhänger nebenbei noch vermieten um die Anschaffungskosten wieder etwas reinzubekommen.
Wenn ich den Anhänger gegen Gebühr vermiete, muss ich das doch sicher der Versicherung melden. Leider konnte ich aus dem Internet noch keine richtige Antwort bekommen, wieviel höher die Haftpflichtversicherung überhaupt werden könnte. Oder ob die überhaupt steigt. Gibt es da Spezialversicherer oder macht das jede Versicherung mit?
4 Antworten
i.d.r. unterscheiden die versicherer zwischen gewerblicher und privater nutzung, ggf. auch noch zwischen güter- und werkverkehr oder landwirtschaft.
die vermietung als selbstfahrervermietfahrzeug stellt ein zusätzliches risiko dar. dies ist a) eine frage der versicherung und b) auch eine frage der zulassung.
du solltest also sowohl mit der zulassungsstelle als auch mit dem versicherer reden und dir hier klare aussagen schriftlich bestätigen lassen.
ansonsten läufst du gefahr obliegenheitsverletzungen zu begehen.
manche versicherer wollen keine gewerblichen risiken (hier sollte in deinem jetzigen vertrag auch die gewerbliche nutzung stehen!!ansonsten auch wieder obliegenheitsverletzung auch wenn dein vertreter dir die private nutzung in den antrag geschrieben haben sollte.ebenso sollte die nutzung als selbstfahrervermietfahrzeug drin stehen.
prüfe deinen vertrag dringend auf diese punkte.
auf jeden fall solltest du den hänger auch vollkasko versichern sonst läufst du gefahr auf dem schaden sitzen zu bleiben wenn der mieter nicht zahlen kann.
ggf. wende dich an versicherer die gewerbegeschäft betreiben
Noch vermiete ich ja nicht. Es ist aber gar nicht so einfach einen Versicherer dafür zu finden. Die normalen Versicherungen, wo man sonst so sein privates Zeug hat, sagen gleich nein.
Selbst bei gewerblichen Versicheren warte ich schon 2 Tage auf Antwort, ob es überhaupt möglich ist.
Klar ist es für die uninteressant 1 Anhänger zu versichern, aber wenn man feststellt, dass für sowas vor Ort ein Markt besteht, könnten es ja auch noch mehr werden.
Gewerblich genutzte Anhänger müssen gleich an mehreren Stellen als solche kenntlich gemacht werden: bei der Zulassungsstelle, bei der Versicherung und auch beim Finanzamt. Die Haftpflichtversicherung ist zwingend nötigt. Sie wird von speziellen Versicherungsgesellschaften angeboten und nach Nutzung unterschieden. Beispielsweise wird ein Campinganhänger anders versichert als einer für den Pferdetransport. Nach Abschluss der Versicherung gilt der Hänger allein als haftpflichtversichert und auch, wenn er an ein Fahrzeug angehängt wurde. Allerdings muss bei Abschluss der Versicherung angegeben werden, ob es sich um einen privat genutzten Hänger handelt oder um einen für den Gewerbebetrieb, der vermietet wird. Denn Beitrag und Bedingungen unterscheiden sich. (www.anhaengervermietung.neu-reich.de)
Im Versicherungsvertrag wird schon nach privater und gewerblicher Nutzung unterschieden. Das ist auch im Versicherungsschein vermerkt. Anhänger zur gewerblichen Selbstfahrvermietung mag nicht jedes Unternehmen versichern, da das Risiko wohl ungleich höher ist. Versuch's mal bei der Kravag (R+V).
Mußt du nicht extra angeben, ich habe meinen Anhänger hier in Köln auch an Messefirmen vermietet. Mußt du nur dem Finanzamt mitteilen,wenn du zusätzliche Einnahmen hast, die Versicherung hat damit nichts zu tun
Das stimmt nicht!
bei so einer aussage des vertreters wäre ich mir auch unsicher ;-)
Das war auch die erste Antwort meines Versicherungsvertreters, aber dann hat er wieder zurück gerudert, dass seine Versicherung das so gar nicht möchte.
Deswegen bin ich mir unsicher.