Vermietung vom selbergebauten Minibagger?
Ich plane einen Minibagger selbst zu bauen und diesen zu vermieten. Kann ich nun ohne weiteres den Minibagger vermieten oder braucht dieser eine Abnahme von einer Behörde? Der TÜV hat mit dem Minibagger ja nichts zu tun, da dieser nur auf privatem Boden bewegt wird oder? Da es sich aber um eine gewerbliche Nutzung handelt muss es doch von irgendwem begutachtet werden?! als nächstes frage ich mich ob ich den Bagger bei gewerblichen Nutzen zwingend versichern muss und wenn ja welche Versicherung deckt sowas ab?
Wie sieht das denn generell aus bei den Baumaschienen? Liebherr und Co. verkaufen ihre Bagger doch auch nicht einfach so, sprich ohne das eine Behörde ihr OK gibt oder?
3 Antworten
Zunächst muss du ein Gewerbe anmelden (mit entsprechenden steuerrechtlichen Folgen). Dann musst du das Arbeitsgerät technisch abnehmen lassen und eine Betriebserlaubnis für das Arbeitsgerät beantragen. Der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen.
Auch für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine brauchst du die Betriebserlaubnis. Ohne diese bekommst du auch keine Betriebshaftpflichtversicherung, die dabei dringend empfohlen ist.
Baugeräte benötigen eine UVV-Prüfung.
http://www.kfz-sv-orthuber.de/uvv-pruefung-vom-baumaschinen-arbeitsmaschinen.html
als nächstes frage ich mich ob ich den Bagger bei gewerblichen Nutzen zwingend versichern muss und wenn ja welche Versicherung deckt sowas ab?
Eine Pflichtversicherung existiert nicht. Angesichts deines "Eigenbaus" und der fehlenden Prüfung wird jeder halbwegs vernünftige Versicherer die Anfrage nach einer Haftpflicht- und/oder Maschinenbruchversicherung dankend ablehnen!