Ab wie viel Wohnungen handel ich gewerblich?

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aus https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/vermietung-und-verpachtung-110-gewerbliche-vermietung_idesk_PI11525_HI2708553.html

"Hinweis

Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen

Die Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen stellt auch dann eine bloße Vermögensverwaltung dar, wenn der vermietete Grundbesitz sehr
umfangreich ist und der Umgang mit vielen Mietern erhebliche
Verwaltungsarbeit erforderlich macht oder die vermieteten Räume
gewerblichen Zwecken dienen. Auch die Vermietung möblierter Zimmer ist
keine gewerbliche Tätigkeit."

So wie ich das lese, ist das kein Gewerbe und fällt unter die Vermögensverwaltung, siehe dazu auch http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/gewerbebetrieb-abgrenzung-vermgensverwaltung.html

User17384 
Beitragsersteller
 31.10.2017, 13:02

Super ich seh das nämlich genauso. Die GbR wurde ja auch nur gegründet zur Verwaltung des Immobilienvermögens und der einfacheren Steuererklärung.

gibt es irgendwie eine Obergrenze oder so ab wann mich das Finanzamt als gewerblich ansieht ?

Nope.

Nur wenn ständiger An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt, dann ändert sich das ganz schnell.

Nein, es reicht wenn du die Gewinne bei der Einkommensteuer angiebst.