Ab wann ist etwas Rufmord bzw braucht man beweise für eine anzeige?
Hallo, wie sieht es gesetzlich mit Rufmord, Beleidigung etc aus? Wenn jemand aus gekränktem ego verbreitet das man auf den strich geht, aids hätte und noch mehr schlimme dinge kann man denjenigen ja auf jeden fall anzeigen. Nur wegen was genau und vorallem braucht man dafür beweise, denn sonst steht doch aussage gegen aussage oder? Danke
8 Antworten
Für eine (Straf-) Anzeige braucht man grundsätzlich keine Beweise - die zu beschaffen, ist Sache der ermittelnden Strafverfolgungsbehörden. Ohne Beweise wird es allerdings beim Ermitteln bleiben, bis das Verfahren dann eingestellt wird.
Immerhin kann so ein Ermittlungsverfahren eine gewisse pädagogische Wirkung entfalten, daher könnte es eine Überlegung wert sein, Anzeige zu erstatten, auch wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.
Rufmord? Meinst du damit in etwa Verleumdung?
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wegen übler Nachrede oder Rufmord, je nach schwere der Aussage!
Es muss so gesagt werden, dass ein unwissender Dritter (also einer, der dich nicht kennt) ein anderes Bild von dir bekommt! Du wirst Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass jemand etwas verbreitet hat!
ich kann dir nur sagen das es sehr schwer wird jemanden wegen beleidigung oder rufmord anzuzeigen.Weil!!!
es ist kein kapitalverbrechen heißt es wird von den behörden nicht weiterverfolgt.auch wenn du eine anzeige machen könntest so steht aussage gegen aussage. der gesetztgeber tritt dann in erscheinung wenn gegen deutsches recht verstoßen wurde.z.b. körperverletzung oder schlimmeres.eine strafverfolgung findet auch dann nur statt wenn es im intresse des deutschen volkes geschieht.
Du musst Zeugen haben, dass derjenige das gesagt hat. Wenn er es nur dir gesagt hat, hast du Pech, weil du es nicht beweisen kann. Wenn er es geschrieben hat, ist es beweisbar und eine Beleidigung. Wenn er es anderen gegenüber gesagt hat, ist es "üble Nachrede".
Ja und was ist wenn ein Ehepaar behauptet ich habe deren Anwalt am Telefon beleidigt?? Weil dieser Anwalt hat mich angezeigt. Tja was nun?