Anzeige wegen Verleumdung/Rufschädigung/Rufmord wegen Kritik am Lehrer?

3 Antworten

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Deine Frage lässt sich kaum beantworten - denn: im Bereich der Äußerungs- bzw. Ehrverletzungsdelikte kommt es auf den genauen Wortlaut an, weil vieles in diesem Bereich eine Wertungsfrage ist. Natürlich gibt es auch eindeutige Beleidigungen. ;-)

Für üble Nachrede sehe ich hier - wegen der E-Mail! - keine Anhaltspunkte. Wenn der Lehrer sich seinen E-Mail-Account mit anderen teilt, und Du davon nichts wusstest fehlt der diesbezüglich notwendige Vorsatz.

Ob aus Deiner E-Mail eine Beleidigung (§ 185 StGB) hervorgeht ist eine andere Frage, die man aber wie gesagt so nicht beantworten kann.

Anspruch auf eine "Entschuldigungs-E-Mail" besteht seitens des Lehrers nicht, selbst wenn die E-Mail beleidigend gewesen wäre.Von "schreiben müssen" kann deshalb keine Rede sein. Insofern kann man sich Fragen, ob die Drohung mit Strafanzeige, wenn keine Entschuldigungs-E-Mail geschrieben werde, nicht eine (versuchte) strafbare Nötigung darstellt, § 240 StGB. Entschuldigt hast Du Dich ja sowieso schon. Ich persönlich würde da nichts schreiben.

Außerdem: selbst wenn Du eine Entschuldigungsmail schreiben würdest, könnte die Sache ja außerdem trotzdem angezeigt werden (Anzeige kann der Lehrer auch erstatten, wenn er nur meint, es läge eine Beleidigung oder üble Nachrede vor, aber bei objektiver Betrachtung nichts von beidem gegeben ist.).

Der Lehrer hat auch keinen Anspruch auf eine persönliche Aussprache (kommt er von einer anderen Schule oder von Deiner? - ist ja eigentlich egal, niemand muss mit anderen Leuten reden, wenn er nicht will.). Auch das kann und darf er nicht erzwingen. Auch nicht mithilfe seines Kollegen.

Ansonsten: Deine Zivilcourage finde ich persönlich toll - Du hast Dich schützend vor die Schüler gestellt, die sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht trauen, selbst Kritik zu üben. Ich finde, dieses Motiv ehrt Dich. Wenn die E-Mail sachlich und nicht beleidigend war - man kann Kritik ja auch ohne Beleidigungen und Schmähkritik üben und trotzdem treffend formulieren - hättest Du strafrechtlich nichts zu befürchten.

Evtl. bittest Du Deine Eltern um Unterstützung (weitere Unterstützung wäre empfehlenswert! Auch wenn Du vermutlich schon 17 bist), wenn sie zu Dir stehen - und besprichst mit ihnen, was weiter passieren soll. Der - angeblich beleidigte Lehrer - ist meines Erachtens nach etwas über das Ziel hinausgeschossen und sein Kollege auch. Natürlich menschelt es auch in der Schule - trotzdem: wer mit Strafanzeige droht, sollte sich zunächst einmal selbst an die rechtlichen Regeln halten. Und dazu gehört eben auch, dass man von anderen keine "Entschuldigs-E-Mail" erzwingen kann. Man darf es vorschlagen, man darf es sich wünschen - mehr nicht; Wobei ich schon den Sinn solch einer Entschuldigungs-E-Mail, nachdem Du Dich vorsorglich mündlich entschuldigt hast, nicht zu erkennen vermag.

SuperGamer98 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 19:28

Der Beitrag ist schon vor einer weile geschrieben worden aber ich habe ihn gerade erst gelesen :) Sehr schön formulierter Kommentar deinerseits und schade das ich den Kommentar erst so spät gesehen habe. Inzwischen hat sich alles gelegt und ich habe nicht mehr den Eindruck, dass der Lehrer die Geschichte ständig im Hinterkopf hält. Ich kann nur froh sein, dass ihn nicht in einem meiner Fächer habe. Im nachhinein scheint mir die Entschuldigungsmail auch schwachsinnig.

Ich weiß nicht ich sehe keinen Grund zur Anzeige von seiten des Lehrers. Du hast ihm privat geschrieben und deine Meinung geäußert. Das ist keine üble Nachrede.

Anders wäre es gewesen wenn du jeden irgendwelche wilden Story über den Lehrer erzählen würdest.

Da kann wohl einfach jemand nicht mit Kritik umgehen. Das sollte ein Lehrer aber eigentlich können.

melinaschneid  22.12.2015, 22:07

Einer üblen Nachrede muss ja immer ein gewisser Vorsatz zu Grunde liegen. Wenn du also glaubhaft machen kannst das du das nicht wusstest trifft dich keine Schuld. Wobei ich in der ganzen Sachlage keine üble Nachrede sehe. Wenn ich zu jemanden sage " ich finde xxx ist ein Idiot" ist das ja auch keine üble Nachrede sondern einfach meine Meinung.

Mindermeinung  23.12.2015, 02:52
@melinaschneid

Wenn Du zu jemandem sagst: "x ist ein Idiot", ist das in der Tat keine üble Nachrede. Es ist eine strafbare Beleidigung, § 185 StGB.;-)

melinaschneid  23.12.2015, 05:21

Wobei es einfach lächerlich wäre wenn jemand deswegen Strafantrag stellen würde. Zumal es eh wegen mangelnden öffentlichen Interesse fallen gelassen würde. Die heutige Rechtslage ist einfach nur noch idiotisch teilweise. Wenn man seine Meinung äußert wird man angezeigt.

SuperGamer98 
Beitragsersteller
 22.12.2015, 22:00

Schön das dass auch einer so sieht. Mein Klassenlehrer steht auch auf Seiten des Lehrers und wäre Zeuge das ich zugegeben habe die Nachricht zu schreiben.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich meine er hat noch gesagt das er einen zweiten privaten E-Mail Account hat und das noch Andere auf den E-Mail Account Zugriff haben zu dem ich geschrieben habe. Angenommen es ist eine E-Mail die durch mehrere Leute einsehbar ist, würde er in dem Fall im Recht sein? Immerhin dachte ich der Empfänger wäre der Lehrer alleine

Ich würde deinem Lehrer nahelegen, dich in Ruhe zu lassen, ansonsten droh ihm sofort mit einem Anwalt. Von dir wurde kein Straftatbestand erfüllt. Der Lehrer scheint ein Depp zu sein, der nicht mit Kritik umgehen kann. Du solltest deine Entschuldigung zurück nehmen und dich an dein zuständiges Kultusministerium wenden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schwätzer einlegen. Kleiner Tip: Solltest du unter 14 sein, bist du eh nicht strafmündig. Was sagen deine Eltern dazu?
Wärst du mein Kind, hätte ich diesen von Lehrer schon auf links gedreht. Lass dir nichts gefallen, er versucht dich nur einzuschüchtern!