Was für eine strafe kann bei Rufmord/Beleidigung auf einen 15 jährigen zukommen?

5 Antworten

Wenn es sich um einen Mitschüler handelt, gibt es in der Regel eine Klassenkonferenz, evtl. mit Androhung von Unterrichtsausschluss oder Ausschluss.

Unabhängig davon hat der Mitschüler das Recht, bei der Polizei eine Anzeige zu stellen - dann kommen noch andere Konsequenzen auf diech zu.

Als allererstes ENTSCHULDIGST du dich bei den Betroffenen!!! Per Brief oder im Gespräch. Das ist das Wenigste, aber auch das Wichtigste, was du tun kannst!!!

Damit zeigst du, dass du Einsicht hast, dass dir dein Verhalten leid tut. Vielleicht reicht das aus, damit es keine Anzeige gibt.

Außerdem gibt es für solche Situationen die Möglichkeit, den Vertrauenslehrer anzusprechen und um Mithilfe zu bitten. Oder einen anderen Lehrer, zu dem du Vertrauen hast! Das alles kann dir helfen, wenn es dann zur Klassenkonferenz kommt.

hi "Rufmord" gibt es nicht. Es gibt nur Verleumdung und üble Nachrede. (Wenns dich interessiert in den folgenden Paragraphen, im Strafgesetzbuch, stehts drinnen §§186, 187 StGB). Du meintest, derjenige der zum Rektor ist, möchte dich anzeigen?. Es kann zu einer Anzeige kommen, dh für dich kann es zu Sozialstunden kommen. Es ist halt eine Straftat!!

Lg RoterHund

fussballgamer 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 22:27

Hallo ja er meinte er hat morgen ein gespräch mit der schulleitung als ich mich entschuldigen wollte. Und er will es leider auch nicht so klären, aber wenn sie sich da auskennen gibt dies einen eintrag ins strafregister der polizei ?

latricolore, UserMod Light  26.09.2013, 22:19

Die Beleidigung gibt's auch noch - StGB § 185

Der Rektor is nur für die School zuständig, also dem kanns wayne sein

Außerdem wird er sich eher ne Iris ablachen^^ Davon abgesehen dass ich ka hab was du genau meinst is des völlig harmlos

Wenn er eine Anzeige bei der Polizei macht, wirst du schon eine Strafe bekommen. Welche weiß natürlich keiner.

na das Jugendstrafrecht ist da eher milde gestimmt. Wegen Beleidigung eher Geldbetrag oder Sozialstunden.