Anzeige wegen Verleumdung ,was passiert?

9 Antworten

Oh je, die arme Polizei, die hat ja sonst nix zu tun.

Die Suppe wirst du schon auszulöffeln haben, vor allem weil es peinlich ist, denn ich gehe davon aus, dass du Straftechnisch mit einem blauen Auge davon kommst.

Aber es wurde dir ein Maulkorb verpasst. Wenn du schon den Verdacht hegst, zwischen deinem Mann und der Nachbarin laufe etwas, dann solltest du schon Beweise und nicht nur Vermutungen haben, bevor du solche Szenen machst.

Du hättest ja deinem Mann hinterher fahren können, dann hättest du gesehen ob er beim Sport ist, respektive bei welcher Art von körperlicher Ertüchtigung und dann vor allem mit wem.

Denn ich denke, du siehst wirklich Gespenster und müsstest an deiner Eifersucht arbeiten.

Tja auffällig diese Spuren, die Dein Mann legt und die Du zu "Beweisen" formst. Nur, hast Du eventuell bald Geburtstag oder Ihr habt Hochzeitstag und die Beiden basteln nur etwas Hübsches für Dich.

Hinsichtlich der Strafanzeige wird sicherlich kein öffentliches Interesse angenommen und Du kannst mit einer Verfahrenseinstellung rechnen.

  • Es war natürlich dumm, irgendetwas zuzugeben, denn ohne Zeugen wäre das Ganze völlig substanzlos. Du solltest niemals eine Aussage bei der Polizei machen, ohne eine Anwalt zu Hilfe zu ziehen. Am besten einfach die Aussage verweigern -- das ist kostenlos.
  • Eine Anzeige wegen Verleumdung bezieht sich auf Straftaten, nicht auf Fremdgehen. Das wird nichts ergeben. Mach dir keine Gedanken darüber und warte ab, was kommt.
  • Dein Vorgehen bezüglich der möglichen Affären ist selten dämlich. Fremdgehen musst du mit deinem Mann klären und nicht mit der Nachbarin. Sie schuldet dir nichts, dein Mann schuldet dir Treue. Da kann man wirklich nur raten: Werde erwachsen. Wenn du ihm so misstraust, dann trenne dich, denn ohne Vertrauen ergibt eine Partnerschaft doch gar keinen Sinn.
  • Falls die Verdächtigungen noch dazu falsch sind, hast du ohne jede Not deine eigene Partnerschaft ruiniert und ich als treue Mann würde mich definitiv trennen und so ein Theater nicht mitmachen. Ob er nun treu ist oder nicht, wissen wir natürlich nicht.
Bitterkraut  25.06.2018, 10:56
§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Eine Anzeige wegen Verleundung bezieht sich also auf Straftaten? Vielleicht solltest du Paragrafen lesen, bevor du sie auslegst. Mit "Kredit" ist hier Glaubwürdigkeit gemeint, nicht etwa ein Bankkrekdit.

Kajjo  25.06.2018, 11:00
@Bitterkraut

"Öffentlich" -- trifft das hier zu? Wohl kaum!

Denk mal selbst vorher nach. Der ganze Paragraf ist hier nicht anwendbar.

Unter vier Augen kann man niemanden verleumden.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:38
@Kajjo

Anscheinend bist du nicht in der Lage, Texte zu verstehen. Wenn die Verleumdung öffenlich ist, also in einer Versammlung oder heuzutage z.B im Netz, dann wird nur die Strafe höher. Verleumdung ist es aber schon, wenn man es nur dem Nachbarn oder dem Friseur erzählt. Das mit der Öffentlichkeit kommt nach dem Komma. Bemüh dich mal um besseres Textverständis, statt dich rauszureden.

Auf Straftaten bezieht sich eine Verleumdung jedenfalls nicht. Sondern darauf, jemanden verächlich zu machen, herabzuwürdigen etc. Dazu muß er keiner Straftat bezichtigt werden.

Trotzdem würde bei so einer Anzeige wohl nix rauskommen - das ist aber eine andere Baustelle.

Kajjo  25.06.2018, 13:06
@Bitterkraut

Du bist derjenige, der den Gesetzestext nicht vollumfänglich erfasst. Der erste Satz ergibt nur Sinn gegenüber Dritten, nicht gegenüber dem anderen. Unter vier Augen kann man nicht verleumden. Die Behauptung muss "verbreitet" werden.

Abgesehen davon verstehe ich, wie so oft, nicht, warum du nicht einfach selbst antwortest, sondern mit deinen Ausführungen meine Antwort kommentierst. Wir kein Diskussionsforum, sondern eine Frage-Antwort-Plattform. Du hättest doch einfach eine bessere Antwort einstellen können, als hier Paragrafen zu kopieren und zu fremden Antworten zu kommentieren.

Bitterkraut  25.06.2018, 13:10
@Kajjo

Du willst dich nur rausreden.

Eine Anzeige wegen Verleumdung bezieht sich auf Straftaten, nicht auf Fremdgehen.

Das ist Blödsinn, daruf hab ich dich hingewiesen und seither streitest du rum.

Ich hab nicht gesagt, dass eine Anzeige hier greifen würde, ich hab nur gesagt, dass ne Verleumdung sich nicht auf Straftaten bezieht, sondern eine ist.

Nichts. Die Polizei und der Staatsanwalt werden sich grün und blau ärgern wegen so einem Kindergartenkram, und das Ganze einstellen. Die haben besseres zu tun, als isch mit eifersüchtigen Ehefrauen und beleidigten Liebhaberinnen des Ehemannes rum zu ärgern.

Was soll denn da passieren? Du hat das nicht erzählt, klaut deiner Aussage, also würden die Nachbarn (FALLS man sie fragen würde, was bei so einem Sandkastengezanke aber nicht passieren wird) das auch so sagen.

Undzudem, sofern deine Schilderunen nicht von Eifersucht geprägt sind,und so passieren, ist es doch ziemlich offensichtlich, dass dein Mann fremd geht.

Ganz ehrlich jetzt? So ganz kann ich dir das auch nicht abnehmen.

Eine kluge, abgeklärte und diplomatische Frau hätte sich anders verhalten und hätte erst gar nicht die Nachbarin darauf angesprochen.

Dann streitet ihr euch offen auf dem Balkon, was ein NOGO ist, wenn man als Ehepaar nicht fähig ist, so etwas in Ruhe zu klären.

Keine Ahnung wo ihr wohnt, aber ich kenne keine Nachbarn, sie sich so verhalten.

Du hast eine Anzeige am Hals, dann nimm dir einen Anwalt und der regelt das für dich.

Bitterkraut  25.06.2018, 11:42

Eifersüchtige Frauen sind aber nicht klug und diplomatisch, sowenig wie eifersüchtige Männer ;).

Fragen35 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 10:52

Wenn der Mann als Klärung sofort herum schreit und unsachlich wird dann kann man es weder in Ruhe noch sonst irgendwie klären .Es gibt einen Spruch-"wer schreit hat nicht Recht"und da ist was dran.

Turbomann  26.06.2018, 06:58
@Fragen35

Also so wie jemand Streitigkeiten bereinigt oder auch nicht, daran erkennt man auch die Intelligenz.

Menschen die sich streiten "können", die werden das auf vernünftige Art und Weise machen und nicht herumschreien, dass das Umfeld alles mitbekommt.

Richtig streiten muss man können, alles andere ist in meinen Augen ganz einfach nur primitiv.