Ex beste Freundin will mich wegen Rufmord anzeigen?
Hallo liebe Community.
Meine Ex beste Freundin und ich sind im Streit auseinander gegangen.
Seitdem hört sie nicht damit auf, zu behaupten, dass ich auf Instagram und Co angeblich Fake Accounts machen würde um sie zu stalken und so einen Mist. Auf Tellonym hat sie ein paar fiese Tells bekommen und weil ich sie auf dieser Plattform geblockt habe, soll ich das gewesen sein. Ein Kumpel von ihr hat mich angeschrieben und mir gedroht, mich wegen Rufmord anzuzeigen, dabei habe ich doch gar nichts gemacht. Er sagte, die Screenshots seien Beweise, dass ich das gewesen sein soll.
Wegen ihr habe ich immer nur Stress! Muss ich nachher für die entstandenen Kosten durch die Anzeige aufkommen?
20 Antworten
Was soll eine für dich Anzeige kosten? Du meinst wohl eher eine Strafe oder so? Dafür müsstest du erst einmal verurteilt werden, und bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Wieso gehst du auf Mails oder Kurztweets so emotional ein, die jemand selbst voller Ärger geschrieben hat? Das schaukelt sich doch hoch.
Du warst das nicht und fertig. Allerdings solltest du dir vielleicht Gedanken um deine Ausstrahlung anderen gegenüber machen und die Schuld vielleicht nicht nur bei denen suchen. Schließlich haben sie irgendwelche Gründe, neben dieser einen Plattform, dass sie dich verdächtigen.
Lass sie dich anzeigen... das ist aber garantiert nur eine Drohung.
Anzeige kostet dich nichts, es sind die Gerichtskosten sie du meinst, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
Hallo SilentSatan666,
wenn du wirklich nichts gemacht hast (und das kann in diesen Fall nur du wissen), dann brauchst du nichts zu befürchten.
Es kann im schlimmsten Fall sein, dass die Polizei dein Händy nimmt, um zu überprüfen, ob du diese Accounts erstellt hast.
PS. Auch wenn du die Accounts gelöscht hast, kann das die Polizei herrausfinden. Also.. wenn du es wirklich warst (ich möchte dir nichts unterstellen), dann gib lieber zu.
Nein, musst du nicht. Solange du dir keinen Anwalt nimmst, musst du überhaupt keinerlei Kosten befürchten.
Vor allem aber: das ist Kinderkram, denn sie kann es nicht beweisen - und deswegen wird da, selbst wenn sie Anzeige erstatten sollte - was sie kaum tun wird - das sind in aller Regel leere Drohungen, nichts passieren.
Den Tatbestand "Rufmord" gibt es nicht und die Staatsanwaltschaft mischt sich nicht in die Angelegenheiten pubertierender Kinder ein!
Rufmord nicht, aber man kann auf Unterlassung übler Nachrede klagen. Nicht ganz günstig, aber geht.