Ab wann ist die aktive kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen?

3 Antworten

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Du musst mit dem Arzt sprechen und nach dem Behandlungsziefragen, vieleicht lenkt er ein! Falls nicht eine ärztliche Zweitmeinung einholen, das Recht hast Du! Oder als letzte Möglichkeit, zu Deiner Krankenkasse gehen und dort nach einer Lösung Fragen! Viel Erfolg!

Sirius66  29.05.2019, 16:07

Was soll die KK machen?

Die Bescheinigung, die der PÄD will, will der Zahnarzt nicht ausstellen, weil sie SO nicht stimmt.

Da kann weder die Zweitmeinung noch die KK was dran ändern.

peti12314  29.05.2019, 16:17
@Sirius66

Was ich mich halt persönlich frage... wieso führt das bei ihm zur PDU und bei anderen nicht? Steht da in der PDV 300 etwas zu?

Sirius66  29.05.2019, 16:29
@peti12314

Ja. Eindeutig. Die Behandlung muss abgeschlossen sein. Fertig. Punkt.

Nur wenige Ärzte haben Skrupel, die Nachkontrolle unter den Tisch fallen zu lassen und die Bescheinigung so auszufüllen. Dieser schon.

Das ist keine Frage der pdv, sondern Handlungsspielraum.

Wenn in der Bescheinigung steht, dass die Behandlung nicht abgeschlossen ist, kann der Päd nichts anderes als eine pdu entscheiden.

Das darf da nicht so stehen! Aktiv hin oder her, darauf kommt es gar nicht an. Der soll schreiben, sie ist fertig! Kräht DANN kein Hahn nach, ob der FS nochmal zur Kontrolle geht oder nicht.

Die Kosten, falls ja, soll er NICHT bei der Beihilfe oder Heilfürsorge einreichen. Dann merkt das kein Mensch.

meerifreak2001 
Beitragsersteller
 29.05.2019, 15:55

Danke, ich bin echt verzweifelt wenn das nicht klappt...

Die aktive kieferorthopädische Behandlung sollte bei dir eigentlich abgeschlossen sein.

So hat es mir mal mein Arzt bescheinigt und mir wurde auch bei der Untersuchung beim Polizeiarzt in die Zähne rein geschaut, der untere Retainer hat ihn aber nicht gestört.

Vielleicht wollen sie auch nur testen ob du den Job wirklich willst, bleib dran!

Du hast doch bereits Antworten erhalten. Wenn du die Bescheinigung nicht bekommst, kannst du nichts machen! Sie mir es zwingend dieses Wortlaut enthalten.

Auch wenn du noch 100x fragst .... Es ändert sich nichts.

Wenn alle Stricke reißen, soll sie eben schreiben, du hast die Behandlung auf eigenen Wunsch abgebrochen.

Gruß S.