Ab wann ist die aktive kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen?
Hallo zusammen,
bin Bewerber der Polizei und habe ein großes Anliegen. Ich habe von der Polizei aus alle Auflagen, die ich brauche um meine Ausbildung zu beginnen, bis auf eine erfüllt, meinen Kieferorthopädischen Abschlussbericht. Jetzt ist aber das Problem, dass ich die Spange zwar seit 2 Monaten draußen habe und die Retainer-Drähte drinnen sind, ich jedoch nicht fertig bin, da ich, wie jeder Patient noch in dieser Renetationsphase bin, wo alle 3 Monate kontrolliert wird ob das alles so passt.
Ich bin echt richtig sauer inzwischen weil ich so oft jetzt schon vom Kieferorthopäden zum Polizeiarzt und zurück gerannt bin und konnte dem Kiefer immer einzelne Infos aus der Nase ziehen, jedes Mal kam von Polizeiarzt, dass es ihnen nicht reicht.
Bei meiner letzten Behandlung hatte meine Kieferorthopädin persönlich gesagt, dass meine aktive Behandlung beendet ist.
Jetzt bin ich heute wieder hin und hab denen sogar ne Vorlage geschrieben ( in Absprache mit anderen Bewerbern ) wie es die Polizei ungefähr will, diese komische Frau vom Sekretariat hat mich erstmals ausgelacht und gemeint, dass sie mir das nicht so ausstellen können, mit der Begründung, dass meine Behabdlung nicht abgeschlossen sei - okay, ich hab erwidert, dass es mir darum geht, dass ich es schriftlich habe, dass meine AKTIVE BEHANDLUNG abgeschlossen ist, sie meinte das kann sie mir auch nicht ausstellen, da diese auch nicht abgeschlossen ist. Als ich sagte, dass die Frau Doktor es mir persönlich zugesagt hatte, kam nur n genervtes "dann leg ich es ihr halt so aufn Schreibtisch"..
Was bitte kann an meiner aktiven Behandlung nicht abgeschlossen sein?? Ist die aktive Behandlung jetzt beendet oder nicht?
Bitte Leute die wenigstens ein bisschen Ahnung haben antworten, danke <3
Edit: Der Polizeiarzt hat mir gesagt, dass es reicht, wenn die aktive Behandlung abgeschlossen ist.
3 Antworten
Du musst mit dem Arzt sprechen und nach dem Behandlungsziefragen, vieleicht lenkt er ein! Falls nicht eine ärztliche Zweitmeinung einholen, das Recht hast Du! Oder als letzte Möglichkeit, zu Deiner Krankenkasse gehen und dort nach einer Lösung Fragen! Viel Erfolg!
Was ich mich halt persönlich frage... wieso führt das bei ihm zur PDU und bei anderen nicht? Steht da in der PDV 300 etwas zu?
Ja. Eindeutig. Die Behandlung muss abgeschlossen sein. Fertig. Punkt.
Nur wenige Ärzte haben Skrupel, die Nachkontrolle unter den Tisch fallen zu lassen und die Bescheinigung so auszufüllen. Dieser schon.
Das ist keine Frage der pdv, sondern Handlungsspielraum.
Wenn in der Bescheinigung steht, dass die Behandlung nicht abgeschlossen ist, kann der Päd nichts anderes als eine pdu entscheiden.
Das darf da nicht so stehen! Aktiv hin oder her, darauf kommt es gar nicht an. Der soll schreiben, sie ist fertig! Kräht DANN kein Hahn nach, ob der FS nochmal zur Kontrolle geht oder nicht.
Die Kosten, falls ja, soll er NICHT bei der Beihilfe oder Heilfürsorge einreichen. Dann merkt das kein Mensch.
Danke, ich bin echt verzweifelt wenn das nicht klappt...
Die aktive kieferorthopädische Behandlung sollte bei dir eigentlich abgeschlossen sein.
So hat es mir mal mein Arzt bescheinigt und mir wurde auch bei der Untersuchung beim Polizeiarzt in die Zähne rein geschaut, der untere Retainer hat ihn aber nicht gestört.
Vielleicht wollen sie auch nur testen ob du den Job wirklich willst, bleib dran!
Du hast doch bereits Antworten erhalten. Wenn du die Bescheinigung nicht bekommst, kannst du nichts machen! Sie mir es zwingend dieses Wortlaut enthalten.
Auch wenn du noch 100x fragst .... Es ändert sich nichts.
Wenn alle Stricke reißen, soll sie eben schreiben, du hast die Behandlung auf eigenen Wunsch abgebrochen.
Gruß S.
Was soll die KK machen?
Die Bescheinigung, die der PÄD will, will der Zahnarzt nicht ausstellen, weil sie SO nicht stimmt.
Da kann weder die Zweitmeinung noch die KK was dran ändern.