Wer bekommt bei Zahnspange das Geld zurück?
Hallo Liebe User :)
Ich habe mal eine Frage, es geht um meine Freundin, sie ist geschieden und hat einen 13 Jahren alten Sohn. Er braucht eine Zahnspange, sie fragte ihren Exmann ob er ihr diese bezahlt ,aber das geld vom unterhalt abziehen soll. Jetzt kommt der Exmann an und sagt er bekommt das Geld am ende der Behandlung,da er diese ja bezahlt.Was auch wichtig ist, er zieht ihr das Geld nicht vom Unterhalt ab. Ist es richtig das der Exmann das geld zurückfordern kann?
LG Sweeti
3 Antworten
Wer die Zahnspange bezahlt,bekommt nach erfolgreich Abgeschlossener Behandlung auch die 20% Eigenanteil zurück..wenn es der Ex gezahlt hat,wäre es fair wenn Er es bekommt!Als Mutter wirst Du sicher Hauptversicherte sein,somit bekommst Du auch erstmal die Rechnungen.Bitte nicht vergessen das die Zahnspange an sich eine komplette Eigenleistung ist und somit von der KK nicht erstattet wird!!Bei der Erstattung geht es nur um die Behandlungskosten.. lieben Gruss
Am Ende der Behandlung kann man die 20 % Eigenanteil unter Vorlage aller Rechnungen (die muss man daher unbedingt aufbewahren) und der Bescheinigung ueber den erfolgreichen Abschluss der Behandlung bei der KK einreichen zur Auszahlung. Da kann man einfach die Kontonummer des Ex angeben, dann kriegt er das Geld.
Ist ja auch nur gerecht, wenn er schon bereit ist, das Geld vorzustrecken.
Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen, gibt es kein Geld zurueck.
Die Krankenkasse zahlt am Ende das vorgestreckte Geld zurück und wenn der Vater weiter den Unterhalt zahlt, dann steht ihm auch die Rückzahlung der Krankenkasse zu....
Natürlich wäre es unfair,sehe ich genauso.Aber man weiß ja nie ob einer sich dann quer stellt, das ist das.
Danke für die schnelle Antwort :) Wie läuft es dann ab?? Weiß die KK das wer es bezahlt hat? Muss der Kindsvater sich bei der KK melden?
Ich denke, dass es der KK egal ist, wer das zahlt, aber man sollte doch fair bleiben.....
Ja das finde ich auch so. Bin auch für fariness.
Also bekommt das Geld meine Freundin wieder und müsste es dann ihren Ex das geben? Kann dann auch der Kindsvater klagen,wenn er weiß das die behandlung erfolgreich abgeschlossen ist?
Er gibt ihr das Geld, Sie zahlt für die Krankenkasse. Nach erfolgreicher Behandlung bekommt sie das Geld zurück und gibt es ihrem Ex wieder.
Das weiß ich nicht, aber wenn der Vater klug ist, regelt er das entweder mit der KK direkt oder lässt sich das von seiner Ex schriftlich geben, dann kann er das Geld sicher einklagen....
Aber sind es denn nicht eigendlich sonderzahlungen? Sprich er macht es freiwillig, oder gibt es sowas nicht mehr?
Aber das ist ja nur eine Art Kredit, den er dann von der KK zurückbekommt......
Achsoo ist das. Dachte das Zahnspangen eine Freiwillige zahlung ist,habe ich wohl falsch gedacht. Ich bedanke mich sehr für deine schnellen Antworten und für die super Hilfe :)
wenn die Kasse die Spange uebernimmt, dann zahlt man 20 % von den Kosten selbst, am Ende muss man dann die Rechnungen, die man dafuer bekommen hat, bei der Krankenkasse einreichen, zusammen mit der Bescheinigung, dass die Behandlung abgeschlossen wurde, und die Auszahlung beantragen. Da kann man als Auszahlungskonto dann ja einfach das Konto des Ex angeben und gut ist es.
Wir die Zahnspange nicht uebernommen (das ist jetzt bei meinem Sohn der Fall, weil es die 2. notwendige Behandlung ist und es wird nur eine gezahlt), dann muss man monatliche Raten zahlen (ich muss 3 Jahre lang 35 Euro zahlen im Monat), das gibt es dann nicht zurueck.
Die Zahlung des Vaters ist freiwillig, denn die 20 % kriegt man ja zurueck und daher gehoert es zum allgemeinen Bedarf. Nur wenn die Spange nicht gezahlt wird von der Kasse (wie jetzt die meines Sohnes) waere es eine Sonderzahlung, die man an den Vater zumindest zur Haelfte weiter geben koennte. Ich leider nicht, da der Vater eh nichts zahlt.
es were ja unfair wenn er es nicht wieder bekommen wuerde