Polizeiärztliche Untersuchung nicht bestanden
Hallo, ich habe mich letztes Jahr für die Polizei im mittleren und gehobenen Dienst beworben. Habe auch dafür recht bald die Einladung für das 3-tägige Auswahlverfahren erhalten, und bin dort hingefahren. Das ganze habe ich dann mit einem 2,2 Schnitt abgeschlossen und der dortige Berater hat mir mit diesem Schnitt eine fast sichere Zusage geben können.
So nun war ich dann auch noch beim Polizeiarzt, dort war alles in Ordnung bis auf meine Hüfte die etwas schief liegt. Der Arzt dort hat mich ungefähr 2-3 Minuten untersucht und hat mich dann zu einem freien Orthopäden geschickt, dieser sollte sich das ganze anschauen und ein Gutachten schreiben. Dort bin ich dann auch hin und habe von ihm eine Empfehlung für meine Polizeidiensttauglichkeit bekommen. Trotzdem wurde ich dann von dem Polizeiarzt abgelehnt.
Und ich wollte jetzt wissen, ob ich denn irgendeine Möglichkeit habe diese Entscheidung anzufechten.
2 Antworten
Tja keine einfache Sache.
Du kannst natürlich gegen die Ablehnung vorgehen. Dann musst Du aber beweisen, dass Du polizeidiensttauglich bist.
Wenn der andere Arzt sagt, es gehe wohl, ist das etwas inhaltsarm. Denn es kommt nicht darauf an, wie es Dir jetzt geht, sondern ob Du zig Jahre später polizeidienstuntauglich werden könntest.
Der Beckenschiefstand kann Polizeidienstuntauglichkeit bedeuten. Genaueres findest Du in der Polizeidienstvorschrift 300. Wenn Du sie im Netz finden kannst.
Wenn das Ergebnis von dem Orthopäden dem Polizeiarzt anscheinend egal ist wieso hat er Dich dann erst dahingeschickt?! Es wäre jetzt wichtig zu wissen warum genau er dich für nicht tauglich hält. Da Der Orthopäde Dir bescheinigt hat das deine Hüfte Om ist muss es ja irgendwas anderes sein.
Jetzt hast du vielleicht keine Probleme, aber evtl. in 30 Jahren und genau so weit denkt der Polizeiarzt vorraus. Er will keine Beamten einstellen, die vielleicht nur 20 oder 30 Jahre arbeiten können und dann PDU werden! Denn dann bist du schon längst Beamter auf Lebenszeit und somit beinahe unkündbar. Damit müsste der Staat weiter für dich sorgen, obwohl du keine Leistungen mehr erbringen kannst. D.h. du besetzt eine Stelle und bist vielleicht zu Hause und krank geschrieben. Und solange du auf dieser Stelle sitzt, kann sie von keinem anderen Beamten besetzt werden. Somit existierst du zwar auf dem Papier, bist aber nie da und blockierst die Stelle.
Und bei diesen Einstellungsgeschichten hat der Polizeiarzt immer das letzte Wort!
Außerdem wieso sollte er jemanden nehmen, von dem er weis, dass die Hüfte schief ist, wenn er doch noch aus einem Pool von sagen wir mal 1000 anderen gesunden Bewerbern auswählen kann.
Nun die Hüfte ist bei sehr vielen Menschen schief, und mit Schuheinlagen ist dies auch leicht auszugleichen. Vielleicht wäre ich leichter mit der Ausmusterung zurechtgekommen, hätte er mich gleich ausgemustert. So dachte ich aber, solange mir nur ein Orthopäde bestätigt dass ich polizeidiensttauglich bin würde das auch klappen. Trotzdem würde ich gerne zumindest alles mögliche versuchen um an meinen Traumjob zu gelangen. Deswegen würde ich lieber wissen wo ich denn dagegen Einspruch einlegen könnte, als die Beweggründe des Polizeiarztes.
Das einzige was du machen kannst ist eine Klage beim Verwaltugsgericht. Aber da mach ich dir keine großen Hoffnungen. Was du noch machen könntest ist dich bei der BuPo oder den Polizeien anderer Bundesländer zu bewerben.
Die Sache ist zwar schon wohl "verjährt" aber in so einem Fall kann es durchaus zweckmäßig sein auch eine Petition einzureichen, nachdem man vorher mit einem Landtagsabgeordneten darüber gesprochen hat.
Wieso er mich dorthin geschickt hat ist mir auch unverständlich, in meiner Absage steht als Begründung Hüftschiefstand. Der existiert ja auch, nur meint der Orthopäde wohl es geht damit während der Polizeiarzt anderer Meinung ist... Für mich ist es nicht wirklich verständlich, da ich noch nie Probleme mit der Hüfte hatte und auch seit 12 Jahren Handball ohne Probleme spiele.