Reicht ein Anruf bei der Polizei um eine Anzeige zurückzuziehen?
Oder geht das nicht? Muss man persönlich hin. Bitte keine Rede von "besser wäre es so in so" es handelt sich nämlich um Zeit. Und die Zeit läuft ab
8 Antworten
Ich weiß nicht, was du an meiner Antwort auf deine letzte Frage nicht verstanden hast, aber wie dort bereits gesagt kann man eine Anzeige nicht zurückziehen. Weder telefonisch noch persönlich noch sonstwie.
Eine Anzeige ist lediglich die Information an die Polizei (oder Staatsanwaltschaft), dass eine Straftat begangen wurde. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dann Ermittlungen anstellen. Der Anzeigeerstatter hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun - außer dass er als Zeuge wohl noch benötigt wird.
Anders ist das nur bei Antragsdelikten, die zur strafrechtlichen Verfolgung einen Strafantrag des Opfers benötigen. Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden, § 77d StGB. Das ist - anders als die Strafantragsstellung - formlos möglich, also auch durch einen Anruf. Allerdings wird in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft Rücksprache mit dem Antragssteller halten, um sicherzugehen, ob auch wirklich der Berechtigte den Strafantrag zurückgenommen hat.
Wenn du uns mitteilst, um was für eine Straftat und was für einen Sachverhalt es geht, dann kann ich dir auch weiterhelfen. Du musst jedoch verstehen: Wenn es tatsächlich um eine "Anzeige" geht, dann kann diese nicht zurückgenommen werden, weil ein Offizialdelikt von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss, wenn sie einmal davon erfährt. Auch der Verletzte hat dann nichts mehr dazu zu sagen, ob die Tat nun verfolgt werden soll oder nicht.
Das Einzige, was möglich ist, ist dass der Anzeigeerstatter seine im Zuge der Anzeige gemachte Aussage im Nachhinein korrigiert. Das geht auch am Telefon, aber man wird einen solchen Zeugen dann wohl später noch vernehmen wollen. Eine solche Korrektur bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das Verfahren dann eingestellt wird.
Wichtig ist jedenfalls, dass eine Anzeige nicht zurückgezogen werden kann und dass ein Anzeigeerstatter (auch wenn er das Opfer ist), nicht darüber zu entscheiden hat, ob der Täter strafrechtlich belangt wird - anders ist das wie gesagt nur bei Antragsdelikten.
Da wir aber nichts genaueres wissen, können wir dir auch nicht detailliert sagen, was Sache ist.
Du kannst eine Anzeige gar nicht zurückziehen, nur einen Strafantrag. Wenn es kein Antragsdelikt ist muss die Polizei ermitteln sobald sie von der Straftat erfährt. Was dann im Endeffekt rauskommt hat die Polizei nicht mehr in der Hand, aber ermittelt wird.
PS. Wenn es ein Antragsdelikt ist kannst du den Antrag jederzeit zurückziehen und das Verfahren wird beendet. Auch in der laufenden Hauptverhandlung. Kosten musst du in dem Fall natürlich tragen.
PS: Lies dir bitte die Antwort von Friedel1848 auf deine letzte Frage durch. Besser kann man es nicht formulieren. Es besteht kein Grund jetzt irgendwas übers Knie zu brechen.
Ich habe dir in der anderen Frage schon gesagt, das du dann Pech hast.
Derjenige muss persönlich zur Polizei und die Anzeige zurücknehmen.
Sonst könntest ja auch DU in seinem Namen da anrufen und es machen. !!!
Also da er erst am Montag zur Polizei will und deine Anklageschrift morgen ausläuft. hast du nun mal das Nachsehen.
Ich habe dir aber auch geschrieben, das du ja noch Zeit hattest, es zu regeln. Scheinbar hast du nichts diesbezüglich unternommen.
nein das reicht nicht... anzeigen können auch nur unter familienmitgliedern bzw familienangehörigen zurück genommen werden,wenn bei "fremden" einmal angezeigt wurde ,sind die unwiderruflich und werden automatisch weiter verfolgt,auch wenn der anzeigende es sich anders überlegt hat,und sie zurück nehmen wollen würde....
Die Anzeige hast Du ja auch nicht telefonisch gemacht, von daher geht es schlecht, dass Du einfach anrufst und die Anzeige wieder zurück ziehst...